Dein Zitat bezieht sich auf Bayern. (BLV=Bayrischer Lehrerverband, Staatsministerium= Bayrisches Kumi)
Bayern hat innerhalb der Rundfunklandschaft eine Sonderstellung.
Jedes Bundesland hat einen eigenen Rundfunkstaatsvertrag - das liegt an der Länderhoheit in diesem Bereich....
ZitatAlles anzeigenDies betrifft nur Schulen in Bayern, weil hier ein spezieller
> Rundfunk-Staatsvertrag gilt.
>
> Schulen brauchen in der Tat nur jeweils 1 Rundfunk- und Fernsehrgerät
> bezahlen, müssen aber alle Geräte anmelden, die irgenwie potentiell
> Rundfunk und/oder Fernsehen empfangen können, also auch jeden
> einzelnen Lautsprecher einer ELA-Anlage im Schulhaus und künftig
> offensichtlich eben auch alle netzwerk- bzw- ISDN-/DSL-fähigen
> Computer.
>
> Der Vorteil dieser Regelung für die Schulen: Sie brauchen nicht, wie
> in anderen Bundesländern, die Empfangsteile der jeweiligen Geräte
> durch geprüfte Elektrowerkstätten ausbauen bzw. unbrauchbar machen zu
> lassen bzw. teure Monitore ohne Tuner zu kaufen.
>
> Der Vorteil für den öffentlichen Rundfunk: Er ist gesetzlich
> verpflichtet, auch zur Bildung beizutragen. Dafür muss er einen
> bestimmten Zeitanteil Bildungssendungen anbieten (deshalb gibt es
> beim BR noch Schulfunk und Schulfernsehen) und die Bildung auch
> anderweitig fördern. Bei den Verhandlungen über Gebührenerhöhungen
> sind natürlich die Zahlen sehr hilfreich, mit denen z. B. der BR
> nachweisen kann, wie viele Empfangsgeräte an Schulen kostenlos
> betrieben werden, was in ganz Bayern leicht einen Millionenbetrag an
> Gebührenverlust beträgt.
