Beiträge von alias

    Ich hab' mich mal kundig gemacht.
    Es ist scheinbar so, dass in Zukunft Schüler, die das G8-Gymnasium absolvieren, bereits nach Ende der 9.Klasse die Mittlere Reife erwerben.
    Sie können dann
    1.) am Allgemein Bildenden Gymnasium bleiben und erreichen die Hochschulreife (Abitur) nach 3 weiteren Jahren mit Ende 12.Klasse.
    2.) an ein Berufliches Gymnasium wechseln (WG,TG), steigen dort in Klasse 11 ein - haben dort ebenfalls 3 Jahre an der Oberstufe und erwerben die Hochschulreife - wie am Allgemein Bildenden Gymnasium - nach 12 Schuljahren.

    Schüler der Realschule absolvieren weiterhin 10 Jahre bis zur Mittleren Reife und können dann an ein Berufliches Gymnasium wechseln - mit Einstieg in Klasse 11.
    Der Wechsel an ein Allgemein Bildendes Gymnasium war schon bislang für Realschüler nur in seltensten Ausnahmefällen möglich und wird - mit G8 - in Zukunft wohl äußerst unwahrscheinlich.

    Zitat

    Enja schrieb am 07.08.2005 13:17:
    In Hessen ist es so, dass die gymnasiale Mittelstufe um ein Jahr gekürzt wird, also nur noch bis zur 9. Klasse geht.

    Danach wechselt man in die Oberstufe, die am Gymnasium nach wie vor 3 Jahre beträgt..


    In diesem Fall muss die Oberstufe mit der 10.Klasse beginnen.

    Zitat


    Realschüler haben ihre Mittlere Reife nach wie vor erst nach der 10. Klasse und wechseln dann in die Oberstufe, falls sie das denn tun.
    ...


    Dann haben diese Schüler ein Problem - weil die Oberstufe am Gym ja - wenn sie nun 3 Jahre dauern soll - mit der 10.Klasse startet - die Realschüler jedoch erst in der 11. Klasse einsteigen können - oder aber die 10. wiederholen müssen.

    Da scheinen noch manche spannende Verwicklungen mit dem G8 auf die Schüler, Eltern und Lehrer zuzukommen. Besonders spannend wird wohl das Jahr werden, in dem der G8-Jahrgang zeitgleich mit dem letzten G9-Jahrgang Abi macht. Da drängen dann doppelt so viele Schüler ins Hochschul- und Berufsleben wie normalerweise.

    Zitat

    füchsle schrieb:
    Und mein Sohn meint, er hätte in der 9. Klasse so wichtige Arbeiten (Vergleichsarbeiten) und die wären dann vermutlich die Prüfungen für den Realschulabschluss.


    Diese Vergleichsarbeiten sind in den neuen Bildungsplänen zwecks "Evaluation" der Schulen eingeschoben worden und haben EIGENTLICH nichts mit Abschlussarbeiten gemein - sondern sollen den Unterrichtserfolg der Schulen messen (=Mini-PISA)

    Zitat

    silja schrieb am 06.08.2005 23:27:
    ...
    @ Teacher: Man braucht aber nicht unbedingt die Lehrbefugnis der Kirche, um Religion zu unterrichten. Ich unterrichte evangelische Religion auch fachfremd.

    LG, Silja

    So ist es. Mit einer Einschränkung: Die Evangelischen sind da toleranter als die Katholiken. Katholische Religion unterrichten bei uns nur Pfarrer und Leute mit missio.

    Zitat

    ch bekomme nach den Ferien eine 10. Realschulklasse in Religion, in der alle Konfessionen und auch Schüler, die Werte und Normen gewählt haben, zusammen unterrichtet werden.

