Wie Rudolf richtig erwähnt:
Es gilt das Deputat der Schulform, an der du überwiegend unterrichtest.
Beispiel: Würdest du neben der Tätigkeit an einer Sonderschule noch an einer Grundschule unterichten, käme es auf das Stundenverhältnis an. Unterrichtest du z.B. 18 Stunden an einer Grundschule, müsstest du noch 10 Stunden an der Sonderschule unterrichten, weil dein Deputat in Ba-Wü 28 Stunden umfasst. Unterrichtest du 10 Stunden an der Grundschule, musst du an der Sonderschule noch 16 Stunden ableisten, weil dann das Deputat der Sonderschule mit 26 Stunden gilt.
Es kommt jedoch auch noch darauf an, in welchen Fächern du eingesetzt wirst. Falls du als Fachlehrer im musisch-technischen Bereich an der Sonderschule unterrichtest, beträgt dein Deputat dort 28 Stunden.
In Ba-Wü - abweichende Regelungen für andere Bundesländer entnimmst du folgender Tabelle und deren Anhängen:
http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/…hulorg_Vorg.pdf
Darin findest du eine synoptische Gegenüberstellung aus dem Schuljahr 2007/2008 der Bundesländer zu den Deputatsstunden in den verschiedenen Schularten (Pflichtstunden der Lehrer).
Das Gehalt richtet sich jedoch nach deiner Qualifikation. Als GHS-Lehrer bekommst du - mit Ausnahme der beneidenswerten Kollegen in manchen Bundesländern - A12, egal an welcher Schulart du eingesetzt wirst. Das gab schon böses Blut, wenn Realschulkollegen an GHS eingesetzt wurden. Die bekommen dann für dieselbe Arbeit A13.
edit: Einschränkende Bemerkung zum Fachlehrereinsatz