Als nicht gewerblicher Steuerzahler musst du GAR NICHTS belegen. Du musst nur GLAUBHAFT machen. Das kommt in der Regel zwar fast auf dasselbe raus, weil du zum Glaubhaftmachen am leichtesten die Belege hinhältst - aber dickes ABER: Dein Finanzbeamter muss dir Ausgaben anerkennen, die logisch schlüssig nachgewiesen werden.
Bei mir stehen dann solche Sätze über einer Liste mit Computerzeitschriften:
"Beim Einkaufen habe ich nicht jedes MAl an einen Beleg gedacht. Ich versichere jedoch, dass diese Ausgaben angefallen sind. Die Zeitschriften befinden sich noch in meinem Besitz und können überprüft werden"
Oder bei Fortbildungskosten stehen die Tage und Kilometer sowie die Verpflegungspauschalen in einer Tabelle aufgelistet.
Dazu hefte ich die Zulassung vom Schulleiter oder Schulamt bzw. das Fortbildungsprogramm.
Wenn ich mal dringend Papier für den Drucker einkaufen muss, weil die Klassenarbeit vorbereitet sein muss - und ich deshalb extra zum Einkaufen fahre, wird jeder gefahrene Kilometer dem Finanzamt mit 40ct angesetzt. In der Tabelle steht dann:
20.1.2005, 500 Blatt Papier, Kaufhaus Sowieso, 2,99 €, Beleg 26
20.1.2005, Fahrtkosten zum Kaufhaus Sowieso, 11 Kilometer à 0,40 € = 4,40 €
Mein Finanzbeamter hat bislang immer brav seine Häkchen gemacht. Eine Finanzamtsdame wollte mal mehrere Positionen streichen. Nach dem formlosen Widerspruch gegen den Bescheid kam 3 Wochen später die Nachzahlung
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Miete und Telefon kannst du ja mit dem Mietvertrag oder einem Kontoauszug nachweisen. Für die Telefonkosten genügt eine Aufsummierung. Falls dein Beamter die Belege sehen möchte, kannst du die immer noch nachreichen.
Wenn ich mir Bolzis avatar anschaue, allerdings manchmal früher..... Doppel-