Das Führen einer Klassenkasse ist - wie Mylonith richtig bemerkt - eine heikle Angelegenheit.
Beiträge von alias
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Dein Zitat bezieht sich auf Bayern. (BLV=Bayrischer Lehrerverband, Staatsministerium= Bayrisches Kumi)
Bayern hat innerhalb der Rundfunklandschaft eine Sonderstellung.
Jedes Bundesland hat einen eigenen Rundfunkstaatsvertrag - das liegt an der Länderhoheit in diesem Bereich....ZitatAlles anzeigenDies betrifft nur Schulen in Bayern, weil hier ein spezieller
> Rundfunk-Staatsvertrag gilt.
>
> Schulen brauchen in der Tat nur jeweils 1 Rundfunk- und Fernsehrgerät
> bezahlen, müssen aber alle Geräte anmelden, die irgenwie potentiell
> Rundfunk und/oder Fernsehen empfangen können, also auch jeden
> einzelnen Lautsprecher einer ELA-Anlage im Schulhaus und künftig
> offensichtlich eben auch alle netzwerk- bzw- ISDN-/DSL-fähigen
> Computer.
>
> Der Vorteil dieser Regelung für die Schulen: Sie brauchen nicht, wie
> in anderen Bundesländern, die Empfangsteile der jeweiligen Geräte
> durch geprüfte Elektrowerkstätten ausbauen bzw. unbrauchbar machen zu
> lassen bzw. teure Monitore ohne Tuner zu kaufen.
>
> Der Vorteil für den öffentlichen Rundfunk: Er ist gesetzlich
> verpflichtet, auch zur Bildung beizutragen. Dafür muss er einen
> bestimmten Zeitanteil Bildungssendungen anbieten (deshalb gibt es
> beim BR noch Schulfunk und Schulfernsehen) und die Bildung auch
> anderweitig fördern. Bei den Verhandlungen über Gebührenerhöhungen
> sind natürlich die Zahlen sehr hilfreich, mit denen z. B. der BR
> nachweisen kann, wie viele Empfangsgeräte an Schulen kostenlos
> betrieben werden, was in ganz Bayern leicht einen Millionenbetrag an
> Gebührenverlust beträgt. -
Zum Beispiel hier:
http://www.autenrieths.de/ftp/noten.sxc (aktueller)
bzw.
http://www.autenrieths.de/ftp/noten.xls -
Ich bin schon ein paar Jährchen im "Gschäft". Mein (unmaßgeblicher) Senf zum Thread:
Lehrer sind im Prinzip "scheinselbstständig".
Ich gehe jeden Tag in die Schule, hab entschieden und vorbereitet, was an diesem Tag mit meinen Kids läuft und welche Themen ich behandeln werde.Solange ich mich an die Vorgaben des Lehrplanes halte und nicht plötzlich das Chinesische Reich statt dem Römischen Reich behandele, weil mich das mehr interessiert oder 5.-Klässlern statt der Flächenberechnung des Rechteckes unbedingt die Integralrechnung beibringen möchte, lässt mich mein Chef in Ruhe arbeiten.
Ich unterliege vielen Abhängigkeiten:
- die Kinder erwarten, dass ich gerecht und freundlich zu ihnen bin und Ihnen einen interessanten Vormittag biete
- die Eltern erwarten, dass ich ihre Kinder auf die Anforderungen der Schule und die folgender Prüfungen vorbereite
- die Kollegen erwarten, dass mein Unterricht so verläuft, dass ihrer nicht gestört wird
- der Schulleiter erwartet, dass von keiner Seite Klagen über meine Arbeit geäußert werden
- das Kumi erwartet, dass der Lehrplan erfüllt wirdDie wichtigsten Abhängigkeiten ergeben sich jedoch aus den lernpsychologischen und kognitiven Voraussetzungen meiner Schüler, denen ich gerecht werden muss und deren Anspruch auf eine friedliche, freundliche und mit Lernzuwachs erfüllte Schulzeit - und dem sich daraus ergebenden Feedback, falls mir das gelingt.
Davon bin ich so was von abhängig

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Das mag schon sein. Aber die Auslegung nicht. Und im zitierten Brief äußert sich nunmal nur EIN Mitglied des Bayrischen Rundfunkrates ...
Zu früh für Entwarnung

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Leider gilt diese Auskunft nur für Bayern ...
Es lebe der Föderalismus! -
Posting Nummer 2000:

Die Suchfunktion im Forum erschließt eine fast unerschöpfliche Quelle von Informationen:
https://www.lehrerforen.de/oldforum.php??…tring=Lesenacht
Bei dieser Gelegenheit ein dickes Danke an Stefan und Daniela und alle Mitdiskutanten für diesen unermesslichen Informationsschatz...
Registrierte Mitglieder: 2.226
:O :O 91.092 Antworten in 11.983 Themen !!!!!! :O :O -
Das Thema "Lesen durch Schreiben" wurde schon mehrfach (auch durchaus kritisch) diskutiert:
https://www.lehrerforen.de/oldforum.php?topic=100575678094
https://www.lehrerforen.de/oldforum.php?topic=102077034172
https://www.lehrerforen.de/oldforum.php?topic=102077025479
https://www.lehrerforen.de/oldforum.php?topic=100581044767
https://www.lehrerforen.de/oldforum.php?topic=100581070075
https://www.lehrerforen.de/oldforum.php?topic=100581357351
https://www.lehrerforen.de/oldforum.php?topic=100184767328
https://www.lehrerforen.de/oldforum.php?topic=100584766985
https://www.lehrerforen.de/oldforum.php?topic=100579680584
https://www.lehrerforen.de/oldforum.php?topic=100678328729 -
Dann viel "Spaß" damit. Der Wortschatz, der im Buch vorausgesetzt wird, ist happig.
Alternative für die Hauptschule: Beyerlein/Lorenz; Die Sonne bleibt nicht stehen - eine Erzählung aus der Jungsteinzeit
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Mal ein wenig Infos für die Faktenlage

