Beiträge von alias

    Als nicht gewerblicher Steuerzahler musst du GAR NICHTS belegen. Du musst nur GLAUBHAFT machen. Das kommt in der Regel zwar fast auf dasselbe raus, weil du zum Glaubhaftmachen am leichtesten die Belege hinhältst - aber dickes ABER: Dein Finanzbeamter muss dir Ausgaben anerkennen, die logisch schlüssig nachgewiesen werden.

    Bei mir stehen dann solche Sätze über einer Liste mit Computerzeitschriften:
    "Beim Einkaufen habe ich nicht jedes MAl an einen Beleg gedacht. Ich versichere jedoch, dass diese Ausgaben angefallen sind. Die Zeitschriften befinden sich noch in meinem Besitz und können überprüft werden"

    Oder bei Fortbildungskosten stehen die Tage und Kilometer sowie die Verpflegungspauschalen in einer Tabelle aufgelistet.
    Dazu hefte ich die Zulassung vom Schulleiter oder Schulamt bzw. das Fortbildungsprogramm.

    Wenn ich mal dringend Papier für den Drucker einkaufen muss, weil die Klassenarbeit vorbereitet sein muss - und ich deshalb extra zum Einkaufen fahre, wird jeder gefahrene Kilometer dem Finanzamt mit 40ct angesetzt. In der Tabelle steht dann:
    20.1.2005, 500 Blatt Papier, Kaufhaus Sowieso, 2,99 €, Beleg 26
    20.1.2005, Fahrtkosten zum Kaufhaus Sowieso, 11 Kilometer à 0,40 € = 4,40 €

    Mein Finanzbeamter hat bislang immer brav seine Häkchen gemacht. Eine Finanzamtsdame wollte mal mehrere Positionen streichen. Nach dem formlosen Widerspruch gegen den Bescheid kam 3 Wochen später die Nachzahlung
    :D:D

    Miete und Telefon kannst du ja mit dem Mietvertrag oder einem Kontoauszug nachweisen. Für die Telefonkosten genügt eine Aufsummierung. Falls dein Beamter die Belege sehen möchte, kannst du die immer noch nachreichen.

    Zitat

    primarballerina schrieb am 29.01.2006 19:03:
    ...
    Was Office angeht: Noch mehr spart man mit Open Office... L. G. Pia

    Und der Clou ist:
    Dafür dass es nix kostet, kann es sogar mehr :D


    Oute mich hier zum X-ten Male als absolut zufriedener Open-Office-Anwender ... wir haben übrigens auch unsere gesamten Schulrechner auf OO umgestellt - durch die gesparten Lizenzkosten konnten wir uns zwei (gebrauchte) Rechner pro Klassenzimmer leisten. Die Rechner selbst haben als Leasingrückläufer eine XP_Lizenz inclusive. Das gesamte Schulhaus hängt am Netz.

    Ich wurde von 2 Versicherungen abgelehnt.

    Grund: Zu hohes Risiko, da Lehrer. Die Beiträge wären zudem astronomisch gewesen.
    Wer in jungen Jahren eine Versicherung abschließt, muss unbedingt auch die Laufzeit beachten. Erlischt die Versicherung automatisch nach 5 oder 10 Jahren? In den ersten 5-10 Jahren wird kaum jemand berufsunfähig. Die Haupt-Burnout-Zeit der Lehrer liegt zwischen 50 und 60.

    Für die ersten 5 Jahre kann man eine derartioge Versicherung abschließen. Wobei die Versorgung als Beamter bei BU nach den ersten 5 Jahren auch nicht berauschend ist...

    Eigentlich gibts nur eins: Durchhalten.....

    Versuchs mal bei booklooker

    Da kannst du einen Festpreis angeben und bezahlst nur 8%
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    Deine Buchliste kannst du als Excel-Datei erstellen, eine Vorlage für das korrekte Format lädst du bei booklooker herunter und nach dem Ausfüllen stellst du diese Liste ein. Auch DVD's, Programm- und Music-CD's, Vinylplatten und Videos kann man dort kaufen und verkaufen.

