Beiträge von alias

    Frag deinen Schulleiter, inwieweit du überhaupt berechtigt bist, einen Bericht rsp. ein Gutachten an einen Arzt zu verfassen.

    Unbedingt notwendig ist eine schriftliche Bestätigung der Eltern, dass diese dich von der Verschwiegenheitspflicht entbinden.

    Einen gesonderten Test durchzuführen, halte ich für überzogen. Das will der Arzt wohl auch nicht. Eine Auflistung der Diktatnoten, sowie die Fehlerhäufungen beim Kind sollten eigentlich genügen. Wenn ich lese, dass du auf der Suche nach einem passenden diagnostischen Test bist, unterstelle ich mal, dass du nicht viel Erfahrung in diesem Bereich hast -und daher besser die Finger davon lässt - bevor du sie dir verbrennst.

    Im Krankheitsfall übernimmt die Vertretung alle anfallenden Aufgaben und Pflichten. Dafür ist sie da. Punkt.

    Falls die Vertretung diese Aufgaben nicht übernmmt, erfüllt sie die ihr übertragenen Aufgaben nicht und könnte m.E. sogar dienstrechtlich bzw. aufsichtsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

    Es erfolgt auch während der Vertretungszeit Unterricht nach Stoffplan/Lehrplan. Am Ende einer Unterrichtssequenz steht in der Regel eine Leistungsüberprüfung der Schüler an.

    Im Fall der Schülerbeurteilung muss das gesamte Schuljahr betrachtet werden. Nachdem die Beurtilungen von dir im Zeugnis unterschrieben werden, musst auch du wohl oder übel die Entwürfe verfassen. Diese musst du jedoch mit der Kollegin abstimmen, bzw. zum "Querlesen" übergeben.

    Zitat

    Original von Elaine
    Alias, ich meine, dein zweiter Punkt stimmt so nicht!

    Steht extra auf meinem Steuerbescheid drauf, dass das vorläufig ist und ich keinen Einspruch einlegen muss. Habe zudem eine befreundete Finanzbeamtin gefragt. Und im Internet unter http://www.heute.de/ZDFheute/inhal…7184095,00.html

    steht das auch noch mal.

    Aus dieser Meldung:

    Zitat

    Der Verein empfiehlt jedoch darauf zu achten, dass der Steuerbescheid einen Vorläufigkeitsvermerk enthält. Ansonsten könnten zu viel gezahlte Steuern nicht zurückerstattet werden.

    Falls der Vermerk nicht dezidiert enthalten ist, oder schwammig nicht direkt auf die Pendlerpauschale eingeht, muss Widerspruch eingelegt werden.

    Zitat

    Original von Elaine
    Alias, man muss keinen Einspruch einlegen, um das Geld zurückzubekommen.

    Wenn du Widerspruch einlegst, bekommst du das Geld zwar sofort zurück. Aber: Sollte das Gesetz doch bestehen bleiben, musst du das "geliehene Geld" mit 6% zurückzahlen.

    Legst du keinen Widerspruch ein und das Gesetz wird abgesetzt, bekommt JEDER sein Geld, auch ohne Einspruch eingelegt zu haben.

    Es geht um zwei verschiedene Dinge:

    1.) Du kannst dir bereits für 2008 einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen und darauf bestehen, dass dort die Kilometer nach der alten Regelung angesetzt werden. Falls dann irgendwann eine Gesetzesregelung für 2008 kommt, in der die 21-km-Regelung bestätigt wird, musst du die zu wenig bezahlten Steuern nachzahlen.

    2.) Wenn du jetzt die Steuererklärung für 2007 abgibst, berechnet dir das Finanzamt die Werbungskosten nach der 21-km-Regelung. Da bekommst du dann den entsprechenden Steuerbescheid. Wenn du dagegen keinen Widerspruch einlegst, und die 21-km-Regelung wird gekippt, bekommst du kein Geld zurück. Die Bescheide sind in dieser Hinsicht nicht vorläufig. Dasselbe gilt für den Einspruch wegen nicht mehr anerkanntem Arbeitszimmer.

    Nun - auch ich gehöre nicht zu den 1-er Abiturienten.
    Aber dieser Schreiber übersieht mehrere entscheidende Faktoren:

    1.) Hätte ich mein Abitur besser abgeschlossen, wäre meine Berufswahl nicht auf den eher mäßig bezahlten Beruf des Grund-und Hauptschullehrers gefallen, sondern ich wäre Professor, Forscher oder sonst-noch-was geworden.

