Vorsicht.
Geldstrafen sind unzulässig.
Die Schule darf keine Geldstrafen erheben - das müsste gesetzlich geregelt sein. Inclusive Bußgeldtabelle
Geldstrafen (z.B. für Schulschwänzer) müssen über die Bußgeldstelle der Gemeinde abgewickelt werden und laufen nicht über das Sekretariat der Schule.
Falls ein Lehrer das auf eigene Initiative einführt, gerät er mit dem Gesetz und Haushaltsrichtlinien in Konflikt (Errichtung eines Schattenhaushaltes), weil er auf eigene Kappe eine Gebührenordnung einführt.
Falls jemand das lächerlich findet: Ein Polizeibeamter wurde disziplinarrechtlich abgestraft und erhielt ein sehr hohes Bußgeld (ich glaube 1000 €), weil er vom Diensttelefon aus private Gespräche geführt hatte. Es ging um 1,75 €.
Als Beamte bekommen wir gewaltig eins auf den Deckel, wenn wir uns nicht an Recht und Gesetz halten.....
z.B.: Führt ein Beamter während der Dienstzeit Privatgespräche und generiert so einen beträchtlichen Schaden, hat sich der Beamte eines schwerwiegenden Dienstvergehens schuldig gemacht und muß mit der Entfernung aus dem Dienst rechnen.
Streng genommen darf ein Lehrer auch keine Klassenkasse führen. Diese muss von der Klassenpflegschaft (Elternvertreter) geführt werden - incl. Kassenprüfer.