Zunächst mal - entschuldige, dass ich dein Ausgangsposting nur überflogen und dich noch an der Realschule verortet hatte.
Eigentlich gibt es für dich nur zwei Wege:
1. Abitur am Abendgymnasium nachholen, um dann ein Hochschulstudium zu absolvieren
2. a)Eignungsprüfung an einer PH zur Zulassung für das GHS-Studium:
Voraussetzung dafür ist eine abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens 2 Jahren Berufspraxis.
2. b)Eignungsprüfung für die Zulassung Berufstätiger zu einem Studium
Voraussetzung dafür ist eine abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens 4 Jahren Berufspraxis.
(falls du Real- Berufschul- oder Gymnasiallehrer werden möchtest)
Eignungsprüfungen werden ab 2008 nur noch einmal jährlich angeboten.
siehe dazu:
http://www.ph-ludwigsburg.de/5340.html
daraus:
ZitatAlles anzeigenEIGNUNGSPRÜFUNG FÜR DAS STUDIUM IM STUDIENGANG LEHRAMT AN GRUND- UND HAUPTSCHULEN
Gilt nur für die Zulassung zum Studium des Lehramts an Grund- und Hauptschulen an einer Pädagogischen Hochschule in Baden-Württemberg.
Die Eignungsprüfung findet einmal jährlich statt. Bewerbungsschluss ist jeweils bis zum 15.3. an einer PH in Baden- Württemberg.
Die Eignungsprüfung wird im Wechsel an jeweils einer Pädagogischen Hochschule stellvertretend durchgeführt und das Zeugnis berechtigt zum Studium an einer Pädagogischen Hochschule des Landes.Interessierte Berufstätige können zum Studium des Lehramts an Grund- und Hauptschulen zugelassen werden, wenn sie sich mit Erfolg der Eignungsprüfung für das Studium ohne Reifezeugnis an einer Pädagogischen Hochschule des Landes Baden-Württemberg unterzogen haben.
Zulassungsvoraussetzung für diese Prüfung ist eine abgeschlossene Lehre mit anschließender mindestens zweijähriger Berufspraxis.
Wenn Sie diese Voraussetzung erfüllen, können Sie sich zum nächsten Prüfungsdurchgang bis zum o. g. Bewerbungsschluss an der Hochschule, die die Prüfung durchführt, bewerben.
Nähere Informationen über die Eignungsprüfung und zur Bewerbung finden Sie im Merkblatt und in der Eignungsprüfungsordnung-GH - EPrO-GH
EIGNUNGSPRÜFUNG ÜBER DEN ZUGANG BERUFSTÄTIGER ZU EINEM STUDIUM
Die Prüfung ist für Berufstätige ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung, die die Qualifikation für ein Studium in einem nicht ihrer beruflichen Aus- und Fortbildung fachlich entsprechenden Studiengang erwerben möchten.
Die Eignungsprüfung findet zweimal jährlich statt. Bewerbungsschluss ist jeweils bis zum 01.02. bzw. bis zum 01.08. (Ausschlussfristen) an einer PH in Baden- Württemberg.
Die Eignungsprüfung wird im Wechsel an jeweils einer Pädagogischen Hochschule stellvertretend durchgeführt und das Zeugnis berechtigt zum Studium an einer Pädagogischen Hochschule des Landes.
Zulassungsvoraussetzung für diese Prüfung ist u. a. eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung, die Meisterprüfung und der Nachweis, dass Sie mindestens vier Jahre im erlernten Beruf tätig waren .
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich zum nächsten Prüfungsdurchgang im Frühjahr 2008 bis zum 1. Februar 2008 an unserer Hochschule bewerben.
Nähere Informationen über die Eignungsprüfung in der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung - BerufsHZVO
Der Satz "Die Prüfung ist für Berufstätige ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung, die die Qualifikation für ein Studium in einem nicht ihrer beruflichen Aus- und Fortbildung fachlich entsprechenden Studiengang erwerben möchten...." deutet darauf hin, dass es noch eine weitere Möglichkeit für dich gibt, da du ja in deinem Fachbereich studieren möchtest .
Zum Ablauf guggst du hier:
http://www.ph-ludwigsburg.de/fileadmin/subs…und_Anlagen.pdf