Zitat
worldcomingdown schrieb am 20.02.2007 19:54:...
Ich überlege, ob ich nicht wirklich einfach mal die Flucht nach vorn antreten soll, zur Polizei latsche und einfach mal Anzeige erstatte. Wenn sie 14 ist, istdas Mädel sogar bedingt strafmündig. Warum sollte ich mir ein Gespräch mit einem Spinner antun, das mich Zeit und Nerven kostet und aller Wahrscheinlichkeit nach nichts bringt? Meine Chefin will natürlich möglichst kein Aufsehen und die Sache "elternfreundlich" lösen, aber ich finde das Vorgehen von Vater (gleich cholerischer Anruf bei der SL) sowie der Tochter (macht auf brave Musterschülerin, sagt sogar meinem wohlgemeinten Vorschlag zu, aber macht heimlich Aufnahmen und zeigt sie ihrem Erzeuger) nach wie vor ungeheuerlich...
Gruß
wcd
Ich verstehe, dass du "kochst". Versuche jedoch schnellstmöglich deine emotionale Betroffenheit abzustreifen und das Ganze professionell anzugehen. Die Ganze Geschichte ist KEIN ANgriff auf DICH als Person - hier geht es gegen die Institution Schule, deren Repräsentant du bist. Das Wissen darum hilft, seelisch Abstand zu nehmen und das Ganze kühl und rational anzugehen.
Der Mischnitt deines Unterrichts und der Anruf beim SL haben dich wütend gemacht - aber Wut ist (nicht nur) in diesem Fall kein guter Ratgeber. Streif erst die Wut ab - wie gesagt - das Ganze hat mit dir persönlich überhaupt nichts zu tun.
Das ist eine der normalen Verrückt-heiten, mit denen wir Lehrer (als Repräsentanten der Institution) immer wieder zu tun haben - da ist jemand ver-rückt, neben der Spur, etwas anders gepolt - nur dürfen wir das im Gespräch nie derart bezeichnen. Sonst bricht die Kommunikation zusammen - und dann wird es wirklich schwierig.
Ich würde in diesem Fall sehr dezidiert auf der rechtlichen Ebene argumentieren:
- Vorgaben des Lehrplanes
- Schulpflicht
- Pflicht zur Wissenschaftlichkeit
- Unzulässigkeit von Mitschnitten, mit der Forderung, dass die Aufnahmen sofort gelöscht werden müssen und - falls Kopien in der Öffentlichkeit kursieren - auch diese gelöscht werden müssen, weil sonst strafrechtliche Konsequenzen folgen könnten (Presserecht, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes). Eine Kopie des oben genannten Auszuges von Lehrer-online kannst du ja zur Information rüberreichen.
Drohe aber keine Maßnahmen an! Es geht um eine nüchterne Belehrung darüber, was möglich wäre. Das dürfte in der Regel genügen. Drohungen in der Form "Ich werde... " oder "Ich werde eventuell...." lösen eine Kommunikationsblockade aus. Lass deine "Ich-Person" aus dem Spiel. Es geht nicht um dich.
Es geht um Schulrecht, Lehrplan, rechtliche Vorgaben.
Das sollte genügen.