    In dem Fall wirst du wohl nicht "Religion", sondern "Ethik" unterrichten.
    Vielleicht findest du hier Anregungen:
    http://www.autenrieths.de/links/linkreli.htm

    Zitat

    füchsle schrieb am 07.08.2005 10:07:
    ...
    Ich habe mich bei beruflichen Gymnasien erkundigt und da die eindeutige Auskunft erhalten, dass mit dem Versetzungszeugnis in die 10.Klassse direkt die 11. Klasse am beruflichen Gymnasium besucht werden kann.
    ...


    edit: Das ist richtig.

    Die Gymnasiale Oberstufe der Beruflichen Gymnasien hat weiterhin einen Umfang von 3 Jahren. Ein Schüler des G8 kann also direkt von Klasse 9 in die Klasse 11 einsteigen - und es bleibt somit für ihn bei einer Gesamtschulzeit von 12 Jahren.

    Frag doch den netten Techniklehrer, ob er dir mit der Kreissäge in eine Dachlatte eine Nut fräst und sie dann in 15 cm lange Stücke sägt.

    In diese Nut kannst du dann - wie beschrieben - entweder Kartons oder folierte Schildchen stecken.

    Diese Holzleisten sind auch ganz praktisch für Klassenarbeiten:
    einen großen Zeichenkarton eingesteckt und zwischen die Schüler auf den Schülertisch gestellt - das nimmt viel weniger Platz weg als die Schultaschen, die man gerne als "Anti-Spick-Mittel" verwendet.

    "Hausherr" ist der Schulleiter.
    Wenn du seine Zustimmung hast, bist du rechtlich abgesichert.
    Ohne seine Zustimmung würde ich keine Tiere in den Unterricht mitbringen. Falls irgendwelche Beschwerden von Eltern kommen -Allergien, Ängste etc. - hat er auch den breiteren Rücken...

    Zitat

    Britta schrieb am 02.08.2005 08:25:
    ...
    Im Ref geht der Dienstweg aber doch gar nicht über den Schulleiter, oder? Meine Dienststelle ist doch das Seminar - damit beginnt auch an dieser Stelle der Dienstweg,...

    Gute Frage. In Ba-Wü sind die Referendare (GHS) 1 Tag am Seminar und 4 Tage an der Schule. Die dienstliche Beurteilung wird von der Schule ausgestellt.
    Darüber wo der Dienstweg beginnt, habe ich mich bislang (rechtssicher) noch nicht erkundigt. Der Dienstort kann wohl sogar von Land zu Land und Schulart zu Schulart variieren (wie ich unsere Bürokratie einschätze )

    Die wichtigsten Dinge hat Mia schon angesprochen.

    Es kommt nun jedoch darauf an, wie schwerwiegend die Dinge sind, die in deiner Beurteilung falsch dargestellt wurden.
    Prinzipiell ist deine dienstliche Beurteilung durch den Schulleiter ein Verwaltungsakt und es greift das Verwaltungsrecht sowie das Landesbeamtengesetz.

    Du hast mehrere Möglichkeiten:
    1.) Immer empfehlenswert: Du bittest den Schulleiter um ein Gespräch über die Beurteilung und legst ihm dar, welche Punkte deiner Meinung nach nicht korrekt sind - und bittest um eine Korrektur. Falls du nach einiger Zeit eine korrigierte, schriftlich abgefasste neue Beurteilung bekommst, ist's gut.
    Der Schulleiter ist verpflichtet, diese zu den Akten zu nehmen - du hast auch jederzeit (= nach Terminvereinbarung) das Recht, Einsicht in deine PersonalakteN zu nehmen und auf deine Kosten daraus Kopien anfertigen zu lassen.
    2.) Du bittest um ein Gespräch und nimmst jemand deines Vertrauens mit - Personalrat, GEW'ler, VBE'ler, ...
    3.) Du schreibst eine "Stellungnahme" zu dieser Beurteilung, die dann zu der Beurteilung abgeheftet wird - und das wars.
    4.) Du widersprichst bestimmten Punkten deiner Beurteilung wegen nachweisbar falscher Behauptungen und verlangst die Tilgung dieser Behauptungen aus deiner Akte.
    (by the way: "Fakten" sind "Fakten" - da kann man nicht widersprechen ... ;) , nur falsche Behauptungen sind anfechtbar)
    5.) Du legst förmlich Widerspruch ein und klagst vor dem Verwaltungsgericht gegen deine Beurteilung. (Dazu müssen aber die vorangegangenen Punkte gescheitert sein)