Eine Rentenanwartschaft auf eine Rente bei der BfA erhält man erst ab einer Beitragsdauer von 60 Monaten = 5 Jahre. Durch einen Wechsel ins Beamtenverhältnis (Beamter auf Lebenszeit!) kann es sein, dass man unterhalb dieser Beitragsdauer bleibt.
Weil jemand, der weniger als 60 Monate (inclusive Anrechnungszeiten!!) Beiträge bezahlt hat, keine Leistungen aus der Rentenversicherung bekommen kann, aus seinen Beiträgen demnach keine Gegenleistung erwächst, kann er bei der BfA einen Antrag auf Erstattung der von ihm gezahlten Arbeitnehmerbeiträge stellen. Der Arbeitgeberanteil ist jedoch verloren.
Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit muss vollzogen sein
- es muss ein Antrag auf Kontenklärung bei der BfA gestellt werden, damit auch die Ausfallzeiten durch Schule und Ausbildung bzw. Kindererziehungszeiten korrekt eingerechnet sind.Weil die Unkündbarkeit (und der Schutz vor Berufsunfähigkeit) jedoch erst nach 5 Jahren Dienst als Beamter eintritt, empfiehlt es sich, diese Zeit abzuwarten.
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In der Regel ist die gesamte Fläche magnetisch, weil diese unter der Beschichtung aus einer dünnen Metallplatte besteht.
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Das Piepsen des Rechners ist eine Art Morse-Code, der auf die Fehlerquelle hinweist.
Leider haben sich die Hersteller der "Biose" nicht auf eine einheitliche Morsesprache verständigt
sodass nur ein Blick in die Unterlagen des Rechners oder ein Blick auf die Seite von
http://www.bio-info.de
Klarheit bringen kann.Leider funktioniert kein direkter Deep-Link zu den "Beep-Codes"
http://www.bios-info.de/bios/compend.htm#
Dort musst du auf "Mirror1" klicken. Und dann je nach Bios und Beeps die Fehlercodes anschaun.Viel Glück bei der Fehlersuche!
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Ziemlich eindeutig ein Hitzeproblem.
Vermutlich wird der Prozessor nicht mehr richtig gekühlt.
Es kann sein, dass sich am Kühler eine Menge Staub abgesetzt hat, kann auch sein, dass der Prozesorkühler nicht mehr funktioniert.
Versuch folgendes:
Schraube den Rechner auf und sauge ***vorsichtig*** den Staub von der Platine und besonders von den Speicherriegeln und vom Prozessor ab.
Könnte helfen. -
Zitat
Timm schrieb am 26.07.2006 21:14:
...Ein 30jähriger hat demnach 9 Dienstjahre.
Aber nicht Dienstaltersstufe 9 ...
Zitat
Ausgenommen sind Beamte, deren Einstieg nach dem 31. Lebensjahr liegt. Hier ist die Berechnung in der Tat kompliziert.
Die Angehörigkeit im Öffentliche Dienst ist heute eigentlich nur noch für Jubiläen relevant.Mit dem Dienstalter hast du Recht - aber nicht mit der Dienstaltersstufe. Die ist für das Gehalt ausschlaggebend. Und hier sind Vordienstzeiten im Angestelltenverhältnis relevant - soweit sie im öffentlichen Dienst (oder gleichgestellt) abgeleistet wurden.
Kleine Anekdote am Rande:
Als ich in den Staatsdienst gewechselt habe (von einer Schule in kirchlicher Trägerschaft) wären bereits erreichte Dienstaltersstufen bei einem Wechsel vom Angestelltenverhältnis ins Angestelltenverhältnis entfallen. (Das hätte einen Verlust von 4 Dienstalters-Gehaltsstufen bedeutet)
Durch den Wechsel ins Beamtenverhältnis wurden die Dienstaltersstrufen übernommen.Vorsicht: Es muss ein nahtloser Übergang ind nächste Dienstverhältnis vorliegen - bereits eine Unterbrechung von nur 1 Tag führt dazu, dass sie Vordienstzeiten nicht angerechnet werden....
Das Tarifrecht ist kompliziert, hat Tücken sowie Fallstricke.....
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Öffentlicher Dienst ist öffentlicher Dienst.
Vordienstzeiten im Angestelltenverhältnis, die im öffentlichen Dienst (oder gleichgestellt) abgeleistet wurden, werden auf die Dienstaltersstufe angerechnet - und damit auf das Gehalt, das sich daraus berechnet.Der Berechnungsmodus ist jedoch nicht einfach zu durchschauen. Am Besten beim Landesamt anrufen.
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Das Finanzamt streicht uns ja bekanntermaßen das Arbeitszimmer.
- also wird zu Hause nicht mehr gearbeitet
- damit betrifft das auch den eigenen Computer
- somit ist der nicht mehr beruflich genutzt und muß nicht gesondert angemeldet werden.is doch logisch ....

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Ein Discounter (ich glaube Lidl) hat demnächst ein Bindegerät im Angebot. Wenn ich mich recht erinnere 19,99. (Hab' nur den Prospekt durchgeblättert .. und der ist schon im Altpapier
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War als Beispiel gedacht und schnell geschrieben. Ersetze bitte 3,0 durch 3,5.
Das ändert zwar den Schnitt, aber nicht den Tenor, um den es ging....
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