Beiträge von alias

    Timm

    Dein Zitat bezieht sich auf Bayern. (BLV=Bayrischer Lehrerverband, Staatsministerium= Bayrisches Kumi)

    Bayern hat innerhalb der Rundfunklandschaft eine Sonderstellung.
    Jedes Bundesland hat einen eigenen Rundfunkstaatsvertrag - das liegt an der Länderhoheit in diesem Bereich....

    Ich bin schon ein paar Jährchen im "Gschäft". Mein (unmaßgeblicher) Senf zum Thread:

    Lehrer sind im Prinzip "scheinselbstständig".
    Ich gehe jeden Tag in die Schule, hab entschieden und vorbereitet, was an diesem Tag mit meinen Kids läuft und welche Themen ich behandeln werde.

    Solange ich mich an die Vorgaben des Lehrplanes halte und nicht plötzlich das Chinesische Reich statt dem Römischen Reich behandele, weil mich das mehr interessiert oder 5.-Klässlern statt der Flächenberechnung des Rechteckes unbedingt die Integralrechnung beibringen möchte, lässt mich mein Chef in Ruhe arbeiten.


    Ich unterliege vielen Abhängigkeiten:
    - die Kinder erwarten, dass ich gerecht und freundlich zu ihnen bin und Ihnen einen interessanten Vormittag biete
    - die Eltern erwarten, dass ich ihre Kinder auf die Anforderungen der Schule und die folgender Prüfungen vorbereite
    - die Kollegen erwarten, dass mein Unterricht so verläuft, dass ihrer nicht gestört wird
    - der Schulleiter erwartet, dass von keiner Seite Klagen über meine Arbeit geäußert werden
    - das Kumi erwartet, dass der Lehrplan erfüllt wird

    Die wichtigsten Abhängigkeiten ergeben sich jedoch aus den lernpsychologischen und kognitiven Voraussetzungen meiner Schüler, denen ich gerecht werden muss und deren Anspruch auf eine friedliche, freundliche und mit Lernzuwachs erfüllte Schulzeit - und dem sich daraus ergebenden Feedback, falls mir das gelingt.

    Davon bin ich so was von abhängig

    Mal ein wenig Infos für die Faktenlage

    Eine Rentenanwartschaft auf eine Rente bei der BfA erhält man erst ab einer Beitragsdauer von 60 Monaten = 5 Jahre. Durch einen Wechsel ins Beamtenverhältnis (Beamter auf Lebenszeit!) kann es sein, dass man unterhalb dieser Beitragsdauer bleibt.

    Weil jemand, der weniger als 60 Monate (inclusive Anrechnungszeiten!!) Beiträge bezahlt hat, keine Leistungen aus der Rentenversicherung bekommen kann, aus seinen Beiträgen demnach keine Gegenleistung erwächst, kann er bei der BfA einen Antrag auf Erstattung der von ihm gezahlten Arbeitnehmerbeiträge stellen. Der Arbeitgeberanteil ist jedoch verloren.

    Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
    - die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit muss vollzogen sein
    - es muss ein Antrag auf Kontenklärung bei der BfA gestellt werden, damit auch die Ausfallzeiten durch Schule und Ausbildung bzw. Kindererziehungszeiten korrekt eingerechnet sind.

    Weil die Unkündbarkeit (und der Schutz vor Berufsunfähigkeit) jedoch erst nach 5 Jahren Dienst als Beamter eintritt, empfiehlt es sich, diese Zeit abzuwarten.

    Das Piepsen des Rechners ist eine Art Morse-Code, der auf die Fehlerquelle hinweist.
    Leider haben sich die Hersteller der "Biose" nicht auf eine einheitliche Morsesprache verständigt X( sodass nur ein Blick in die Unterlagen des Rechners oder ein Blick auf die Seite von
    http://www.bio-info.de
    Klarheit bringen kann.

    Leider funktioniert kein direkter Deep-Link zu den "Beep-Codes"
    http://www.bios-info.de/bios/compend.htm#
    Dort musst du auf "Mirror1" klicken. Und dann je nach Bios und Beeps die Fehlercodes anschaun.

