Beiträge von alias

    Schon Pestalozzi hatte sich mit der Notengebung befasst und dazu festgestellt:

    Zitat von Pestalozzi

    Vergleiche nie ein Kind mit einem anderen, sondern immer mit sich selbst

    Ein hehres pädagogisches Ziel, das sämtlichen sportlichen Ambitionen und Ranglisten zuwider läuft und mir schon dadurch sehr sympathisch ist ;)

    Leider sind unsere Notenverordnungen, Eltern und Schüler und auch unsere Gesellschaft nicht für Pestalozzi gemacht. Vielleicht bringt ja die Kompetenzorientierung etwas Entspannung in die Ranglistenpädagogik.

    Irgendwas zu Löwenzahn.
    Löwenzahnsalat, Löwenzahnblüten als Farbstempel für ein Frühlingswiesenbild, ein Löwenzahnlied einüben, Löwenzahn als Hasen-/Tierfutter, Löwenzahnfallschirme basteln, Sprengkraft der Löwenzahnwurzel...

    Fremdevaluation würde ich nicht zu bildungspolitischen Themen zählen. Das interessiert zwar die Kollegien, die betroffen sind, ist zunächst jedoch nur ein Werkzeug zur Ermittlung des Status Quo an der Schule und daraus resultierenden Entwicklungsperspektiven.

    Bildungspolitisch wird - besonders an der Grundschule - in den nächsten Jahren die Frage der Ganztagsbetreuung der Kinder oben in der Agenda stehen. Die vernehmbare Forderung nach Vereinbarkeit von Kindererziehung und Beruf durch Alleinerziehende und Doppelverdiener-Paare lässt die Nachfrage nach durchgehender Betreuung während der Regelarbeitszeit immer weiter wachsen.
    Mittlerweile gehören nur noch die stramm Rechten und Gläubigen zur "Frauen-an-den-Herd"- Fraktion.
    Der Rest sucht pragmatische Lösungen

    An Spiritus hatte ich auch gleich gedacht. Damit sollte alles sinken, was eine Dichte > 0,75 g/cm³ hat. Die Kerze sollte man allerdings nicht anzünden ;)
    Fichtenholz und Kork liegt in der Dichte unter 0,75 und schwimmt auch auf Alkohol.
    https://de.wikibooks.org/wiki/Tabellens…e_fester_Stoffe

    Zweite Möglichkeit:
    Man baut verwendet einen durchsichtigen Quader, der von oben mit einer innen laufenden Platte verschlossen werden kann. In diese Platte werden Löcher gebohrt, damit die Luft entweichen kann. Drückt man nun den Gegenstand mit dieser Platte nach unten, zeigt die Plattenkante gleichtzeitig exakt die Füllhöhe des Quaders an.

    Am Tag des Ubs würde ich den Kinder zum Einstieg erzählen, dass unser Hausmeister unsere Ausstellung gestern Nachmittag gesehen hat und uns um Hilfe gebeten hat: er möchte unbedingt ein Haustier haben, weiß aber einfach nicht welches das richtige für ihn ist.

    Sprich sowas aber vorher unbedingt mit dem Hausmeister ab.
    Die Kiddies fragen ihn sicher.

    Wenn er nix davon weiß, stehst du als "Lügnerin" da.

    Bitte kommt aus Geldmangel nicht auf die Idee, diese Geräte selbst oder mit Hilfe der Eltern aufzubauen oder sogar selbst zu gestalten. Die Folgen, falls sich ein Kind verletzt und die Ursache an den Geräten lag, können Existenzen vernichten. Analog zu diesem Trampolinunfall wäre der verantwortliche Betreiber - also in der Regel die Schulleitung - haftbar und handelte vermutlich wegen Verstoßes gegen die Vorschriften "grob fahrlässig". Bei einem Fall von Querschnittslähmung reicht da das Eigenheim nicht mehr, um die Kosten zu tragen ...

    Vorschriften und Infos siehe
    http://www.tuev-sued.de/uploads/images…ued-02-2013.pdf
    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/si-8017.pdf
    http://iwgr.htw-berlin.de/index.php/publ…eigentuemers-ii
    http://www.merkur.de/lokales/region…en-5466565.html
    http://www.aba-fachverband.org/fileadmin/user…tzbetreiber.pdf

    Meiner Ansicht nach muss die "Taktung" auf die Deputatsverpflichtung umgerechnet werden.

    Hat man ein Deputat von 28 UE, entspricht dies 28x45min=1260 min
    Alles, was 3x45 min übersteigt, muss prozentual anteilsmäßig vom Gesamtgehalt als Überstunden bezahlt werden.

    Bei 3x60min ist die Rechnung einfach. Das sind 180 min und somit eine UE (45min) deines Deputats mehr.

    Zu zahlen sind 45/1260stel deines Gehaltes.

    Bei 3x65min wären es 60/1260stel

    Nun, der begeisterte Ausgangsthread stammt aus dem Jahr 2006 - da war die Euphorie groß.

    Interaktive Tafeln habe ich im Verdacht, dass sie als Prestige-Objekte (und €-Grab) in den Klassenzimmern verstauben und nur als weiße Wand für die Beamer-Projektion Verwendung finden - die interaktiven Funktionen der Boards nutzen wohl nur wenige.

    "Interaktiv" wird in der Regel am Rechner/Tablet gearbeitet, der das System ansteuert - dazu benötigt man jedoch die eigentlichen Board-Funktionen nicht..

