Beiträge von alias

    Mit welchem Tatbestand möchtest du deine Anzeige begründen?
    Hast dein Freund das Gespräch aufgezeichnet?
    Ist die Beweislage solide genug, dass du GENAU denjenigen dingfest machen kannst, der gesprochen hat?

    Lass es bei der Drohgebärde. Sag, dass du überlegst, die Polizei wegen BEDROHUNG einzuschalten - das ist ein Straftatbestand .Falls du wirklich die Polizei einschaltest und es sich herumspricht, dass DIESE Art von Bedrohung perTelefongespräch nicht strafbar ist, hast du ein Problem, das dein jetziges in den Schatten stellt.

    Falls du per Internettelefonie mit Fritzbox telefonierst, kannst du bei

    Telefonie - Internettelefonie - Erweiterte Einstellungen - Internetanrufe ohne Rufnummer abweisen

    Zitat


    Einkommende Anrufe an eine Internetrufnummer werden von FRITZ!Box abgewiesen, wenn der Anrufende keine Rufnummer übermittelt.

    Und Ruh is.... Vorteil: Auch andere Werbeanrufe kommen nicht mehr durch.

    Zitat

    Original von caliope
    ....
    Aber WENNS passiert... dann nochmal meine Frage... ist das dann von der Berufshaftpflicht abgedeckt?
    Ist das von Dienstherrn abgesegnet?
    Oder setzen wir dann Existenz, Job und privates Kapital aufs Spiel?
    .....

    Gute Frage. Die Berufshaftpflicht zahlt nur, wenn etwas bei einer Tätigkeit geschieht, die dir vom Dienstherrn aufgetragen wurde und die zu deinen Dienstpflichten zählt - und wenn du dabei durch Schusseligkeit einen Sachschaden anrichtest. In der Regel werden diese Schäden sogar von deinem Dienstherrn beglichen, weil der Schaden in Ausübung deines Amtes passiert ist. Wenn du einen Schaden grob fahrlässig verursachst, nimmt dein Dienstherr dich in Regress, nachdem er den Schaden beglichen hat - und nur in diesem Fall tritt die berufshaftpflicht ein. Falls deine Berufshaftpflicht Schäden ausschließt, die grob fahrlässig verursacht wurden, kannst du die Versicherung "den Hasen geben" und die Beiträge besser an Unicef überweisen - da sind die dann besser aufgehoben.

    Falls du einen Schaden vorsätzlich oder wider besseres Wissen verursachst, kannst du dich auf eine Gehaltspfändung einstellen. Den Schaden ersetzt dir keine Versicherung.

    Im Falle einer Gesundheitsschädigung eines Kindes durch eine Medikamentengabe gibt es wohl verschiedene Stufen:

    - ein Kind hat Kopfweh, du willst ihm was Gutes tun, gibst ihm eine Aspirin und das Kind erleidet einen allergischen Schock, dann bist du im A...

    - die Eltern bitten dich, ein Medikament zu verabreichen, das Kind erleidet deshalb eine Gesundheitsschädigung und die Eltern wollen anschließend von der Bitte nix mehr wissen, dann bist du auch im A...

    - du lässt dir von den Eltern eine schriftliche Anweisung geben, verbunden mit einem Haftungsausschluss und es gibt eine Gesundheitsschädigung - dann bist du in Beweisnot - denn wie kannst du nachweisen, dass du die Medikamentengabe genau nach Vorschrift vorgenommen hast?

    - du lässt dir von den Eltern keine Anweisung geben und erklärst dich auch nicht dazu bereit, das Kind regelmäßig zu erinnern, dass es das Medikament nehmen muss, sondern betonst, dass du versuchst, das Kind zu erinnern - es jedoch im Tagesgeschäft durchaus passieren könnte, dass du das vergisst (und schau, dass Zeugen das hören) - dann kommt dein Hals aus der Schlinge....


    PS: im A..... heißt "Im Armenhaus"

    Willst du Seife selbst herstellen (aus Fett und Natronlauge) oder vorhandene Seife umschmelzen?

    Selbst hergestellte Seite finde ich persönlich eklig und auch in gewisser Weise gefährlich - falls das Mischungsverhältnis nicht stimmt, kann man sich mit der Ätzlauge (bzw. der daraus hetrgestellten Seife) die Haut und die Schleimhäute / Augen verätzen.

