Beiträge von alias

    Schaust du mal hier:
    http://www.autenrieths.de/links/advent.htm

    Meine 6er wollen Breakdance aufführen, Gedichte vorlesen und rezitieren, ein Weihnachtsstück einüben, Cha-cha-cha vortanzen, Lieder singen, Flöte spielen, basteln fleißig Dekos, .... Proben finden zu Hause statt, nächste Woche gibt es eine Generalprobe, auf der ICH entscheide, wer ins Programm kommt

    Es ist herrlich, was Hauptschüler tun, wenn Sie ihren Eltern eine Freude machen wollen.
    :D

    Ich werde zwar nach der Feier k.o ins Bett sinken - aber es ist's jedes Jahr wieder wert....

    Schwabentipp:


    Zitat

    Ein Schwabe kommt ins Pfandhaus und möchte einen Kredit über 100 ¤ aufnehmen. Als Pfand bietet er seinen Mercedes. Dem Pfandleiher kommt die Sache zwar etwas seltsam vor, er sagt dem Schwaben aber, er solle sein Auto in die Lagerhalle fahren. Einen Monat später möchte der Schwabe sein Pfand auslösen.
    „Das macht 100 ¤ und 5 ¤ Zinsen,“ sagt der Pfandleiher, „verraten Sie mir jetzt den Sinn der ganzen Aktion?“
    Sagt der Schwabe: „Ich war in Urlaub, und wo kann ich sonst für 5 ¤ einen Monat lang parken?“

    :D:D
    scnr

    Leistungsverweigerung wird mit 6 benotet.

    Ein Nichterscheinen zu einer Prüfung ohne (juristisch korrekte) Entschuldigung wird als ungenügend bewertet. Der Schüler kann sich nicht selbst dauerhaft vom Unterricht befreien.

    Zitat

    (5) Weigert sich ein Schüler, eine schriftliche Arbeit anzufertigen, oder versäumt er unentschuldigt die Anfertigung einer schriftlichen Arbeit, wird die Note "ungenügend" erteilt.


    langer Link
    Notenverordnung Ba-Wü
    Dies dürfte hier analog gelten.

    Versuch mal dieses:
    http://puzzlemaker.school.discovery.com/WordSearchSetupForm.html

    http://puzzlemaker.school.discovery.com
    Hier kannst du mit "Select a puzzle" verschiedene andere Schütteleien erstellen lassen.

    Bei
    http://www.autenrieths.de/ftp/programs_neu.html#Unterricht

    findest du unter "Autorensysteme" noch eine Auswahl von Freeware-Programmen, die sowas können. HotPotatoes ist wohl aussichtsreicher Kandidat für den Titel des "Publikumslieblings" :D

    Bei uns wird das so gehandhabt:

    Schüler, die nicht bettlägerig krank geschrieben sind, sondern nur vom Sportunterricht befreit sind, kommen trotzdem mit zum Sport, schauen zu oder erhalten dort eine Schreibarbeit (Stillbeschäftigung).
    Die Schulpflicht besteht ja weiter. So bekommen die Schüler auch die Erklärungen zu bestimmten Turnübungen mit und können diese - sobald sie gesund sind - auch mitturnen.

    Seit diese Regel besteht, ist der Krankenstand signifikant gesunken :D

    Auf den Terminzettel schreiben die das schon mal drauf - als Drohung.
    Ob letztendlich eine Rechnung kommt, hängt davon ab, wie gut sein Geschäft floriert.

    Meistens floriert's bei Physiotherapeuten nicht so - und dann wollen sie keine Kunden verärgern ... :D

    Also: In aller Ruhe abwarten - sich entschuldigen und einen neuen Termin vereinbaren. Wenn dann trotzdem die Rechnung kommt, signalisieren, dass es noch andere Physiotherapeuten gibt.

    Zitat

    Außenwirkung

    Außenwirkung ist dann gegeben, wenn die Maßnahme darauf gerichtet ist, rechtliche Folgen gegen eine andere Rechtspersönlichkeit zu erzeugen.