    Alle Punkte müssen auf dem Dienstweg über den Schreibtisch des Schulleiters gehen. Nur wenn du eine Beschwerde über ihn abgeben möchtest, kannst du dich direkt ans Schulamt wenden.

    Das hat folgenden Hintergrund: Alle Bediensteten des Staates sind verpflichtet, vertrauensvoll zusammen zu arbeiten. Verwaltungsakte werden mit "offenem Visier" und nicht "hintenrum" erledigt.

    Beruhigend - und wohl ein gutes Zeichen für die überwiegend guten Zustände an unseren Schulen - ist es wohl, dass Sally in dem genannten Forum die Beiträge von 2 Jahren durchblättern musste, bis sie auf solche "krassen" Beispiele für Schulstrafen stoßen konnte.

    Schade, dass die Beiträge auch dort anonym sind. Sonst hätte man nachfragen können, wie die derart malträtierten Kinder diese Behandlung verkraftet haben und im Abstand dieser zwei Jahre bewerten.... :D

    Zitat

    Löwenzahn schrieb am 29.07.2005 16:54:
    .... Klassenzimmer ist aufgeräumt! ;)

    Aber Hilfe mein Arbeitszimmer 8o !

    Da brauch ich ja mindestens 6 Wochen dazu!!
    :D

    Geteiltes Leid ist halbes Leid!
    Da sind wir ja schon zwei....
    :D

    Und doch: Schöne Ferien allerseits! Erholt euch gut!

    Ich habe in meiner Klasse Ordner in fast allen Fächern abgeschafft.
    Es ist unbefriedigend und stressig, ständig nicht eingeheftete Blätter kritisieren zu müssen und zudem befinden sich Aufschriebe und Arbeitsblätter eines Themas in zwei unterschiedlichen Bereichen (falls man Arbeitsblätterordner UND Heft parallel führt. Das macht es den Kindern unnötig schwer, sich auf eine Arbeit vorzubereiten.

    Mittlerweile fahre ich ganz gut mit folgender Methode - und auch die Schüler freuen sich an schön geführten Heften:
    Jeder Schüler hat einen Klebestift, nach dem Kopieren schneide ich an der Papierschneidemaschine die Blätter immer etwas kleiner und die Schüler kleben sofort nach dem Austeilen das Blatt ins Heft. Entweder vollflächig oder als Randklebung zum Umblättern.

    Auf diese Weise entstehen immer "Themenhefte", die zusätzlich eine Umschlagkopie mit einem passenden Motiv auf A3 bekommen. Die Restseiten im Heft füllen die Schüler mit selbst zusammengesuchtem Material, das zum Thema passt.

    Was sollen die Kinder im Internet tun?

    Sobald du die Kids z.B. in Google frei nach bestimmten Themen suchen lässt (z.B. "Katze, Muschi, Mieze....") kommst du aufsichtsrechtlich auf sehr dünnes Eis. Da erscheinen dann nämlich am Schirm Dinge, die für Kinder nicht geeignet sind. Und in diesem Falle bist DU diejenige, die den Kindern jugendgefährdende Bereiche im Internet zugänglich gemacht hast - und bekommst den vollen Knüppel des Straf- und Beamtenrechtes ab, falls auch nur ein Elternteil sich beschwert.