    Visualizer dagegen finde ich als Ersatz für Tageslichtprojektoren sehr gut geeignet - besonders, weil man hier ein Laptop/Tablet "durchschleifen" und Inhalte daraus ebenfalls präsentieren kann. Laptop/Tablet-Software kann dabei die Funktionalität eines Smartboards übernehmen. Ob ich die Objekte mit Gesicht zu den Schülern auf dem Tablet hin- und herschiebe(n lasse), oder mit dem Hintern zum Publikum und großer Geste an der Wand präsentiere ist nebensächlich - die Projektion bleibt dieselbe.

    Für den Preis eines Smartboards (ohne Beamer) bekomme ich 5 Visualizer - die zudem problemlos von Raum zu Raum wandern können. Beamer benötige ich auch beim Smartboard zusätzlich, Laptop/Tablet ebenso.

    BTW: Softwaretipps und ein Selbstbautipp für ein Tricky-"Schwabenboard"
    http://www.autenrieths.de/links/schwabenboard.htm

    Da nimm doch lieber gleich das Original:
    static.1001kostueme.de/out/pic…em-biker_4337ff8a47_1.jpg

    Damit verlierst du doch dein Alleinstellungsmerkmal. Es sollte nicht jeder so herumlaufen wie du - sonst gehst du in der Masse unter und die Authentizität ist beim Teufel. Wirklich wichtig an Gymnasien ist jedoch das richtige Schuhwerk.
    Daran erkennt man den Oberstudienrat mit Fachleitungsfunktion - oder die Ambition auf diesen Posten.

    Nun - Merkel rückt Ihre eigene Bemerkung nun gerade. Und die Meinungs- und Pressefreiheit ist in der Welt (und besonders in Deutschland wichtig und ein hohes Gut, das schwer erkämpft werden musste. Wir hatten hier auch einen Despoten, der alles verbot, was ihm nicht in seine Ideologie gepasst hatte. Erinnert man sich?

    Die Türkei fordert nun zu weiteren Denunziationen auf:
    Der Erfolg gegen Böhmermann hat nun die türkische Regierung ermutigt, weiter zu machen. Türken in den Niederlanden wurden von ihrem Konsulat aufgefordert, Beleidigungen gegen Erdogan zu melden, damit Strafverfahren eröffnet werden können. Auch die Niederlande haben einen entsprechenden Paragrafen, die Beleidigungen ausländischer Staatsoberhäupter unter Strafe stellt. Die Niederlande haben anders als die deutschen Bundesregierung reagiert. Sie haben sich offiziell jede Einmischung der Türkei in innere Angelegenheiten verbeten:

    http://www.nzz.ch/international/…gungen-ld.15484

    http://www.watson.ch/International/…m-is-not-amused

    http://www.spiegel.de/politik/auslan…-a-1088651.html


    http://www.spiegel.de/kultur/tv/jan-…-a-1086571.html


    Das Imperium schlägt zurück - es sind 1000 Pfund zu gewinnen!

    Die britische Zeitschrift «The Spectator» ist gewillt, den «Boss vom Bosporus» nun erst recht in Rage zu bringen. Das Blatt hat einen «Präsident-Erdogan-Wettbewerb für beleidigende Gedichte» lanciert und bereits einen Sponsor für den ersten Preis gefunden. Es winken 1000 Pfund Belohnung. Die Gedichte sollen so «schmutzig und beleidigend» wie möglich sein, fordern die Organisatoren. Werke mit politischem Inhalt würden zwar auch berücksichtigt, aber bessere Chancen auf den Sieg hätten Verse, die sich zum Beispiel mit Erdogans angeblicher Vorliebe für Ziegen beschäftigten.

    Die Akte im SSA und die in der Schule muss exakt dasselbe enthalten

    Ich weiß nicht, wie das bei euch in Hessen ist. Bei uns in Ba-Wü dürfen nur die Akten im SSA Zeugnisse und Beurteilungen enthalten. In der "Personalnebenakte", die sich an der Schule befindet, sind lediglich die persönlichen Daten, Beurteilungen der Schulleitung und die Statistik über die Krankheitsdaten enthalten. Alles andere geht den Schulleiter nix an.
    Sollte der Schulleiter von dir irgendwann eine Zeugniskopie erbeten haben, war dies unzulässig. Die darf sich dann auch nicht in der Nebenakte befinden und müsste entfernt und vernichtet werden.

    Die Produktion von (selbst, kreativ erstellten) Filmen würde ich eindeutig dem künstlerischen / schriftstellerischen (eventuell sogar dem Fortbildungs-) Bereich zuordnen, der nur anmeldepflichtig ist. Im künstlerischen Bereich gelten aus o.g. Gründen keine Höchstgrenzen des Verdienstes.

    Anders sieht es beim Verkauf von Fanprodukten aus. Für diesen "Handel" muss sicher ein Gewerbe angemeldet werden, selbst wenn der Höchstbetrag der Einnahmen noch unter die Kleinunternehmergrenze fällt. Dieser Handel ist damit auch eindeutig genehmigungspflichtig - und wenn es dumm läuft, musst du deinen Gewinn sogar abliefern.

    Tipp: Gib den Handel an deine Frau/Bruder/Mutter/Tochter... ab. ;)

    Nachtrag: Links zu Infos zum Nebentätigkeitsrecht findest du hier:
    http://www.autenrieths.de/links/lehrerberuf.htm

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