Zitat
Tina34 schrieb am 16.08.2006 22:35:
Hallo,
ich denke, es ist auf keinen Fall verkehrt, Notenlisten und Proben aufzuheben. Gegen Zeugnisnoten kann grundsätzlich Widerspruch eingelegt werden. Das ist dann dumm, wenn man gar nichts mehr in der Hand hat. 
Tina
Dieser Widerspruch muss jedoch innerhalb einer bestimmten Frist nach Zeugnisausgabe erfolgen. Sicher nicht nach mehr als einem Jahr 
In Ba-Wü gilt folgende Regelung:
Seit der Neufassung der Notenbildungsverordnung entscheidet der Fachlehrer selbst darüber, wie lange er die Arbeiten aufbewahrt. Prüfungsarbeiten von Abschlussprüfungen müssen 3 Jahre aufbewahrt werden. Daher denke ich, dass für KA's eine kürzere Frist gilt. Ich vernichte die Klassenarbeitshefte zu Beginn des neuen Schuljahres. Meine Notenbücher hebe ich auf - die nehmen keinen Platz weg und weil die von einem vereidigten Staatsbeamten geführt wurden
sind die vor Gericht Dokument genug. Widersprüche gegen Klassenarbeiten müssen sowieso sofort nach der Ausgabe erfolgen, sonst ist die Note amtlich.
Ein anderer Aspekt ergibt sich aus dem Datenschutz. Der schreibt nämlich vor, dass nicht benötigte, personenbezogene Daten (und das sind Tests und Notenlisten) vernichtet werden müssen, sobald sie von Amts wegen nicht mehr benötigt werden.
Also: Mach Platz im Zimmer! 