ZitatSeit den Bestimmungen des Hamburger Abkommens von 1964 erstreckt sich ein Schuljahr in der Bundesrepublik Deutschland formal immer vom 1. August des laufenden Jahres bis zum 31. Juli des folgenden Jahres.
Beiträge von alias
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Nu - wenn du in 3 Wochen gefragt wirst, musst du wohl die Wahrheit sagen. Falsche Angaben beim Amtsarzt dürften wohl als Dienstvergehen angesehen werden - und in der 16.Woche kannst du dich schwerlich unwissend stellen

Wie du richtig bemerkst, gilt Schwangerschaft nicht als Krankheit - und der Amtsarzt ist nicht der Finanzminister. Würde die entzündliche Erkrankung in der Prognose eine Dienstunfähigkeit erwarten lassen, hätte das bereits mit der Anstellung nicht geklappt.
Mach dir keine unnötigen Sorgen. Das tut dir und dem Baby nicht gut.
Viel Freude mit dem Kind und alles Gute euch beiden! -
Hier:
http://www.bundesjustizamt.de/cln_048/nn_257…57952bodyText11sollten alle relevanten Informationen zu finden sein. Z.B. auch diese:
Zitat11. Wann werden Eintragungen im Führungszeugnis wieder gelöscht?
Wenn ein Führungszeugnis Eintragungen enthält, werden diese in den überwiegenden Fällen nach Ablauf einer bestimmten Frist gelöscht. So werden im allgemeinen Verurteilungen zu Geldstrafen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten sowie die meisten Jugendstrafen nach 3 Jahren aus dem Führungszeugnis entfernt. Größere Freiheitsstrafen werden im allgemeinen nicht vor Ablauf von 5 Jahren aus dem Führungszeugnis entfernt. Ausgenommen hiervon sind aber Verurteilungen wegen Sexualstraftaten, für die längere Fristen vorgesehen sind. Die Dauer der Freiheitsstrafe wird zu der Frist hinzuaddiert. Bei den Fristen wird immer vom Tag der Verurteilung an gerechnet. Nach Ablauf dieser Fristen kann also ein neues Führungszeugnis beantragt werden, das dann keine Eintragungen mehr aufweist, wenn nicht im Einzelfall neue Verurteilungen hinzu gekommen sind, die unter Umständen eine Löschung im Führungszeugnis verhindern können.
Hier gibt es weitere Informationen zum Inhalt des Führungszeugnisses und zur vorzeitigen Entfernung einer Eintragung aus dem Führungszeugnis.:
http://www.bundesjustizamt.de/cln_048/nn_257…Entfernung.html -
Falls ich mich recht entsinne, werden die Einträge nach 5 Jahren gelöscht.
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Hier gibbs auch Osterlinks:
http://www.schulbibo.de/links/advent.htm#ostern -
Links zu Ideen für Leseaktionen findest du hier:
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Schaust du hier:
http://www.schulbibo.de/links/linkfort.htm#Einstellung
etwas weiter unten sind Berufsalternativen aufgeführt...
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Ich such mir hier was raus:
http://www.autenrieths.de/links/fruehjahr.htm -
Zitat
Original von brini
...
Bin (noch) ledig, 1 Kind. Was bekomme ich denn da nun an Zuschlag? Stufe 1 oder Stufe 2?
...Weder noch. Du bekommst 100,13 € Familienzuschlag für das Kind.
Zitat
Und was wäre, wenn ich verheiratet wäre, gäbe es dann Stufe 1 PLUS Stufe 2? ....
...Dann gibt es Stufe 2 - und damit 214,67 € für Kind und Mann - allerdings nur, wenn dein Mann NICHT im öffentlichen Dienst beschäftigt ist.
Falls er auch in Landesdiensten steht, müsst ihr euch den Ehegattenzuschlag teilen - dann bekonmmst du nur die Hälfte von 114,54 € Verheiratetenzuschlag, dein Holdster die andere Hälfte. Den Zuschlag fürs Kind (100,13 €) bekommt der, an den das Kindergeld ausbezahlt wird.
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Nebenbei:
Falls du den Eindruck hast, dass dein Rechner mit der Zeit immer langsamer geworden ist - dann hast du den Grund dafür eben genannt.
Die Schriften werden resident im Speicher vorgehalten - dadurch ist Windows mit der Verwaltung der Schriften ziemlich beschäftigt.
Die Schriften mal zu durchforsten und alles zu entfernen, was im letzten Jahr nie verwendet wurde, kann den Rechner ziemlich schnell machen.
Genauso, wie man die Festplatte ab und zu defragmentieren sollte.
(WindowsExplorer - rechte Maustaste auf Laufwerk C: klicken - Eigenschaften - Extras - Jetzt defragmentierenWeil das Defragmentierungsprogramm von Windows nicht optimal arbeitet, empfiehlt es sich, diese Defragmentierung 5-6 mal hintereinander laufen zu lassen - dann ergibt sich eine spürbare Beschleunigung des Rechners.
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Vielleicht findest du bei einem dieser Links, was du suchst:
http://www.schulbibo.de/links/linkhus.htm
http://www.schulbibo.de/links/linkphys.htm#Experimente
http://www.schulbibo.de/links/linkchem.htm#Experimente -
Er hat sich auf SEHR dünnes Eis begeben:
ZitatNach 1945 wurde der Hitlergruß in Deutschland sowie Österreich verboten. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Verwendung des Hitlergrußes und anderer Formen (etwa „Mit Deutschem Gruße“ oder der SS-Wahlspruch „Meine Ehre heißt Treue“) durch § 86a des Strafgesetzbuches (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) unter Strafe gestellt; ebenso finden sich entsprechende Paragraphen im Strafgesetzbuch der Republik Österreich. Eine geregelte Ausnahme ist ausschließlich das Zeigen zur „Berichterstattung über die Geschichte“, das z. B. in Deutschland laut § 86 Absatz 3 StGB nicht strafbar ist.
aus der Allwissenden Müllhalde
Zeigen (mit pädagogischer Begründung) ja - ausführen lassen - nein.
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Morgen - 23.2. ist letzter Termin, um sich noch in BW bei der neuen Ausschreibungsrunde schulbezogener Stellen (schulscharf) zu bewerben:
http://www.lehrereinstellung-bw.de/ -
Die Stelle ist vergeben.
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Zitat
"Unsere Jugend ist heruntergekommen und zuchtlos.
Die jungen Leute hören nicht mehr auf ihre Eltern.
Das Ende der Welt ist nahe."Mehr Klagen über die Jugend von "heute" findet ihr hier:
http://www.autenrieths.de/ftp/klagen.txtDas Zitat stammt aus Ur - aus dem Jahr 2000 (b.c.)

