Schaust du hier:
https://www.elster.de/arbeitn_info.php
Die Belege müssen nicht mehr beigelegt werden. Falls du mit deinen Werbungskosten (Fahrten + Ausgaben für Arbeitsmittel) jedoch die magische 920 €-Grenze überschreitest, kann es sein, dass du die Belege vorlegen musst.
Solange deine Kosten für Fahrt zur Arbeitstätte+Arbeitsmittel unter 920 € liegen, lohnt der Rechenaufwand gar nicht. Denn diese 920 € bekommt jeder angerechnet - die sind bereits in die Steuertabellen eingearbeitet.
Sonderfall: Falls du ein Arbeitszimmer geltend machen könntest - das ja momentan nicht anerkannt wird - lohnt es sich eventuell, den Belegaufwand zu betreiben. Denn mit diesen Kosten überschreitet man die Grenze locker. Falls das Bundesverfasungsgericht (toi!toi!toi!) die Arbeitszimmer-Regelung kippt, bekommt nur der Geld zurück, der zuvor in der Steuererklärung die Anerkennung gefordert - und durch Widerspruch explizit eingefordert hat.
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A propos Arbeitszimmer: Auch wenn die Kosten für das Zimmer (Mietanteil, Heizung, Reinigung...) nicht mehr anerkannt werden - die Einrichtungsgegenstände kann man noch absetzen. Hier ein Regal, da ein Schreibtisch - dort ein Stuhl, die kaputte Glühlampe.... das läppert sich 
Aber Vorsicht! Der Schreibtisch darf nicht mehr als 488 € incl. MWSt kosten - sonst must du die Kosten auf 13 Jahre verteilen.
Ach ja - wer das Regal kauft, muss es auch transportieren. Macht zusätzlich 30 ct pro gefahrenen Kilometer... übrigens auch, falls du mal ganz dringend Papier für deinen Drucker kaufen musst - und das nur im 10 km entfernten Schreibwarengeschäft zu bekommen ist. Da kommen dann eben zu den 2,99 € für das Papier noch 6 € Fahrtkosten drauf. Der Finanzbeamte schluckt und meckert - kann aber nix machen. Einen roten Kopf bekommt er, wenn du noch den Parkbeleg über 1 € für die Tiefgarage drauflegst. Falls du jedoch länger als 30 Minuten geparkt hast, verzichte drauf ... sonst argumentiert er, das du noch etwas anderes erledigt hast und streicht die Fahrtkosten. Auf dem Beleg darf auch das Päckchen Kaugummi, das du an der Kasse mitnimmst, nicht erscheinen. Sonst war die Fahrt privater Natur.
Noch'n Übrigens: Falls dir deine Eltern eine schicke Lehrertasche für 300 € geschenkt haben - auch geschenkte Arbeitsmittel dürfen abgesetzt werden. (BFH v. 16.2.1990, BStBl 1990 II S.883) Weil die Aktentasche ständig im Einsatz ist und stark beansprucht wird, schreibt man sie auf 2 Jahre ab.
Und - liebe Referendare - vergesst eure Umzugskosten nicht....
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Wieder mal Thema Steuern...
Fachliteratur in Steuererklärung
Materialbeschaffung aus eigener Tasche?
und als Literaturangabe - der Konz - der mir schon ein Vielfaches der Kosten "erwirtschaftet" hat:
Der große Konz 2005 - 1000 ganz legale Steuertricks