    Dieses Kriterium dient dazu, VAs von innerbehördlichen Anordnungen abzugrenzen. Wenn also der Behördenleiter einen Beamten anweist, eine bestimmte Sache vorrangig zu bearbeiten, bleibt diese Anordnung innerhalb der Behörde, weil der Beamte insoweit nicht als Mensch und Bürger, sondern als Amtsträger betroffen ist. Folglich handelt es sich bei der Anordnung nicht um einen VA mit der Wirkung, dass er nicht durch eine AnfechtungsKlage angegriffen werden kann (sondern, wenn überhaupt, nur durch eine Leistungs- oder Feststellungsklage).


    Quelle: http://www.jurawiki.de/VerwaltungsAkt

    Beispiel: Wenn dein Schulleiter dich anweist, in der 4.Klasse Vertretungsunterricht zu halten, ist dies kein Verwaltungsakt, obwohl er diese Anweisung als Leiter einer Verwaltungsbehörde an einen Beschäftigten diese Behörde erlassen hat. Alles was passiert, passiert innerhalb der Behörde.
    Du kannst gegen diese Anordnung, den Vertretungsunterricht zu halten, nicht vor dem Verwaltungsgericht klagen, sondern dich nur auf dem Dienstweg gegen die Anordnung beschweren - weil es ein "interner" Vorgang ist.

    Wenn der Schulleiter jedoch einem Schüler mitteilt, dass er auf Beschluss der Klassenkonferenz 1 Woche Schulausschluss erhält, ist dies ein Verwaltungsakt, weil der Schüler kein Mitglied der Behörde ist. Dadurch entsteht eine Außenwirkung. Es sind Außenstehende betroffen. Gegen diesen Verwaltungsakt kann der Schüler (bzw. oder die Erziehungsberechtigten) Widerspruch und Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.

    Zitat

    Vivi schrieb am 28.11.2006 15:55:
    ...
    Hey alias! Bist du am Diäten, hast du was gegen Erkältungen gesucht oder warum hat dir dein Heilpraktiker dieses Rezept gegeben? Wusste gar nicht, dass die sowas rausgeben. Klingt so simpel, dass man selbst als Anfänger damit einsteigen könnte. Nur ein Sauerkraut-Fan muss man schon sein, oder?

    Nee ... dabei wirst du's :D

    Das Rezept ist ein Wiedereinsteiger-Rezept nach 2 Wochen Heilfasten - sprich: Nullum. Nur Mineralwasser und Gemüsebrühe, sowie Vitamin- und Aufbauspritzen vom HP.
    Tut übrigens gut und macht den Kopf klar ...

    Nachdem ich schon ein paarmal diese Heilfasten - Kuren durchgeführt habe, mach' ich das Sauerkraut auch mal so zwischendurch - s'schmeckt herrlich - und die Kalorien kannst du an einer Hand abzählen

    Nur der Vollständigkeit halber, damit keiner jetzt loslegt und nix mehr isst:
    Heilfasten ist eine Prozedur mit festen Regeln, die vom Arzt oder HP begleitet werden muss. Das Unangenehmste am Heilfasten ist der Start: Der Darm muss vollständig entleert werden - entweder durch Einnahme von Bittersalz oder durch Darmspülungen. Sonst bleiben zuviele Giftstoffe im Körper.
    Macht sowas wirklich nur mit ärztlicher Begleitung ...

    Falls jemand auf Diät ist oder sich vitamintechnisch gegen Erkältungskrankheiten wappnen möchte:

    (Gutes!) Olivenöl in einer Pfanne erhitzen
    eine kleingehackte Zwiebel dazugeben und glasig rösten
    Die Hitze herabdrehen, der Rest wird nur noch sachte angewärmt
    (es darf nicht brutzeln - damit die Vitamine erhalten bleiben)

    Einen kleingeschnittenen Apfel
    und eine Dose Sauerkraut hinzugeben
    Alles bei geringer Hitze 5 Minuten durcherwärmen
    Mit etwas Salz und Pfeffer abschmecken, eventuell etwas weißen Balsamico-Essig dazugeben.