    2.) Ich hatte mich jedoch schon während der Schulzeit dafür entschieden, Lehrer zu werden. Weil für das PH-Studium seinerzeit kein NC vorgesehen war, bestand für mich keine Notwendigkeit, einen 1er-Schnitt vorzulegen. Dass ich damals eine Kosten-Nutzenanalyse zwischen Aufwand (=weniger Lebensqualität) und Ertrag (=Erreichen eines vorgenommenen Zieles) vorgenommen und gelebt habe, war m.E. kein Zeichen für Dummheit oder mangelnde Intelligenz. :D

    3.) Wer das Abitur und ein Hochschulstudium abschließt, hat immer noch mehr intellektuelle "Skills" als der Großteil der Bevölkerung

    4.) Der Unterschied im Wissen und in der intellektuellen Leistungsfähigkeit, der zwischen mir und den mir anvertrauten Schülern besteht, ist groß genug, um die von mir geforderten Aufgaben erfüllen zu können.

    5.) In meinem Arbeitsbereich an der Hauptschule ist vor allem "soziale Intelligenz" gefragt. Über diese Komponente sagt ein Abiturschnitt absolut nichts aus. Da ist eher jemand, der dafür plädiert mit eisener Faust auszusieben, für den Schuldienst ungeeignet.

    6.) Wenn ich mich zurückerinnere, welche Prüfungen ich bis zum Erreichen des Lebenzeitbeamten-Status absolvieren musste, kann ich nur sagen: Es gibt leichter erreichbare Berufsabschlüsse.

    Fakten von den Pädagogischen Hochschulen in Ba-Wü:


    http://www.landtag-bw.de/WP13/Drucksach…/13_0784_d.pdf, Seite 8

    Es haben nur 60% der Studienanfänger für das Lehramt GHS und RS bis zur Bewerbung als Lehrer durchgehalten. Rechnet man dann noch hinzu, dass davon wiederum maximal 80% eine Einstellungszusage erhalten, fällt am Ende jeder Zweite, der sich mal für das Berufsziel Lehrer GHWRS entschieden hat, weg. Dass diejenigen, die letzlich eingestellt werden unqualifiziert sein sollen, erschließt sich mir nicht. Da findet eine knallharte Auslese statt.

    Fahrtkosten nicht vergessen. Das gibt (rsp. gab :evil:) ein nettes Sümmchen.
    Die 21 km-Regelung sollte man nicht zu Grunde legen. Diese wurde vom BFH gekippt und wer keinen Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlegt, ist selbst schuld.

    katta
    Kommt drauf an, ob du noch Fahrtkosten hast. Falls nein - nicht einreichen. Dann passt ja der Freibetrag.

    Wenn man vorne links auf den Hamster klickt, kommt man auf die Spezialseite des Finanzministeriums zur Staatsverschuildung:

    http://www.hamster-der-film.de/schuldenfalle/index.php

    Die Grafik auf der Seite ist schon erschreckend - nicht?
    Und ist doch auch ein tolles Beispiel für den Satz: "Trau keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast..."

    Im oberen Teil sieht es aus, als ob sich die Kurve abschwächt - dabei stimmt der letzte Abstand nicht mehr. Es sind immer knapp 10 Jahre - der letzte Abstand ist jedoch nur 6 Jahre - dort müsste die Kurve also viel steiler verlaufen.

    Unlauter ist die Grafik, weil sie die Zahlen nicht inflationsbereinigt darstellt
    Nimmt man als Vergleich die Entwicklung der Bruttoverdienste der Arbeiter seit 1969 dazu, flacht sich die Kurve schon ab:
    Lohntafel:
    http://www.destatis.de/jetspeed/porta…enderPrint.psml

    1969 lag der Durchschnittslohn bei 525 €, im Jahr 2006 lag er bei etwa 2600 €, also fünfmal so hoch.

    Demnach ist die Prokopfverschuldung heute (über den Daumen) dreieinhalbmal so hoch wie 1969 und nicht 17mal so hoch, wie die Grafik suggeriert ....

    Immer noch heftig genug - aber eben unlauter dargestellt.

    Auch die Darstellung, dass die Zinslast von 40 MRD pro Jahr an die Banken überwiesen wird, ist unlauter. Der größte Teil der Staatsverschuldung liegt in Bundesobligationen und Schuldverschreibungen fest - die von vielen Menschen als Geldanlage genutzt werden - womit ein Teil des Bundeshaushalts wieder in die Taschen der Bürger zurückwandert. Das dabei eine Umverteilung zu Gunsten bestimmter Bevölkerungsschichten passiert, steht jedoch außer Frage.

    Diese ganze Seite hat den Gehalt an Objektivität, wie der zugehörige (zugegeben spaßige) Film:
    http://www.hamster-der-film.de/der_film/index.php

    Zitat


    Original von vanillene
    ....
    Habe mir 2007 auch einen Laptop gekauft und weiß nicht, wie man eine Abschreibung macht. Heißt das, dass ich einfach ca. ein Drittel des Betrages angebe und den auf drei Jahre verteile, oder gebe ich den Gesamtpreis an, und das Finanzamt berechnet das selbst?

