Zitat
Original von Meike.... ein (juristisch relevantes) Dokument. Es zu vernichten oder unautorisierte Veränderungen vorzunehmen ist auch juriistisch 'relevant',......
Nun ja... juristisch relevant ist es eigentlich nur für uns Lehrer und die Schulleitung. Das Tagebuch ist der Tätigkeits- und Arbeitszeitnachweis der Lehrer. Aus diesem Grund muss es auch einige Jahre lang aufbewahrt werden - falls der Rechnungshof eine seiner Stippvisiten durchführt. Falls dann im Tagebuch Stunden nicht eingetragen sind, die der Schulleiter in der Deputatsverteilung angegeben hatte, ist Feuer unterm Dach....
Dass darin auch Vermerke über das Fehlen oder Verhalten von Schülern enthalten sind, hat natürlich ebenfalls juristische Bewandnis, falls ein Schüler zu viele Tage gefehlt hätte und wiederholen müsste, ist es das "Beweisstück", ebenso für disziplinarische Maßnahmen gegenüber Schülern.
Falls ein Schüler ein Tagebuch beschädigt ist das "normale" Sachbeschädigung und die erste Konsequenz daraus ist, dass er in dieses eingetragen wird.