Ich habe das ähnliche Bauchgrimmen wie Melosine bei dieser Anfrage.
Wenn die genannten Punkte die Schärfsten Vorwürfe sind, die auf diesen 3 Seiten auftauchen, vermute ich mal, dass das Ganze wegen Nichtigkeit im Sande verlaufen wird.
1.) Von 4.-Klässlern kann erwartet werden, dass sie (oder ihre Eltern) sich selbst darum kümmern, wegen Krankheit versäumten Unterrichtsstoff nachzuholen bzw. sich das passende Material (z.B. über Mitschüler) zu beschaffen. Man ist als Lehrer nicht verpflichtet, jedem hinterherzurennen.
Erziehung zur Selbstständigkeit bedeutet auch, dass die Schüler lernen sich um ihre Angelegenheiten selbst zu kümmern.
Wenn ein Schüler eine Werkstattarbeit krankheitsbedingt nicht fertig stellt, kann man das in die Bewertung mit einfließen lassen - wobei auch hier die Frage ist, wie viel Zeit dafür insgesamt zur Verfügung stand.
2.) Bei der Sportstunde kommt es auf die Klassengröße an und darauf, ob die Sportfachkraft die Schüler an diesem Tag die ganze Zeit unterrichtet hat. Man ist als Lehrer nicht verpflichtet, zu jedem Stundenbeginn einen Zählappell durchzuführen.
Auch hier müsste man genauere Informationen besitzen. Einen Grund für eine Dienstaufsichtsbeschwerde sehe ich hier jedoch auch nicht - es handelt sich nicht um eine grobe Dienstpflichtverletzung der Lehrkraft - sondern um eine Verletzung der Schulordnung durch den Schüler. Er hat sich unerlaubt entfernt.
edit: Rechtschreibung, grammatikalische Schnitzer
