Beiträge von alias

    Zitat

    Lara schrieb am 17.07.2005 09:20:
    .....Bleiben also 500 Euro übrig. Ähm ja das ist ja toll. :rolleyes:

    ...

    Aus demselben Grund haben meine Frau und ich beide Steuerklasse 4 gewählt - ich zahle dadurch zwar mehr Steuern und verdiene etwas weniger - aber meine Frau bekommt dafür wieder einiges mehr. Auch die Kinder sind auf sie angemeldet und das Kindergeld wird so mit ihrem Gehalt überwiesen. Dadurch "verdient" sie als Teilzeitkraft sehr gut -- was die Motivation stark erhöht.

    Das, was wir beide insgesamt an Steuern auf diese Weise zuviel bezahlen bringt uns im Februar eine schöne Überweisung vom Finanzamt. Wir haben zwar einen (fiktiven) Zinsverlust - aber das Geld wäre eh' nicht in den Sparstrumpf gewandert.

    Steuerklasse 4 wird deinem Holdsten zwar etwas sauer aufstoßen - aber es kommt letztendlich auf die Endsumme an.
    Und da ist 3-5 oder 4-4 Jacke wie Hose.

    Mein Monitor ist da! Ich hätte nicht gedacht, dass 19" so groß sind.
    Und das Beste: der Moni hat nicht nur eingebaute Lautsprecher (die leider keinen richtig satten Sound geben), sondern sogar schon eine digitale Schnittstelle - die hatte der Lidl-LCD nicht.

    Und mit 239 € gegenüber 289 bei Lidl sogar 50 € gespart (eigentlich mehr - weil er frachtfrei nach Hause kam)

    Ein echtes Schnäppchen.....

    Es ist übrigens nicht der Monitor, der auf der Hauptseite für 299 angeboten wird. Meinen 19"-er findet man m Restpostenshop....

    Ich hab' mir schon ein neues Autoradio mit MP3-CD-Player für den Fuffi bestellt.... natürlich auch im Restpostenshop :D
    (oben links im Menue von Medionshop)

    Der Wortlaut der Versetzungsordnung für das Gymnasium in Ba-Wü lautet.

    Zitat

    §1, Abs.5: Wird ein Schüler am Ende der Klasse 5 oder 6 nicht versetzt, hat die Klassenkonferenz die Empfehlung auszusprechen, dass der Schüler in die Realschule oder in die Hauptschule überwechseln soll, es sei denn, sie gelangt zu der Auffassung, dass der Schüler nach Wiederholung der Klasse voraussichtlich den Anforderungen des Gymnasiums gewwachsen sein wird. Die Empfehlung ist im Jahreszeugnis zu vermerken.

    Die Betonung liegt auf "Empfehlung" und "soll".

    Letztendlich zählt der Elternwille.

    Allerdings gilt:

    Zitat

    §6, Abs.1: Ein Schüler muss das Gymnasium verlassen, wenn er
    1. aus einer Klasse des Gymnasiums, die er wiederholt hat, nicht versetzt wird.

    Hier liegt die Betonung auf "muss".

    Auch in Klasse 5 oder 6 ist eine "Ehrenrunde" durchaus gestattet. Ob sie allerdings sinnvoll ist - und dem Kind guttut, müssen die Eltern entscheiden. Wobei der Wechsel auf eine andere Schulart anfangs genauso schmerzlich sein kann.

    Ich kenne jedoch persönlich mehrere Fälle, bei denen die Kinder nach einem Abgang vom Gymnasium an die Realschule dort zur Spitze gehörten und am WG bzw. TG zeitgleich mit ihren früheren "Kollegen" das Abitur (mit besseren Noten als diese) abgelegt haben.

    Statusdenken nutzt in der Regel nicht dem Wohl der Kinder.....

    Zitat

    Flexi schrieb am 15.07.2005 12:45:
    .....
    Ich persönliche gebe während der Schulzeit meine Kinder in die Obhut der Lehrer.
    Somit übernehmen sie eine Verantwortung. Und die geht über Augen rollen und Desinteresse etwas hinaus.
    ...

