Beiträge von alias

    Der neue Name darf erst ins Zeugnis, wenn er im Melderegister erfasst wurde und der Schulleitung durch die Eltern offiziell und mit Dokumenten nachgewiesen wird.
    Ein Zeugnis ist ein offizielles Dokument einer Behörde.

    Eine einfache Mitteilung an den Lehrer genügt nicht.

    Nur, um das Ganze auch rechtlich auf die richtige Basis zu stellen:

    Zitat

    Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Ministerien über die Verwaltung des Schriftguts der Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes (VwVSchriftgut) Vom 4. Mai 1998

    5.) Bücher, amtliche Drucksachen und sonstige Druckschriften sind, sobald sie bei den Vorgängen, zu denen sie gehören, nicht mehr benötigt werden, in der Regel der Bücherei zu übergeben. Werden solche Druckschriften später ausgeschieden, sollen sie zunächst der zuständigen Landesbibliothek
    angeboten werden. Macht diese innerhalb von sechs Wochen von dem Angebot keinen Gebrauch, so sind sie dem zuständigen Staatsarchiv anzubieten. Übernimmt sie auch dieses nicht, sind sie zu entsorgen. Auf die Anordnung über die Abgabe amtlicher Druckssachen an öffentliche Bibliotheken vom 20. November 1969 (GABl. S. 806) wird hingewiesen.


    http://www.km-bw.de/servlet/PB/-s/…-Endfassung.pdf

    Schulen sind Behörden des Landes wie alle anderen Behörden auch.
    Einfach verbrennen wäre in Baden-Württemberg ein Rechtsverstoß und strafbar ;)

    Was soll diese Herumspekuliererei, was gewertet werden darf und was nicht?
    Lest doch einfach mal die Notenbildungsverordnung eures Bundeslandes und haltet euch daran.

    Für Ba-Wü findet ihr die Notenbildungsverordnung hier:
    http://www.vd-bw.de/kultusministerium/6631-21_02.n

    Interessant ist im diskutierten Zusammenhang folgender Passus:



    http://www.vd-bw.de/webvdbw/rechts…21_02.n_1.2.7.3

    Lest bitte den Punkt 1 und 2 genau durch.
    Man beachte die Worte "insbesondere" und "pädagogisch-fachliche Gesamtwertung".

    Ein Heft im Unterricht zu führen ist eine schriftlich-praktische Leistung. Wer später in der Berufsausbildung kein Berichtsheft führt, besteht die Prüfung nicht. Das Dokumentieren von Abläufen ( auch Unterrichtsabläufen) ist eine wichtige Fähigjkeit (=Leistung), die unsere Schüler überfachlich erwerben müssen.

    Die Heftführung ist eine schriftliche Leistung und zählt bei mir im Jahr wie eine Klassenarbeitsnote. Da habe ich keinerlei Begründungsprobleme.

    Zitat

    [i]

    Darüber hinaus finde ich es schade, daß Dir der Ausdruck "Bücherverbrennung" offenbar nicht als historischer Begriff geläufig ist; dann hättest Du Dir den Scherz mit den Emissionen wohl gespart...
    .

    Wenn du hier den Begriff "Bücherverbrennung" verwendest, setzt du das Aussortieren alter Bücher mit dem gleich, was historisch WIRKLICH mit diesem Begriff zusammenhängt. Mir ist der Zusammenhang sehr wohl geläufig und ich finde den Begriff hier fehl am Platz.

    Nun haltet den Ball mal flach ....

    Auch an unserer Schule sind die alten Schulbücher rausgeflogen. Weltliteratur bleibt selbstverständlich im Regal. In Grundschulbüchereien steht in der Regel auch kein Schopenhauer. Zudem wird es in der regel so gehandhabt, wie Schmeili das berichtet - die Bücher werden wohlfeil abgegeben - Verbrennen wäre schon aus Emmissionschutzverordnungs-Gründen verboten ;)

    Nur Musterlösung. Nix anderes.
    Aus ihrer Not heraus haben Leute aus der Schulpraxis (Ausbilder an Berufsschulen für Büroinformatiker) etwas entwickelt, das letzlich dem Rechnung trägt, was unsere Schulnetze von normalen Netzen unterscheidet: An unseren Kisten sitzt alle 50 Minuten jemand anderer - und oft genug einer, der keine Ahnung hat.... oder schlimmer: glaubt, eine zu haben ;(

    Mittlerweile ist aus den ML-Anfängen an den Berufschulen eine eigene Abteilung im Landesmedienzentrum Ba-Wü entstanden - das ganze ist absolut professionell entwickelt und enthält alles, was du im Schulnetz brauchst - egal ob Grundschule oder Gymnasium.

    Ich hab' schon manches mitgemacht. Seit wir die Musterlösung im Einsatz haben, kann ich endlich an was anderes als an EDV denken ... Klasse Teil. Im Kosten-Nutzen unschlagbar- besonders, wenn man (wie wir) einen Linux-Server einsetzt. Das klingt auf den ersten Blick vielleicht abschreckend - weil unbekannt - ist jedoch letztlich in der Hauptsache eine Blackbox, die das tut, was sie soll. Ein Windows-Netz zu administrieren ist schwieriger.
    Die neue paedML hat selbstheilende Arbeitsstationen integriert - heisst:
    Wenn ein Schüler auf die Idee kommt, den Client zu formatieren - sei's drum. Beim nächsten Boot ist alles wieder wie zuvor :liebe:

    Am Beginn des neuen Schuljahres hole ich mir aus dem Sekretariat eine Diskette mit den Schülernamen, spiele die auf und alle Schüler werden automatisch in die neuen Klassen versetzt, bekommen ihren Zugang und ihr Passwort - das ist nach 20 Minuten erledigt.