    Das Ganze ist ein mundwarmer Salat und schmeckt herrlich ... man glaubt es kaum. :D

    (Das Rezept stammt übrigens von meinem Heilpraktiker)

    Zitat

    Reffi25 schrieb am 26.11.2006 20:20:
    .....
    Ich will nicht sagen, dass ich in der ersten Klasse total schlechten Unterricht mache, aber wenn mir eben nur begrenzte Zeit für die Vorbereitung zur Verfügung steht, bereite ich natürlich die Stunden, die ich eigenverantwortlich unterrichte um einiges besser vor....

    Nur so am Rande: Vielleicht solltest du deine "Strategie" überdenken ;)

    Ich möchte Leppy zustimmen und aus Mentorensicht ein paar Dinge anmerken:

    Leider besteht meistens nicht die Möglichkeit, direkt nach der Stunde die beobachtete Stunde nachzubesprechen. Einem Mentor bleiben (gerade an der Grund- und Hauptschule) auch nach Abzug einer Entlastungsstunde immer noch 26 - 27 Stunden zu halten. In der Regel musste ich nach einer Hospitationsstunde sofort in dieser oder einer anderen Klasse unterrichten. Man macht sich also Notizen zu den Punkten, die vorrangig aufgefallen sind und spricht diese beim "jour fixe" an.
    Wir haben in der Regel zwei feste Termine pro Woche vereinbart, am Beginn und am Ende der Woche um den Unterricht vor- und nachzubesprechen.

    Zum Korrigieren während der Hospitation:
    Ich habe dies nicht gemacht, finde daran aber auch nichts Verwerfliches.
    Das Korrigieren einer Mathe-Arbeit oder eines Diktates in der Grund-und Hauptschule fordert den Lehrer eher psychisch als mental 8) , ist zutiefst stupide und lässt durchaus Spielraum für mehrkanaliges Arbeiten.
    In einer Unterrichtsstunde ist wichtig, wie der Lehrer zu Beginn agiert und wie er die Stunde abschließt. Während der Übungsphase - wenn er sich einzelnen Schülern zuwendet, wiederholen sich viele Abläufe. Ich gestehe, dass ich dann immer mal wieder aus dem fenster gesehen habe. ***schäm***

    Interessant ist natürlich zu sehen, wie die Schüler agieren. Ich habe diese Möglichkeit, meine Klasse zu beobachten, sehr gerne wahrgenommen. Aus diesem Blickwinkel sieht man sie sonst nie. Da hätte sich auch bei mir ein Referendar beschweren können, dass ich mich nicht ständig mit voller Aufmerksamkeit ihm zuwende....

    Zum schriftlichen Bericht an den Schulleiter:
    Das kann der Schulleiter durchaus so verlangen - ist daher nichts, was du der Mentorin vorwerfen darfst. Auch mein Schulleiter hat von mir ein Konzept für das Schulleitergutachten verlangt - was dann (fast) wortwörtlich so übernommen wurde.
    Der Schulleiter MUSS delegieren, sonst wird er verrückt. Wie soll er ein Gutachten etrstellen, wenn er den Referendar nur 2-3-mal im Unterricht besucht hat?

    Also - um doch noch meinen Senf los zu werden:
    Ich finde, dass diese Anforderungen schon recht happig sind. Ich würde wohl bei einigen Disziplinen versagen.
    Aber ich bin ja auch kein Supi-Sportsmann wie manche andere - und ehrlich:
    Ich will's auch gar nicht sein :P

    (siehe links)

    Mit zunehmender Verweichlichung der heutigen Jugend hat das wohl nix zu tun. Aber Leute, die selbst aktiv (massiv?) Sport treiben sehen das vermutlich aus einem anderen Blickwinkel.

    PS: Zum Thema Sport gibt's einen schönen Dialog:
    "Spielen Sie Golf?"
    "Nein - ich habe noch Sex." :D

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