    Diese Zeit betrifft in der Regel den Zeitraum von 7.45 Uhr bis 12:45 Uhr, also knapp 5 Stunden von insgesamt 24 Stunden des Tages.

    Die restlichen 19 Stunden liegen in der Verantwortung der Eltern.
    :O

    Zitat

    Timm schrieb am 13.07.2005 21:17:
    ....
    Abweichend davon, kann man auch über eine bestandene Prüfung an der neuen Schulart in dieselbe wechseln.

    Zur Ergänzung:
    In Baden-Württemberg erhält an der Hauptschule in den Klassen 5 und 6 derjenige (auf Antrag) die Empfehlung für den Besuch der Realschule, der bis zum Stichtag im Mai in den Kernfächern (D,M,E) mindestens die Noten 2-2-3 vorweisen kann und bei dem in den anderen Fächern keine gravierenden Gründe gegen eine Empfehlung sprechen.


    Jeder, der keine Empfehlung (aufgrund seiner NBotenlage) erhalten hat, besitzt das Recht, sich für die Aufnahmeprüfung an der Realschule zu melden.

    Ich hab' mich letzte Woche geärgert.
    Da gab's bei LIDL 19"-TFT-Monitore für 289 € und ich war zu langsam.

    Mittlerweile ist der Ärger der Erleichterung gewichen.
    Ich hab' mir einen 19"-Zoll TFT-Monitor (mit besserem Betrachtungswinkel und Kontrastverhältnis) beim Restpostenshop von ALDI-Medion frei Haus für 239 € gekauft.... hat zwar nur ein Jahr Gewährleistung statt drei - aber wenn der nach einem Jahr noch nicht kaputt ist wird er wohl halten

    Medionshop

    Das bestätigt wieder meine Meinung, dass in der überwiegenden Anzahl der Kinder mit Leseproblemen organische Ursachen vorhanden sind, die behoben werden könnten.

    Für die Diagnose dieser organischen Ursachen sind jedoch nicht wir Lehrer zuständig - und können diese auch nie leisten. Dieses "Sich-kümmern-um die richtige Diagnose" ist zentrale und ureigene Aufgabe der Eltern. Diese müssen mit dem Kind zum Arzt.

    Wir Lehrer dürfen das leider nicht.
    Als ich mal mit einer Frau vom Gesundheitsamt sprach und wir auf dieses Thema "Augenuntersuchung" zu sprechen kamen war meine Idee spontan: Ich lade die Dame ein und sie untersucht die Kids.
    Diese Idee zerschlug sich sehr schnell.
    Weder ich als Lehrer, noch die Dame vom Gesundheitsamt darf die Kinder ohne ausdrücklichen Auftrag der Eltern untersuchen lassen. Die Gesundheitsfürsorge ist zentrales Elternrecht und ihre zentrale Pflicht.

    Es gibt kein Halbjahres-"zeugnis", sondern nur eine Halbjahresinformation, die einen Zwischenbericht über die Leistung gibt. Das Zeugnis am Ende des Schuljahres fasst die Leistungen des GESAMTEN Schuljahres zusammen.
    Bei den erreichten Noten würde ich eine 4 geben, eventuell bei den Bemerkungen oder im Gespräch würdigen, dass es im 2.Halbjahr eine positive Entwicklung gab und diese im nächsten Schuljahr Früchte tragen kann.

    Ich wünsche mir an der Schule im Flur eine Maschine, wie man sie in besseren Krankenhäusern findet:
    Da wird aus Leitungswasser mit Kohlendioxid Sprudel gemacht - und jeder kann soviel zapfen, wie er braucht.
    Die CO² - Flasche kosten nicht die Welt, das wäre was für den Schulförderverein...

    Die Schüler könnten ihre Flaschen oder Becher dort auffüllen - kein Terz mit Kistenschleppen und Getränkekasse....

    Und kein Coke

    Zitat

    Jassy schrieb am 04.07.2005 10:14:
    Du kannst ja im Web-Opac auch einfach mal beim Schlagwort das Wort "Klassenraumgestaltung" oder sowas eingeben,..

    Dumm gefragt: Was, wo und wie ist ein Web-Opac??

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