    Du legst eine Abschreibungstabelle bei, z.B.
    http://www.c-c-center.de/nuetzliches/ex…chreibung-E.xls
    (Dort musst du als Abschreibungszeitraum 3 Jahre eintragen, den Startbetrag auf den Kaufpreis deines Laptops abändern und die zuviel angegebenen Zeilen löschen.

    Der Steuererklärung legst du noch eine Kopie der Rechnung bei und schreibst bei den Werbungskosten den berechneten Betrag in deine Werbungskostenliste.

    Das Finanzamt wird dir den Betrag wieder abändern, weil seit 2006 eine Neuregelung in Kraft ist. Danach muss im ersten Jahr taggenau abgeschrieben werden. Bei einer Abschreibung über 3 Jahre bedeutet dies, dass insgesamt 3*365 Tage abgeschrieben wird, also 1095 Tage.
    Hast du deinen Rechner z.B. am 1.November gekauft, dann kannst du im ersten Jahr nur 61/1095tel des Rechnungsbetrages geltend machen. Dafür hast du im vierten Jahr dann nochmal die Resttage als Absatzmöglichkeit.
    Las das ruhig die Finanzbeamten ausrechnen - die sollen für diese Quatschregelung selbst büßen. :haudrauf:

    Es ist jedoch wichtig zu wissen. Denn bei der ganzen Abrechnerei musst du eines beachten: Jeder Arbeitnehmer hat einen Arbeitnehmerfreibetrag von
    920 €. Mit deinen nachgewiesenen Werbungskosten musst du diesen Betrag erstmal überschreiten, damit sich deine Auflisterei überhaupt rechnet.
    Vorsicht: Wenn du nachweist, dass du geringere Werbungskosten hattest, musst du Steuern nachzahlen (s.o.). Dann lass die ganze Auflisterei beser bleiben!

    Zitat


    Zweite Frage: Muss man Fahrten zur Kreisbildstelle nachweisen und wenn ja, wie?

    Indem du die Fahrten mit Datum und Entfernungskilometer aufschreibst und darunter einen kleinen Satz:
    "Ich versichere, dass diese Fahrten angefallen sind."
    Datum, Unterschrift

    Vergiss auch den Tag nicht, an dem du den Film wieder abgeben musstest :pfeif:

    Zitat

    Original von Hannah

    Ist das nicht ein bisschen wenig? Ich benutze meinen Laptop auch nur zum "Hausgebrauch" und so allmählich kommt meine 80-GB-Platte schon an ihre Grenzen...

    Kommt drauf an, was du speicherst, wie viele Programme du ausprobierst usw.. :D

    Micidoof benötigt übrigens 5-10x soviel Platz für DIESELBE Datei, wie ein OpenOffice-Dokument.

    Ab und an den Rechner aufräumen und nicht mehr ständig benötigte Dateien ins Archiv auf CD pressen hilft viel - besonders hilft es, die Übersicht zu bewahren.

    1000 €uronen ???
    :schreck:

    Da will dir jemand an den Geldbeutel.
    Klar kann man soviel ausgeben - wenn man's hat und will.

    Aber Hand aufs Herz - wozu brauchst du den Rechner?
    Wenn du bisher mit einem win98-er Rechner klargekommen bist, bedeutet schon ein XP-Rechner für dich einen Quantensprung.

    Für das, was wir als Lehrer brauchen, genügt folgende Kiste:
    1 GHZ-Prozessor
    512MB, besser 1 GB Hauptspeicher
    20-40 GB Festplatte
    DVD-Laufwerk (sollte schon sein - weil viel Software heute nur noch auf DVDs daherkommt)
    USB 2.0-Anschlüsse
    Netzwerkkarte (bzw. Netzwerk on Board) für DSL
    Gute Grafikkarte mit min. 256 MB Speicher ist von Vorteil, falls du gerne Filme anschaust... sonst kanns auch kleiner sein.

    Software:
    XP
    OpenOffice (kostenlos)
    IrfanView (Grafikprogramm, kostenlos)
    Mozilla Firefox (Browser (kostenlos)
    Mozilla Thunderbird (email-Programm, kostenlos)
    Mozilla Lightning-Addon (Terminplaner, kostenlos)

    Als Rechner würde ich einen gebrauchten Leasing-Rückläufer kaufen. Anschriften von Recyclern gibt's hier:
    http://www.autenrieths.de/links/linkhard.htm#gunstige

    Interessant für dich vielleicht:
    https://logistik.easy-asset.de/afbshop/Shop.a…&pg=&searchFor=
    2,4 GHz-Rechner, IBM mit DVD und Windows2000-Lizenz, 120 €
    Damit schaffst du zudem Arbeitsplätze für Behinderte.

    Eine Win2000-CD kannst du dir sicher beim Admin eurer Schule ausleihen - ist ja legal, weil du die Lizenz mit dem Rechner erwirbst.

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