Zitat
Original von volare
....
Die Schulleitung beruft sich immer darauf, dass man die Kopierkosten ja von der Steuer absetzen könne...

Deine Schulleitung hat ja sowas von keine Ahnung vom Steuerrecht - sonst kämen nicht derart dümmliche "Argumente".
Was du "von der Steuer" absetzt, reduziert ja deine Steuerlast nicht direkt 1:1.
Deine Werbungskosten werden von deinem Gesamt-Jahresverdienst abgezogen, für den du dann Steuern bezahlen musst.
In der Steuertabelle sind zudem 1020 € pro Jahr bereits als Werbungskosten eingerechnet. Wenn du Belege sammelst, musst du mit den Beträgen erstmal über diese 1020 € hinauskommen. Das was darüber liegt, wird von deinem zu versteuernden Bruttoverdienst abgezogen.
Beispiel:
Du verdienst 25.000 € brutto**. Dafür bezahlst du nach Steuertabelle ledig/ohne Kind 4271 € Lohnsteuer.
Nun hast du es geschafft, 2020 € für Material auszugeben. 1020 € sind sowieso in die Tabelle eingerechnet, bleiben 1000, die du von deinem Brutto abziehen kannst - du versteuerst also nur noch 24.000 €. Dafür werden dir 3978 € Steuer agezogen.
Der Staat gibt dir also für deine beruflich verauslagten 2020 € als Trostpflaster 293 € zurück. Die restlichen 1727 € wären die Finanzierung für deinen Urlaub gewesen...
**brutto meint hier "zu versteuerndes Einkommen, nach Abzug der Vorsorgeaufwendungen uswpp..." Das Steuerrecht lässt sich nicht in 20 Zeilen erläutern -- aber im Prinzip funktioniert das mit den Werbungskosten wie dargestellt.