    Mit Grundschülern die Seife aus Fett und Ätzlauge selbst herzustellen, würde ich als verbotene Tätigkeit ansehen - durch das Hantieren mit konzentrierter Natronlauge ist die Gefahr von Verätzungen und Augenschäden viel zu hoch - zumal die Brühe ja auch noch erhitzt werden muss.

    Da könntest du genauso aus Salzsäure und Natronlauge Kochsalz herstellen - und das verkaufen wollen. Da wendet sich jeder mit Schaudern ab.... obwohl das durchaus funktioniert.

    Zitat

    Original von Beate
    ...
    Kann man eventuell auch den Kleister weglassen und nur Wasser-Kreide Matsche machen? Oder ganz zur Not, die Umrisse mit normaler Kreide malen (dann fehlt natürlich der Clou).

    Wenn du eine Wasser-Kreide-Zucker-Matsche machst, klebt das prima auf dem Papier.

    Meine Kids lieben Zuckerkreide.
    Zuckerkreide ?

    Vorteil an einer SfE: Du hast kleine Gruppen, oft wird in Teams gearbeitet. Während du jetzt 4 verhaltensauffällige Schüler und 25 "Normale" hast, unterrichtest du dort eben 5 Auffällige.... das kann man durchaus als Entlastung sehen ;)

    Viele Kinder sind verhaltensauffällig, weil sie nach Zuwendung schreien - in einer kleinen Gruppe kannst du die geben. Weiterer Vorteil: In der Regel gibt es zusätzliche Unterstützung durch Psychologen und Sozialarbeiter. In der Regelschule schulterst du die Problemschüler alleine.

    Zitat

    Original von SunnyGS
    Bei mir liegen Schule - Wohnort eng beieinander. Ca. 1 km Wegstrecke. Ich muss aber jeden Tag meine Tochter zum KiGa bringen und abholen. Ohne Kindergarten - kein Job ... also unbedingt notwendig.
    Dadurch verlängert sich die Strecke auf ca. 13 km (einfach).
    Ich befürchte, das wird das Finanzamt wenig interessieren. Aber da die Hoffnung ja bekanntlich zuletzt stirbt, frag ich doch mal nach, ehe ich die Erklärung für 2008 in Angriff nehme ...

    Ich würde sagen - keine Chance - falls du einen Kollegen abholen würdest - vielleicht. Aber Kinder sind in Deutschland (finanztechnisch) uninteressant.

    Zitat


    Ebenso eine Frage bezüglich des Arbeitszimmers. Sollte man es vorsichtshalber mit reinnehmen? Falls sich auch da noch was tut?

    Auf jeden Fall. Mietanteil, Strom- und Heizkosten, Reinigungskosten, anteilige Kosten an der Wasserrechnung. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.

    Die Arzthelferin braucht den Namen der Krankenkasse unbedingt - weil ihr EDV-Programm in der Eingabemaske diese Information verlangt und sie ohne diese Eingabe die Akte nicht anlegen kann... :rolleyes:

    Weil eine Plausibilitätsprüfung stattfindet, kannst du nicht einfach behaupten, dass du bei der "Braunschweiger Bärenkasse" versichert bist - da streikt der Computer. Sag "Debeka" und gut ist - oder nenn halt den Namen deiner Kasse - was soll's. Falls du den Namen der Kasse nicht nennst, trägt sie von sich aus eben Debeka oder einen anderen Namen ein.

    Intreressant ist das für den Arzt vermutlich nur aus einem Grund: Falls du nach oder während seiner Behandlung die ewigen Jagdgründe erreichst, kann er die Kosten bei dir ja nicht mehr einklagen - das macht er dann direkt bei der Kasse bzw. beim Landesamt.


    Davon mal abgesehen:
    Wenn ich beim Arzt bin, möchte ich, dass er - und seine Mannschaft - mir so optimal wie möglich bei der Lösung eines (gesundheitlichen) Problemes helfen. Weshalb sollte ich diese Helfer demotivieren, indem ich ihnen unnötige Probleme bereite? Der Name meiner Krankenkase ist ja wirklich keine datenschutzrelevante Information.

    Zitat

    Original von Bolzbold
    .....
    Alles Vorbereiten und Üben in Hinblick auf die Prüfung und HV ist somit umsonst gewesen und war in diesem Sinne Zeitverschwendung. (Auch wenn HV grundsätzlich ja zu den vier Skills gehört).
    ....

