Beiträge von alias

    Kommt darauf an, ob du Kirchenbeamter bist oder an der Privatschule mit Besuch des staatliche Schulamtes verbeamtet wurdest - und dann an der Privatschule als beurlaubter Beamter werkelst.

    Im letzten Fall bist du Beamter des Staates und hast somit das Anrecht auf Zuweisung einer Stelle. Das kann dann natürlich auch in Hintertupfingen hinter Hahnenfeld sein....

    Einspruch.

    Nicht das Deputatsmodell ist von Übel, sondern die Wahrnehmung der Außenstehenden - und oft auch die Selbstdarstellung mancher Kollegen.

    Wer von sich behauptet, er müsse 26 Stunden arbeiten ist selbst schuld, wenn ihm ein normaler Arbeiter entgegenhält, dass er dagegen 40 Stunden arbeiten müsse.
    Den Schluss Unterrichtsstunden=Wochenarbeitszeit publizieren wir doch meist selbst.

    Wenn mich jemand fragt, wie viel ich arbeite, sage ich ihm: "Ich muss 26 Unterrichtsstunden halten und vorbereiten. Dazu 26 Aufsätze von Hauptschülern entziffern und korrigieren, 26 Mal denselben Fehler in der Englischarbeit anstreichen, 26 Mal im Bio-Test herausfinden, ob die Antwort etwas mit meiner Frage zu tun hat, 26 Mal bei der Korrektur der Mathearbeit daran zweifeln, ob ich richtig rechne oder die Schüler (hat die Masse nicht doch Recht?), 22 Mal Hefte durchsehen (4 geben in der Regel nicht ab) ... im Technikraum das Material für das nächste Werkstück zurechtsägen, die Arbeiten aus dem Kunstuntericht beurteilen und nebenbei das Computernetzwerk mit 60 Rechnern am Laufen halten... dazwischen Streit schlichten, richten, anklagen, trösten, aufrichten, zurechtstutzen, Eltern anrufen und zwischendurch Luft holen...." Korrekturfachlehrer? Was ist das?

    Das Deputatsmodell ist die einzig mögliche Festlegung von Lehrerarbeitszeit - alles andere ist von Übel.
    Sollen wir in Zukunft verpflichtet werden persönliche, nach Minuten aufgeschlüsselte Tagebücher über unsere Tätigkeiten zu führen? Da kommt zur normalen Tätigkeit noch eine Stunde Buchführung pro Tag für den Arbeitszeitnachweis hinzu.
    Ich stelle mir das mal vor:
    14.45-14.52: Idee zur Gestaltung der Biologiestunde am Mittwoch gehabt. Im Internet nach Material dafür gesucht.
    14.53: Idee wegen nicht ausreichendem Material wieder verworfen.....
    14.54-14.58 Kaffepause
    14.59-15.12 Kaffepause unterbrochen - neue Idee! Material gesucht und gefunden
    15.12-15.24 Mischtätigkeit (hälftige Anrechnung) mit meiner Frau Kaffee getrunken und gleichzeitig über die Biologiestunde geredet...

    Oh heiliger St.Bürokratius!

    Oder werden den Lehrern Transponder um den Hals gelegt, die genau registrieren, wann gearbeitet wird? Das wär's doch - die vollautomatische Arbeitszeiterfassung. Vielleicht lässt sich sowas ja über die Messung des Adrenalinspiegels verwirklichen.... der vollüberwachte Lehrer....

    Verpflichtende Präsenzzeiten in der Schule mit Stechuhr - hebt das den Unterrichtserfolg oder verbessert das irgendwas? Dann aber bitte auch einen Raum in jeder Schule mit Hängematten, damit die Kollegen, die nach dem Unterricht zunächst ausgepowert sind, sich kurz erholen können. Die kollektive Entspannung - das neue Wir-Gefühl..... das Kollegium schnarcht gemeinsam. Sowas verbindet.

    Wir brauchen kein neues Arbeitszeitmodell, sondern Anrechnungen für bestimmte, durch Korrekturen und Zusatzaufgaben stärker belastete Kollegen. Was wir ebenfalls brauchen ist die Abschaffung des überkommenen Beamtenmodells, das ein Streikverbot beinhaltet. Hier besteht Hoffnung, das der europäische Gerichtshof ein Machtwort spricht und diese Beschneidung der Arbeitnehmerrechte abschafft. Dies bedeutet nicht die Abschaffung des Beamtenstatus. Sobald Beamte - wie in anderen Ländern Europas - für die Durchsetzung ihrer Rechte streiken dürfen, werden Leute wie Wulff mit ihren Gedankenspielen vorsichtiger - und der Lehrerberuf vielleicht attraktiver.

    Zitat

    Original von Nuki
    ...
    Ich frage als erstes immer was denn die Eltern auf dem Herzen haben damit ihre Anliegen zunächst geklärt werden können.

    Das ist auch immer mein Einstieg - nach der Begrüßung und wenn alle sitzen. Ich stelle auch die Stühle so, dass die Eltern die Wahl haben, ob sie mir am Tisch gegenüber oder eher seitlich näher bei mir sitzen können. Ich sitze beim Elterngespräch NIE am Pult, sondern stelle Tische extra zusammen.