    Momentan sind dort mehr als 10 Millionen Bücher, DVD's und Videos im Angebot.

    Zitat

    Dalyna schrieb am 28.01.2006 13:12:
    Und ich dachte immer, Testosteron wäre ein Sexualhormon...


    Kommt auf die Sichtweise an....
    Testosteron wird auch für Haarausfall bei Männern verantwortlich gemacht. Von dieser Warte ist es auch ein Haarausfallshormon :D:D
    Haarausfall beginnt bei Männern in der Regel übrigens ab dem 32.Lebensjahr..... Wenn ich mir Bolzis avatar anschaue, allerdings manchmal früher..... Doppel-

    Zitat

    Birgit schrieb am 25.01.2006 12:43:
    Mal so eine (hoffentlich auf lange Sicht) theoretische Frage an die Rechtsexperten unter euch:

    Was passiert eigentlich, wenn man relativ kurz nach der Lebenszeitverbeamtung berufsunfähig wird? Bekommt man überhaupt irgendwelche Versorgung? Endet man als Sozialhilfeempfänger, wenn keine sonstige Absicherung vorhanden ist?

    Grüße

    Birgit

    Birgit
    Definitive (hoffentlich zufrieden stellende) Antwort:
    Zur ersten Frage: Nein
    Zur zweiten Frage:Ja.
    Der Rest (Fristen) wurde schon erklärt.

    Zitat

    Powerflower schrieb am 27.01.2006 22:46:
    .....
    Du musst dran denken, das war in der Altsteinzeit, vielleicht haben sie die Stöcke da noch nicht so geschnitzt.

    Das nicht - aber mit einem Stein die Spitze zerklopft - und prompt hatten die einen Pinsel aus Holzfasern.... ;)

    Andere Erfahrung eines Reffis:
    Durchgefallen, ein paar Monate später 2.Versuch bestanden. 3 Tage später war das Stellenangebot als Klassenlehrer da.... (Im November beginnt die Krankheitswelle) Sommerferien waren bezahlt, was den Verlust durch die Gehaltsreduzierung etwas gemindert hatte.

    Think positiv.

    Ist hier was an mir vorbeigegangen? Kann mal bitte jemand den enstprechenden thread verlinken, damit ich auchn weiß, um was es geht?? Zur Zeit ist hier so viel los- und meine Zeit begrenzt, dass ich nicht mehr alles mitlesen kann....

    Magnesia aus der Sporthalle oder vom Kletterparcours ist dasselbe, das du als Türfrostverhinderungspulver für teuer Geld bei Auto einkaufen kannst.... Vaseline ist ebenfalls ein guter Tipp.

    Das mit Verlängerungsschnur und Fön mach' ich auch. Allerdings hab' ich da die Techno-Lösung:
    Am Abend kommt die Verlängerungsschnur zum Auto, ein kleiner Heizlüfter steht auf dem Beifahrersitz und die Zeitschaltuhr auf 6:30 :D

    Morgens steig ich in mein vorgeheiztes Töff - kein Kratzen, kein Bibbern....

    Jede Tageszeitung hat mittlerweile eine Rubrik "Gute Tat" oder "Zu verschenken". Das Inserieren in dieser Rubrik ist - jedenfalls in unseren Wochen- und Tageszeitungen - kostenlos.

    Ich schätze spätestens 10 Stunden nach Erscheinungstermin bist du die Dinger los.....

    Zitat

    Enja schrieb am 21.01.2006 07:20:
    Ich lese das hier so ein bißchen staunend. Meine Tochter (Oberstufe) hat von 7.45 bis 18.30 Schule. Sie ist dann um 19.30 zu Hause. Frühstück um 6 Uhr kann sie nicht so wirklich zu sich nehmen. In der Schule gibt es einen Heißwasserkocher.

