Zum Thema Lehrer-Elternverhältnis, Aufgaben von Schule und Gewaltprävention im Besonderen gibt es einen interessanten Artikel, der sich besonders mit den provokanten Thesen Giesekes auseinandersetzt:
ZitatAlles anzeigenMit seinen Thesen löste Giesecke 1995 eine heftige und kontroverse Debatte über die Funktion von Schule aus. ....
Gieseckes Argumentationsstrang knüpft an die hohe Quote von Lehrern an, die vor Erreichen der Altersgrenze aus dem Dienst ausscheiden. Ursächlich verantwortlich macht er hierfür die zunehmende Disziplinlosigkeit und Gewalt in der Schule. Ausgehend hiervon entwickelt er folgende Thesen:1 Die Schule wird mit gesellschaftlichen Aufgaben, für die sie nicht zuständig ist, überfrachtet.
2 Der Zweck der Schule ist Unterricht, nicht Erziehung. Lehrerinnen und Lehrer haben ein einseitiges Berufsverständnis, weil sie sich vor allem über ihre Erziehungsaufgaben definieren.
3 Alles Nachdenken über Schule muss bei ihrer gesellschaftlichen Funktion ansetzen. Die Welt ist nicht kindgerecht, die ‘reformpädagogische’ Strategie ist gescheitert.
4 Schule hat sich als Institution von den Eltern und vom Leben außerhalb ihrer Mauern deutlicher abzugrenzen und diese Grenzen bewusst zu vertreten.
Und zur Gewaltproblematik vertritt er folgende Thesen und Lösungsvorschläge:
5 Die Schule hat durch ihre reformpädagogische Orientierung einen Anteil an der Schulmisere. Lehrer tragen zur Gewaltproblematik bei, weil sie Verbalaggressionen im Unterricht zulassen und den Schülern keine deutlichen Grenzen setzen. Die Schule ist insofern Täter, nicht Opfer.
6 Die Schule muss das ‘normale’ Schülerverhalten definieren und Abweichungen hiervon sanktionieren.
7 Die Eltern haben dafür Verantwortung zu tragen, dass ihre Kinder unterrichtsfähig und lernwillig sind. Wenn die Eltern hierzu nicht in der Lage sind, muss die Jugendhilfe einspringen, nicht die Schule.
8 Die Schule muss abweichende Schülerinnen und Schüler ausgrenzen und selektieren. Ziel ist, homogene statt heterogene Lerngruppen zu bilden. In diesem Zusammenhang ist auch ‘Sitzenbleiben’ pädagogisch sinnvoll.Ad 1. Die Schule ist mit der Kompensation gesellschaftlicher Probleme überfordert. Giesecke wendet sich damit gegen eine zunehmende Sozialpädagogisierung der Schule ...
Ad 2: Der zentrale Zweck der Schule ist der Unterricht, denn alle anderen „Zwecke werden von den übrigen Sozialisationsinstanzen mindestens ebenso gut und vor allem billiger erfüllt“ Giesecke kritisiert in diesem Zusammenhang das Berufsverständnis der Lehrerinnen und Lehrern und hält ihre Professionalität für beschädigt, denn sie betonen vor allem die Erziehungsaufgaben. „Wer mit Lehrern über die Probleme der Schule diskutiert, wird oft die Erfahrung machen, dass sie geradezu fixiert sind auf ihre angebliche Erziehungsaufgabe, die sie als ständig umfangreicher werdend vorstellen. Deren Reduzierung auf das mit dem Unterricht Zusammenhängende empfinden sie leicht als Attacke auf ihre berufliche Identität. Zutreffend ist jedoch das Gegenteil. Solange die Lehrer an ihren umfassenden Erziehungsvorstellungen festhalten, wird die Öffentlichkeit sie auch dafür in Haftung nehmen, und die Eltern werden auf dieser Schiene Ansprüche einklagen, die eigentlich ihrer Verantwortung unterliegen. Nur eine konsequente Beschränkung des beruflichen Selbstverständnisses auf Unterricht und auf das, was als dessen Voraussetzung und Umfeld anzusehen ist, kann professionelles Ansehen fundieren“ ....
Ad 3: „Alles Nachdenken über Schule muss...bei ihrer gesellschaftlichen Funktion ansetze... Giesecke kritisiert die reformpädagogische Strategie der Schule, der er eine Mitverantwortung für die Schulmisere gibt. Die Schule, so sein Hauptvorwurf, habe sich zu sehr den Interessen und Wünschen der Schüler unterworfen ...
Ad 4: Ein weiterer Vorwurf Gieseckes an die Schule lautet, dass sie sich als öffentliche Institution mit einem gesellschaftlichen Auftrag nicht deutlich genug von den privaten Erwartungen und Interessen der Eltern und dem Leben außerhalb ihrer Mauern abgrenzt. „Der Niedergang des Lehrerberufs korrespondiert mit dem Aufstieg der Elternmacht....Die Elternmitbestimmung in der Schule hat nicht zu einer Verbesserung des rationalen Diskurses über pädagogische und unterrichtliche Fragen geführt, sondern eher den familiären Egoismus in die Schule transportiert“ ... „Zu den falschen Erwartungen an die Schule gehört fast folgerichtig, dass viele Eltern ihre eigene pädagogische Verantwortung für ihre Kinder an der Schultüre abgeben in der Annahme, die Lehrer würden es schon richten, sie würden schließlich dafür bezahlt“...