    Das Internet MUSS in der Schule durch spezielle Maßnahmen weitestgehend gegen solche Zugriffsmöglichkeiten abgeschottet werden - und weil das mittlerweile technisch machbar ist, ist die Schule dazu verpflichtet. Gleichzeitig muss auch STÄNDIG die Aufsicht durch die Lehrer gewährleistet sein, weil die technischen Verfahren (leider) nicht alles ausfiltern - egal, wie alt die Schüler sind. Auch 18-jährige befinden sich unter unserer "Obhut", solange sie sich im Schulgebäude befinden.

    Für die Angabe von Klarnamen in Internetseiten oder auch zum Einrichten von eMail-Postfächern benötigst du auf jeden Fall die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern.

    Tipps und Links zum Surfen mit Schülern findest du hier:
    http://www.autenrieths.de/links/linkinet.htm


    An jeder Schule sollte ein Lehrer als Netzwerk- bzw. Multimediaberater verantwortlicher EDV-Fritze sein.
    Probier einfach mal aus, ob an eurer Schule die Seite http://www.sex.de aufrufbar ist. Falls ja, ist euer Netz offen wie ein Scheunentor und jugendgefährdend. Dann muss jegliche Internetnutzung solange verboten werden, bis konkrete (technische) Maßnahmen einen Aufruf derartiger Seiten verhindern. (Straf- und dienstrechtlich) verantwortlich dafür sind Schulleiter und Schulnetz-Administrator - aber auch jeder Lehrer, der den Internetzugang für Schüler ermöglicht.

    Sind diese Regeln für einen 13-15-jährigen Jungen so schwer einzuhalten:

    - man geht in der Pause auf die Toilette
    - in der Schule bleibt das Handy ausgeschaltet
    - man fällt dem Lehrer nicht ins Wort und beginnt keine unnötigen Diskussionen, die vom Unterricht ablenken
    - man achtet darauf, dass die Arbeitsmaterialien einer bestimmten Form entsprechen

    Diese Regeln sind im Arbeitsleben wohl unstrittig - in keiner Firma würde jemand dagegen aufbegehren. Weshalb wird dann in der Schule dagegen protestiert?

    Dein Junge wird akzeptiert, wenn er sich an die Regeln hält.

    Tipps zum Kauf gebrauchter Klaviere:

    - Klavier öffnen und an den Hämmerchen vorsichtig nach links und rechts wackeln. Wenn die locker sind - Finger weg. Bei unserem alten Klavier hätte die Generalüberholung der Mechanik mindestens 500 € verschlungen.

    - Unten öffnen und den Resonanzboden anschauen (hinter den Saiten). Falls dort Risse im Holz sind - Finger weg.

    - wer nachschauen möchte, wie alt das Klavier ist:
    Jedes Klavier hat eine Seriennummer, die sich entweder auf der Rückseite oder auf dem Resonanzboden hinter den Saiten eingebrannt befindet. Durch Eingabe des Herstellers und dieser Seriennummer bekommt ihr auf folgender Seite das Baujahr ausgegeben:
    http://www.pianos.co.uk/info/pianos

    Als wir vor der Entscheidung zum Kauf eines Klavieres standen, haben wir auch zwischen einem konventionellen und einem E-Piano geschwankt.

    Ich hab' mir dann in verschiedenen Klavierhäusern die Pianos der Reihe nach vorspielen lassen. Im direkten Vergleich kommen selbst teure E-Pianos nicht an den Klang eines günstigen Klavieres heran. Letztendlich habe ich sogar einen Kredit aufgenommen, um dann ein wirklich gutes Klavier zu kaufen.

    Je mehr man hört, desto mehr hört man den Unterschied.
    Wir hatten zuvor schon ein gebrauchtes, älteres Klavier. Auf dem neuen, guten Instrument spielen unsere Kinder viel öfter und lieber - und der Übungserfolg ist zu spüren. Genauso, wie die Freude daran, schöne Klänge zu erzeugen.

    Die Investition hat sich gelohnt. Wenn man bedenkt, dass ein Kleinwagen nach 10 Jahren nur noch Schrott ist und ein gutes Markenklavier seinen Preis fast beibehält, war's die Investition wert....

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