    Abends muss sie also zunächst einmal etwas essen. Meistens ist es dann doch 21 Uhr bis sie an den Hausaufgaben sitzt. Vor 23 Uhr ist sie eigentlich nie fertig. ....

    Krass.
    Sowas möchte ich meinen Kindern nicht zumuten.
    Ich bin froh, dass meine Kinder an einer öffentlichen Schule auch in der Oberstufe (halbwegs) geregelte Zeiten haben.

    Nachdem auf diesen Link schon mehrfach verwiesen wurde, ergänze ich mal hier:

    Der nicht erstattete Differenzbetrag kann steuerlich geltend gemacht werden. Man darf allerdings den Aufwand nicht mit den Kosten gleichsetzen, die man gezahlt hat - der Aufwand ist oft höher. So können bei Dienstreisen (=Fortbildung) die gefahrenen Kilometer mit einem höheren Bedtrag angesetzt werden.

    Interessant ist für Reffis auch der Verlustvor- bzw. verlustrücktrag:
    http://www.valuenet.de/php/index_foru…dview&t=1947584


    Damit sich die Belegsammelei lohnt, muss insgesamt ein Betrag zusammenkommen, der über dem Werbungskostenfreibetrag (derzeit 920 €) liegt. Heisst: Erst die Beträge, welche den Betrag von 920 € übersteigen, wirken sich steuermindernd (und als Rückerstattung) aus. Bei "normalen" Arbeitnehmern liegt der Steuersatz bei ca. 20-25%. Durch die Steuerprogression werden jedoch in der Lohnsteuertabelle die oberen Beträge stärker besteuert, sodass sich die Erstattung in der Regel zwischen 25% und 35% bewegt.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Werbungskosten
    und
    http://de.wikipedia.org/wiki/Werbungskostenpauschbetrag

    Zu den Werbungskosten zählen auch die Fahrtkosten zur Arbeit, die als Pauschale durch die Eingabe der Entfernung Arbeitsplatz-Wohnung vom Finanzamt berechnet werden. Durch das Steueränderungsgesetz werden Fahrtkosten jedoch nur noch beschränkt anerkannt. Siehe dazu
    http://de.wikipedia.org/wiki/Entfernungspauschale

    Tipp:
    Belege auch für den letzten Bleistift sammeln, den man kauft. Kleinvieh macht Mist. Eine Tabelle in der Tabellenkalkulation anlegen und dort mit Datum, Bezeichnung und Betrag, sowie Belegnummer die Beträge aufsummieren. Der Nachweis der Werbungsjkosten ist an keine besondere Form gebungen, sondern die Kosten müssen nur "glaubhaft" gemacht werden. Daher sind auch sogenannte "Eigenbelege" zulässig.

    Zitat

    ....
    Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport 􀂄
    ..... Beglaubigungen durch studentische
    und kirchliche Einrichtungen (z.B. AStA oder Pfarrämter) sind nicht ausreichend!
    Bei Vorlage von Kopien zusammen mit den Originalen nehme ich !!!!die Beglaubigungen aller erforderlichen
    Unterlagen auch selbst vor.....

    Ob diese Auskunft der rechtlichen Überprüfung standhielte?? Gesetz ist das jedenfalls nicht. Da steht kein "ich" drin.... ;)

    Animagus - so isses.

    Und zu der ganzen Evaluationsgeschichte fällt mir nur ein Spruch ein:
    "Vom ständigen Wiegen wird die Sau nicht fetter."

    Sprich: Die Ressourcen, die in die ganze Überprüfungs- und Evaluationsprozedur gesteckt werden, sollten in die Bereitstellung kleinerer Klassen und bessere Fortbildung sowie in die Ausstattung der Schulen gesteckt werden. Unangekündigte Schulrats- und Schulleiterbesuche sind in meinen Augen "bossing" und machen die Leute kaputt. Wer behauptet, dass ihm ein derartiger Überraschungangriff nicht an die Nerven geht, hat keine.

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