    Viel Glück bei der Fehlersuche!

    Ziemlich eindeutig ein Hitzeproblem.

    Vermutlich wird der Prozessor nicht mehr richtig gekühlt.
    Es kann sein, dass sich am Kühler eine Menge Staub abgesetzt hat, kann auch sein, dass der Prozesorkühler nicht mehr funktioniert.
    Versuch folgendes:
    Schraube den Rechner auf und sauge ***vorsichtig*** den Staub von der Platine und besonders von den Speicherriegeln und vom Prozessor ab.
    Könnte helfen.

    Zitat

    Timm schrieb am 26.07.2006 21:14:
    ...Ein 30jähriger hat demnach 9 Dienstjahre.


    Aber nicht Dienstaltersstufe 9 ... ;)

    Zitat


    Ausgenommen sind Beamte, deren Einstieg nach dem 31. Lebensjahr liegt. Hier ist die Berechnung in der Tat kompliziert.
    Die Angehörigkeit im Öffentliche Dienst ist heute eigentlich nur noch für Jubiläen relevant.

    Mit dem Dienstalter hast du Recht - aber nicht mit der Dienstaltersstufe. Die ist für das Gehalt ausschlaggebend. Und hier sind Vordienstzeiten im Angestelltenverhältnis relevant - soweit sie im öffentlichen Dienst (oder gleichgestellt) abgeleistet wurden.

    Kleine Anekdote am Rande:
    Als ich in den Staatsdienst gewechselt habe (von einer Schule in kirchlicher Trägerschaft) wären bereits erreichte Dienstaltersstufen bei einem Wechsel vom Angestelltenverhältnis ins Angestelltenverhältnis entfallen. (Das hätte einen Verlust von 4 Dienstalters-Gehaltsstufen bedeutet)
    Durch den Wechsel ins Beamtenverhältnis wurden die Dienstaltersstrufen übernommen.

    Vorsicht: Es muss ein nahtloser Übergang ind nächste Dienstverhältnis vorliegen - bereits eine Unterbrechung von nur 1 Tag führt dazu, dass sie Vordienstzeiten nicht angerechnet werden....

    Das Tarifrecht ist kompliziert, hat Tücken sowie Fallstricke.....

    Öffentlicher Dienst ist öffentlicher Dienst.
    Vordienstzeiten im Angestelltenverhältnis, die im öffentlichen Dienst (oder gleichgestellt) abgeleistet wurden, werden auf die Dienstaltersstufe angerechnet - und damit auf das Gehalt, das sich daraus berechnet.

    Der Berechnungsmodus ist jedoch nicht einfach zu durchschauen. Am Besten beim Landesamt anrufen.

    Das Finanzamt streicht uns ja bekanntermaßen das Arbeitszimmer.
    - also wird zu Hause nicht mehr gearbeitet
    - damit betrifft das auch den eigenen Computer
    - somit ist der nicht mehr beruflich genutzt und muß nicht gesondert angemeldet werden.

    is doch logisch ....
    8)

    Mein Rektor bemerkte vor kurzem, dass es unzulässig sei, den Schnitt unter einer Arbeit anzugeben.
    Sein Argument (dem ich beipflichte): Der Schnitt hat keine Aussagekraft.

    Ein Schnitt von 3,0 kann zu Stande kommen
    a) wenn alle Schüler eine 3,0 schreiben
    b) wenn 50% eine 1,0 schreiben und 50% eine 6,0 schreiben.

    Aussagekraft kann nur ein Notenspiegel haben.

    Ich gebe weder das eine noch das andre an. Sollte ich dazu genötigt werden, würde ich ein Diagramm mit Excel oder OpenOfficeCalc erstellen, dieses 8-10 mal auf ein Blatt kopieren und dann mit Klebestift unter die Arbeit pappen.

    Tabellenaufbau:
    Note..............Anzahl
    ..1....................0
    ..1-...................2
    ..1/2..................0

    usw...

    Markieren und ein Diagramm errechnen lassen - habe fertig.

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