Die bildungspolitische Konsequenz hieraus lautet für Giesecke ...: „Die Schulen müssen wieder organisatorisch wie rechtlich in die Lage versetzt werden, ihren öffentlichen Bildungsauftrag auch gegen den Willen von Eltern und solcher politischer Gruppen, die sich für ihre eigenen Ziele bedienen wollen, zu begreifen und durchzusetzen.“ Giesecke ... hält nichts davon, den Schulen mehr Autonomie zuzugestehen, denn eine Lokalisierung der Schulpolitik würde den Einfluss der Elternschaft noch verstärken.
....Ad 5: „Eine der bis zum Überdruss wiederholten Erklärungen des Zeitgeistes ist, dass die Schüler ihre Probleme mit in die Schule brächten und sie dort eben auch ausleben müssten. Das ist allenfalls die halbe Wahrheit, denn jeder Mensch schleppt seine Probleme überall mit hin, aber der Prozess der Zivilisierung besteht ja gerade darin, dass man seine Probleme nicht an jedem sozialen Ort jedermann um die Ohren haut. Die andere Hälfte der Wahrheit ist, dass die Schule ...das Problem selbst produziert, indem sie den Schülern einen gegen Disziplinlosigkeit und Gewalt machtvoll abgesicherten Raum verweigert, in dem vielleicht ihre mitgebrachte Aufregung und Labilität zur Ruhe kommen könnten. Die Schule ist hier Täter, nicht Opfer“ ..... Indem Lehrer Schimpfkanonaden und Verbalaggressionen zulassen, verhält sich die Schule verwahrlosend. Sie lässt es zu, dass die ‘Diktatoren der letzten Bank’ die Macht übernehmen .... Mit ihrer reformpädagogischen Strategie züchtet der Schule die Verwahrlosung des öffentlichen Verhaltens ...
Ad 6: „Jede Institution muss ...den Zweck, dem sie dient, auch durchsetzen können. Wenn nun Zweck der Schule Unterricht ist ..., dann folgt daraus, dass sie als Institution auch Sanktionen ergreifen können muss, um ihren Zweck zu sichern. Sie muss also Strafmaßnahmen gegen solche Schüler ergreifen können, die z.B. durch Disziplinlosigkeit oder gar Gewalttätigkeit die ordnungsgemäße Durchführung des Unterrichts erheblich behindern“ ... Strafmaßnahmen der Schule sind keine Ausgrenzung, denn schließlich grenzt sich der undisziplinierte Schüler selbst aus. „Die Institution Schule kommt nicht darum, den ‘Normalfall’ zu definieren, und der kann nur heißen, dass die Schüler grundsätzlich bereit und in der Lage sind, dem Unterricht zu folgen ... Politisch gesprochen ist die Definition des Normalfalls eine Machtfrage ... Klärt die Institution die Machtfrage nicht, werden dies andere tun, z.B. die ‘Diktatoren der letzten Bank’“...
Ad 7: „Nicht die Lehrer, sondern die Eltern sind dafür verantwortlich, dass der Schüler den Schulzweck akzeptiert und eine hinreichende Lernfähigkeit und Lernwilligkeit mitbringt... Er [Der Lehrer] muss sich auch weigern, ... Kinder in seinen Unterricht zu nehmen, ... [die] nicht unterrichtsfähig sind“ ..... „Wenn sich in unseren Massenschulen tatsächlich zunehmend Kinder befinden, die weder die sozialen noch die intellektuellen Voraussetzungen haben, um bei wenigstens mittlerem guten Willen erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, dann kann die Schule dies genauso wenig verändern wie das Finanzamt für Steuergerechtigkeit sorgen kann. Dann muss vielmehr diejenige öffentliche Institution um Unterstützung gebeten werden, die dafür vorgesehen und dafür fachlich besser ausgestattet ist: Nämlich die Jugendhilfe“ ....
Ad 8: Die Schule hat für ... (ihn) keine sozial-integrative Funktion mehr: „So groß heute die Startunterschiede der Kinder in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht auch sein mögen, sie rechtfertigen keine ... integrative Anstrengung mehr.“ Für Giesecke besteht somit keine politische Notwendigkeit mehr für eine soziale Integrationsfunktion der Schule. Pädagogischen Forderungen nach heterogenen Lerngruppen erteilt Giesecke ... eine Absage.
Statt dessen ist nach Giesecke die Selektionsfunktion der Schule stärker zu betonen. „Aufgabe der Schule ist..., jedem Kind die Chance zu geben, seine Fähigkeiten im optimalen Maße zu entfalten, damit es in einer Gesellschaft voller Optionen eine individuell befriedigende Balance zwischen objektiven Anforderungen und subjektiven Bestrebungen finden und darauf seine persönliche Lebensplanung, z.B. in beruflicher Hinsicht gründen kann... Zu fördern sind die ...’guten’ wie die ‘schlechten’ Schüler, aber so, dass sie einander dabei nicht behindern und etwa die letzteren das Tempo für alle bestimmen... Aus dem Prinzip des chancengleichen Zugangs resultiert u.a. der pädagogische Sinn des Sitzenbleibens, was der ... Zeitgeist für Ausgrenzung hält...Was hat denn ein weniger begabtes Kind davon, wenn es durch die anderen ständig an seine Mängel erinnert wird, anstatt unter seinen Begabungsgleichen die Chance einer wenigstens mittleren Erfolgserfahrung zu gewinnen?“ ....
Diese Thesen Giesekes werden in dem Artikel dann kritisch "auseinander genommen" ...
http://www.ph-heidelberg.de/org/ifw/Download/info62.doc