    Ihr sollt euch ja auch an den Lehrplan halten und kein "teaching-for-the-test" praktizieren... :flieh:

    Im Regeleinstellungsverfahren bringt dir das nichts. Das geht nach Leistungsziffer und Punkt.

    Es gibt jedoch Ausschreibungen für"Bewerber mit besonderen Qualifikationen" sowie "Schulscharfe Ausschreibungen" - in denen bestimmte Zusatzqualifikationen abgefragt werden. Für Bawü startet eine solche Ausschreibungsrunde diesen Freitag:
    http://www.lehrer-online-bw.de/servlet/PB/-s/…ml?ROOT=1111879

    Zitat

    Schulbezogene Ausschreibungen

    Für die Stellenbesetzung zum Schuljahrsbeginn schreiben Schulen mit besonderen Profilen oder Unterrichtsbereichen sowie in Mangelbereichen Stellen aus, mit dem Ziel, Lehrkräfte, deren Qualifikation in besonderem Maße den zusätzlichen Anforderungen gerecht wird, für diese Schulen zu gewinnen. Die in den Ausschreibungen genannten besonderen Qualifikationen sind nachzuweisen.
    Für die Einstellungen zum Schuljahr 2009/10 sind folgende Ausschreibungszyklen vorgesehen:
    * 13. bis 23. Februar 2009: Ausschreibungen für den ländlichen Raum
    * 1. bis 14. April 2009: Hauptausschreibungsverfahren
    * 7. bis 14. Juli 2009: Schulbezogene Ausschreibungen im Nachrückverfahren

    Zitat

    Original von Schmeili

    Nicht überall, ich würde eher dazu tendieren genug Geld mitzunehmen. Bei einigen Verlagen bekommst du eh erst später deine Bestellungen, da zahlst du dann auf Rechnung.

    Das ist sowieso meine Empfehlung:
    Lasst euch schicken, was man sich schicken lassen kann. Nehmt keine Tasche mit - sondern einen Rucksack. Am Ende des Tages summieren sich die Kilos....

    Noch eine Empfehlung: Lasst euch von der Schule bescheinigen, welche Bücher eingeführt sind (dort verwendet werden) und welche Fächer ihr unterrichtet - am Besten auf zwei separaten Bescheinigungen.

    Ein Lehrerexemplar bekommt ihr leichter für ein Schulwerk, das eingeführt ist - oder das eingeführt werden soll.... In diesem Fall lohnt es sich durchblicken zu lassen, dass man an der Entscheidung beteiligt ist :X:

    Obamas Rede in Berlin - in der unzensierten Übersetzung:
    http://www.youtube.com/watch?v=eF3qxtO70Zw&feature=related

    weitere Translationen:

    http://de.youtube.com/watch?v=6F1jH-ghfUA
    Weshalb Bruce Willis schwäbisch schwätzt, wenn er ein Problem mit einer Bestellung bei ebay hat...
    http://de.youtube.com/watch?v=uF2djJcPO2A
    Virales Marketing im Todesstern Stuttgart...
    http://www.youtube.com/watch?v=sUt99pWvXZE&feature=related
    Bundeskanzlerin Angela Merkel - Neujahrsansprache 2009 Schwäbisch -
    http://www.youtube.com/watch?v=IOXvvnMetII&feature=related
    Die ARD Tagesschau auf Schwäbisch
    http://www.youtube.com/watch?v=xJ12ct…re=channel_page
    Grüß Gott, Herr Cowboy Teil 1 - John Wayne Schwäbisch
    http://www.youtube.com/watch?v=HPHLhC…re=channel_page
    Grüß Gott, Herr Cowboy Teil 2 - John Wayne Schwäbisch
    http://www.youtube.com/watch?v=5BcaDCyxhro&NR=1
    Grüß Gott, Herr Cowboy Teil 3 - John Wayne Schwäbisch

    Zitat

    Original von julia242
    sooo schade, dass die didacta dieses jahr sooo weit von mir entfernt ist... weiß jemand von euch, wo die didacta in den nächsten jahren Station macht?


    2009-2012-2015 Hannover
    2010-2013-2016 Köln
    2011-2014-2017 Stuttgart

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