    Jeder Lehrer kann raumweise den Internetzugang ein- oder ausschalten, über Tauschverzeichnisse Arbeitsblätter austeilen oder Klasenarbeiten einsammeln usw....

    Infos gibt's hier:
    http://lehrerfortbildung-bw.de/netz/index.html

    speziell zur paedML-Linux:
    http://lehrerfortbildung-bw.de/netz/muster/linux/features30.html

    Aus Sport-Musik-BK ist nur die beste Note für die Versetzung relevant.
    Bleiben zwei Fünfen übrig - Versetzung geschafft....

    Vielleicht wäre der Schüler besser "hängen geblieben" und hätte im zweiten Durchgang ein ansehnlicheres Zeugnis geschafft. Sei's drum.

    Ich beurteile die Kids nie nach dem Zeugnis, das sie mitbringen (das schau' ich mir nicht an) - sondern nach dem, was sie bei mir erreichen. Oft genug muss ich jedoch am Ende des Schuljahres - wenn ich zurückblättere - sehen, dass wir Kollegen in unserer Notengebung gar nicht so weit auseinander liegen. :handschlag:

    In diesem Sinne - lass es auf dich zukommen....

    http://www.elster.de/
    kann ich nur empfehlen.

    Wichtig ist, dass du deine Werbungskosten auflistest. Z.B. mit einer Excel-Datei - es gibt keine Vorschrift, wie das aussehen muss.

    Meine Tabelle sieht so aus:

    Datum ---- Artikel/Bezeichnung ------ Preis ----- Belegnummer

    Die Belege sind durchnummeriert (das freut den Steuerbeamten und stimmt ihn gnädig), mit der Summenformel ist die Liste schnell aufaddiert.

    Absetzbar ist alles, was du zur Ausübung deines Berufes benötigst. Vom Bleistift, Radiergummi, Schultasche bis zum Schreibtischstuhl. Bücher müssen reine Fachbücher sein. Lexika, allgemeine Nachschlagewerke, Romane (auch bei Deutschlehrern) usw. werden nicht anerkannt. Höherwertige Dinge musst du auf mehrere Jahre "abschreiben", dh. einen Laptop für 600 € musst du auf 3 Jahre à jeweils 200 € verteilen.

    Absetzbar sind auch die anteiligen, beruflich veranlassten Kontoführungsgebühren (pauschal mit 40 € pro Jahr) sowie ein Teilbetrag für beruflich veranlasste Telefongespräche und Internetkosten.

    Was manche Leute nicht wissen: Auch die Fahrtkosten zum Einkauf der Büroartikel kannst du mit 30 ct pro gefahrenen Kilometer aufschreiben ;) - übertreiben sollte man das allerdings nicht. Sobald ein Kaugummi mit auf dem Beleg steht, hast du nur privat eingekauft und kannst keine "dienstlich veranlasste Fahrt" geltend machen. Aber die Fahrt zur Kreisbildstelle lässt sich durchaus als "Reisekosten" aufführen. Da gibt es zwar keinen Beleg - aber es sind auch "Eigenbelege" zulässig. Als kleiner, nichtgewerbsmäßiger Steuerzahler bist du nämlich nicht belegpflichtig. Du musst die Ausgaben nur "glaubhaft machen".
    Ein "Ich versichere, dass diese Fahrten stattgefunden haben" unter der Liste, genügt ... auch zur Strafbarkeit, wenn du deine Termine für die Fahrt zur Kreisbildstelle dummerweise immer auf den Sonntag gelegt hast und trotzdem absetzt - oder gar kein Auto besitzt ;)
    Aber sonst besteht Gestaltungsspielraum.

    Leider ist das Arbeitszimmer ab 2007 nicht mehr absetzbar. Ich werde es trotzdem geltend machen und gegen den Bescheid Einspruch einlgen - mit Verweis auf anhängige Verfahren und der Bite, das Verfahren bis zur Entscheidung dieser Verfahren ruhen zulassen. Sollten die Richtter entscheiden, dass man das Arbeitszimmer doch absetzen kann, bekommen nur die Leute nachträglich Geld vom Finanzamt, die Einspruch erhoben hatten...

    Es lohnt sich auf jeden Fall, eine Steuererklärung abzugeben!

    Passender Artikel:
    Spiegel-Online - Unispiegel warnt vor dem Lehramtsstudium

    Zitat

    Das Märchen vom Lehrermangel

    Bildungspolitiker wollen Abiturienten scharenweise in den Lehrerberuf locken. Sie sollen große Lücken füllen, die pensionierte Kollegen bald reißen werden. Doch das Versprechen vom sicheren Job ist womöglich hohl - es fuße auf falschen Annahmen, sagen Essener Bildungsforscher.....

    ....Während die Kultusministerkonferenz bis zum Jahr 2015 mit 70.000 fehlenden Lehrern rechnet und der Philologenverband gar mit 80.000, kommen die Bildungsforscher zu einem ganz anderen Bedarf: Null.....

    zum weiterlesen:
    [URL=http://www.spiegel.de/unispiegel/job…,399764,00.html]Das Märchen vom Lehrermangel[/URL]

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