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Das Amt für Schule und Bildung Zollernalbkreis sucht dringend eine Grundschullehrerin/einen Grundschullehrer. Zeitvertrag bis Ende Schuljahr.
Kontakt: SAD Raff
http://www.zollernalbkreis.de/servlet/PB/menu/1196463/index.html -
Warnung vor der Vorwahl 01038 !!!!!!!
Heute kommt meine Telefonrechnung. Darauf stehen 21 € Telefonkosten für die Preselectionnummer 01038 -- für die Zeit von Oktober bis Mitte November 2007 - dabei telefoniere ich kaum vom Festnetz auf Handy!
Nun der Hammer: Ich hatte diese Nummer in meine Fritz-Box einprogrammiert, weil diese Vorwahl besonders günstig war.
Mitte Oktober erhöhte der Anbieter jedoch die Kosten auf mehr als das 14-fache! Die Taktung wurde zudem auf 5 Minuten umgestellt. Dadurch habe ich - laut Einzelverbindungsnachweis teilweise über 1 € für 4 Sekunden bezahlt.Damit man dieser Masche nicht so schnell auf die Schliche kommt, haben diese Abzocker nun 3 Monate gewartet, bis der Betrag für Oktober auf der Telefonrechnung auftaucht. Das heißt, ich kann mich auf die nächsten beiden Telefonrechnungen "freuen". Hier werde ich wohl jeweils mindestens 50 € pro Monat für ein paar Handygespräche abdrücken dürfen.

Diese Masche hat der Anbieter - wie ich erst jetzt im Netz gelesen habe - bereits 2005 praktiziert.
Ich überlege, was ich gegen die Rechnung unternehmen kann - aber wahrscheinlich wohl nichts.
Ab sofort nehme ich nur noch Preselection-Anbieter mit Tarifansage.
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Such mal generell nach "Schulhausgestaltung" und "Schularchitektur".
Hier gibt's auch was:
http://www.autenrieths.de/links/linwand.htm -
Zitat
Original von Biene73
Ach ja, noch was zu der von Lissi zitierten Studie.Leider wurden dort nur die Zwischenergebnisse nach zwei Jahren berichtet. So sieht es nach vier aus:
http://bildungsklick.de/pm/54753/erfol…tem-unterricht/Das Ganze war hier in Hessen eine unrühmliche Geschichte, finde ich. Keiner hat sich die Mühe gemacht, den Abschlussbericht nach vier Jahren zu lesen, und Cornelsen macht fett Werbung mit den falsch zitierten Daten aus dem Zwischenbericht. Eben immer so, wie man es gerade benötigt...
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So isses.
Der angegebene Link ist übrigens eine Pressemitteilung der Herausgeber der "Rechtschreibwerkstatt"

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