Der freie Zugang zu Toiletten ist in öffentlichen Einrichtungen ein Menschenrecht.
Auch innerhalb der Pausen, innerhalb des Unterrichts. Wenn ein Schüler Probleme mit dem Stuhlgang hat und erst 5 Minuten bürokratische Prozedur hinter sich bringen muss, um diesem Bedürfnis nachkommen zu können, ist es manchmal zu spät. Eine Institution die sich dem DIENST an MENSCHEN verpflichtet fühlt, kann solche entwürdigenden Maßnahmen nicht dulden und erst recht nicht vorschreiben.
Je offener und weniger restriktiv eine Schule mit der Nutzung ihrer Räume umgeht, umso weniger Beschädigungen gibt es. Umso mehr die Schüler IHRE Schule als IHR Lebensumfeld und IHR Wohnzimmer akzeptieren können, desto sorgsamer gehen sie damit um.
Je mehr das Umfeld einem Gefängnis gleicht, umso mehr Beschädigungen (aus Gründen der Rebellion) wird es geben.
Falls es nicht anders zu handhaben ist, muss zumindest in jeder Klasse ein Schlüssel für die Toilette vorhanden sein. Auf diese Weise kann ja problemlos festgestellt werden, welcher Schüler eine Beschädigung zu verantworten hat.