    Zitat


    Ansonsten habe ich immer etwas Süßes in einer Schale wo die Eltern sich bedienen können. Das lockert auch so manche Mama und manchen Papa auf. :) Übrigens auch an der Hauptschule. Da habe ich es genauso gemacht. Gut finde ich auch, wenn der Raum halt ansprechend ist. Also z. B. eine Kerze auf dem Tisch oder schöne Blumen. Finde ich besonders wichtig wenn man in einem häßlichen ELternsprechzimmer ist, weil man z. B. kein eigenes Klassenzimmer hat. :)

    Ich nutze gerne das Sprechzimmer. Dadurch verlasse ich mein "Hoheitsgebiet" (mein Klassenzimmer) und signalisiere den Eltern Gleichberechtigung. Die Idee mit dem Knabberzeug werd' ich aufgreifen - finde ich gut. Das gibt auch Gelegenheit für Gedankenpausen ("Tschuldigung, ich habe gerade den Mund voll...." :D )

    Wenn ich das Gespräch auf das Kind lenke, beginne ich gerne mit "Mir ist aufgefallen, dass der...." und schildere dann (falls das möglich ist) ein positives Verhalten des Kindes.

    Falls ein Kind momentan problematisch ist, beginne ich mit einer Frage an die Eltern: "Welchen Eindruck haben Sie zur Zeit von.... " um danach meinen Eindruck zu schildern.

    Soweit wie möglich versuche ich das Gespräch mit einer positiven Bemerkung über die Perspektive des Kindes zu beenden.

    Nachtrag: Bei Elterngesprächen, bei denen im Vorfeld klar ist, dass sie mit Sicherheit problematisch verlaufen werden, signalisiere ich mein "AMT", dadurch, dass ich im Klassenzimmer am Pult sitze und die Eltern an der Schülerbank davor. Das musste ich bislang nur einmal so handhaben ... hat jedoch funktioniert :D

    Wenn der Bruttolohn einer 30-jährigen, verbeamteten Lehrerin in Ba-Wü 3712 € betragen soll - sprengt das definitiv die Gehaltstabelle.

    Wegen unterschiedlicher Abzüge darf man auch die Bruttolöhne von Beamten und Angestellten nicht miteinander vergleichen. Ba-Wü hat zudem eine Besonderheit: Weihnachts- und Urlaubsgeld gibt es nicht mehr - das ist ins Monatsgehalt eingearbeitet. Da ist das Brutto logischerweise höher - das Jahresgehalt jedoch eventuell niedriger.

    Dieses seltsame "Vergleichsmachwerk" verwendet falsche Daten und vergleicht Äpfel mit Birnen.

    Wobei mir das auch wurscht sein kann. Wer jedoch wegen dieser Gehaltsangaben nach Ba-Wü wechselt, wird auf seinem ersten Gehaltszettel eine Überraschung erleben.

    Zitat

    Original von Gandalf
    .....

    Oder: "Was hält Leute mit einem Einser-Abi davon ab, ins Lehramt zu gehen?"

    Und dann wäre man ganz schnell bei den immer schlechter werdenden Arbeitsbedingungen, den schlechten Aufstiegschancen und im Falle einiger Bundesländer auch bei den viel zu niedrigen Gehältern.
    ....

    so isses

    Wenn Schavan sogar in ihrer CDU-Haus-und Hofpostille, der "Schwäbischen Zeitung" für ihren Vorschlag nur Häme und Spott erntet, muss man sich schon fragen, ob Frau Schavan die Fasnet nicht etwas zu intensiv gefeiert hat.... :prost:

    Trau keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast....

    Die Gehaltszahlen sind für den Ofen.
    1.) Finde mal eine Lehrerin, 30 Jahre alt, verheiratet, 2 Kinder.... das ist sicher die deutsche Durchschnittslehrerin :D
    2.) Unterrichtet diese Lehrerin an einer Grundschule oder am Gymnasium?
    3.) Bruttoeinkommen von Beamten und Angestellten miteinander zu vergleichen ist Kokolores
    4.) Damit eine Grundschullehrerin in Baden-Württemberg mit 2 Kindern 3700 brutto bekommt, muss sie Gehaltsstufe 12 erreicht haben. Das ist die Endstufe, die man - mit Glück - ab 55 Jahren bekommt 8)

    edit: hatte in der falschen Tabelle geschaut:
    Damit eine verbeamtete Grundschullehrerin in Baden-Württemberg mit 2 Kindern 3700 brutto bekommt, muss sie Gehaltsstufe 9 erreicht haben. Das ist die Stufe, die man nach 20 Dienstjahren bekommt 8)


    Quatschtabelle.... schlecht recherchiert

    Im TVL ist festgelegt, dass Sonderurlaub aus "wichtigem persönlichen Anlass" erteilt werden kann. Der Sonderurlaub muss beim Dienststellenleiter (Schulleiter) beantragt werden - er entscheidet, ob's wichtig ist.
    Falls du mit dessen Entscheidung nicht einverstanden bist, kannst du den Antrag bei der nächsthöheren Verwaltungsebene (Schulamt) nochmal stellen.

    Falls dir der Urlaub ganz wichig ist - und der Schulleiter bzw. die Behörde den ersten Antrag nicht enehmigt hat, kannst du "Urlaub unter Wegfall der Bezüge" beantragen - und das Spiel beginnt von vorn....

    Das Posting
    teachwood- Mit Hammer und Säge

    bringt mich auf den Gedanken, ob eine eigene Rubrik für Fortbildungstipps und Links zu Fortbildungsveranstaltern sinnvoll wäre.

    Die Rubrik stelle ich mir zweigeteilt vor:

    Ein Unterpunkt mit Links zu Veranstaltern bzw. deren Homepages
    wie z.B:
    http://www.gew-bw.de/Bildungsangebote_2.html

    Ein zweiter Unterpunkt zu konkreten Fortbildungen, wie der oben genannten:
    Vielleicht lassen sich darin gepostete Beiträge mit einem automatischen Verfallsdatum versehen, sodass abgeschlosene Fortbildungen automatisch gelöscht werden

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