Die Situation ist schon etwas kniffelig.
Auf dem freien Arbeitsmarkt kann man sich durchaus als "Lehrer" bezeichnen, weil diese Berufsbezeichnung nicht geschützt ist. Zudem gibt es - wie ich schon oft genug betont habe, viele Kollegen, die an Privatschulen, Fortbildungseinrichtungen der Handwerks- und Industriekammern oder Volkshochschulen mit 1. Stex als "Lehrer" arbeiten und auch so besoldet werden.
In meinem Prüfungszeugnis für das ZWEITE Stex steht allerdings unten der kleingedruckte Satz: "ER/sie ist berechtigt, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter Lehrer an GHS" zu führen". Staatlich geprüfter Lehrer ist man demnach erst nach dem Referendariat.
Wer als arbeitsloser Akademiker bei der Bank angibt, dass er Lehrer sei, kann sich sogar ziemliche Probleme bereiten, weil Banker nur den derzeit aktiv ausgeübten Beruf gelten lassen.
Wie gesagt: etwas kniffelig.