Zitat
Tina34 schrieb am 03.07.2005 17:02:
... Was spricht eigentlich dagegen, einen Teil der Kosten auf die Schüler umzulegen? ..... Pro Schüler ein bis drei Euro mehr, und schon hast du einen Teil der Kosten wieder drin - essen müsste ich daheim auch, da ich die Programmpunkte selbst gewählt habe zahle ich die Eintritte auch gerne, teilweise ist die Begleitperson auch frei - und schon ist Schluss mit Jammern. ....
Da spricht schon manches dagegen.
Die Freiplätze in Juhes sind für bedürftige Schüler gedacht - und nicht für Lehrer. Dass Eltern in Zukunft einen Teil des Lehrergehaltes (für Reisekosten) aus der eigenen Tasche bezahlen sollen, widerspricht auch der Gesetzeslage. Da kannst du niemand verpflichten.
Fakt ist: Dein Arbeitgeber muss die Kosten übernehmen.
Im LandesreisekostenGESETZ steht ausdrücklich, dass den Lehrern Dienstreisekostenerstattung zusteht. Den Schulen wird pro Schuljahr ein bestimmter Betrag zur Verfügung gestellt. Diese Beträge wurden in den letzten Jahren gekürzt, sodass Schulleiter gezwungen sind eine Veranstaltung nur dann zu genehmigen, wenn der Lehrer ausdrücklich auf einen Teil der Erstattung verzichtet - oder eben weniger Veranstaltungen stattfinden. 
Nun kommen natürlich die Herren Schulleiter in Verteilungsprobleme....
Wurde keine Verzichtserklärung unterzeichnet, hat der Lehrer eindeutig Anspruch auf Reisekostenerstattung. Diese beträgt in der Regel 70-90% der Kosten, weil davon ausgegangen wird, dass man zu Hause ja ebenfalls essen müsste.
Das Landesarbeitgericht Bremen hat festgestellt, dass bei angestellten Lehrkräften KEIN Verzicht auf Reisekosten verlangt werden darf und ein eingeforderter Reisekostenverzicht unwirksam ist. (28.11.2001, 2 Sa 143/01)
Ich würde diese Entscheidung bei Referendaren analog sehen -
Falls dein Schulleiter bei dir nicht VOR Genehmigung der Dienstreise den schriftlichen Verzicht verlangt hat - hat er einen Bock geschossen, den er selbst ausbügeln muss. Durch seine Genehmigung der Dienstreise hat er dir gleichzeitig die Erstattung der Dienstreisekosten genehmigt....
Nachdem die zugeteilten DeputatsStunden für Krankheitsstellvertretungen in Baden-Württemberg von 1370 Stunden im Jahr 1982/83 auf nur noch 272 im Schuljahr 2004/05 (Aussage Doro Moritz, GEW-Vorstand Ba-Wü) heruntergefahren wurde, kommen natürlich auch hier die Schulleiter in eine Zwickmühle zwischen Elternprotest und "Zwangsarbeit".
Teilzeitkräfte dürfen jedoch nur in Ausnahmefällen und bei "besonders dringendem dienstlichem Grund" sowie nicht über Gebühr zur Mehrarbeit herangezogen werden.
Zur Mehrarbeit nach dem Schullandheimaufenthalt gibt es ebenfalls eindeutige Aussagen:
Wenn eine Klasse im Schullandheim ist und eine Lehrkraft deswegen den Fachunterricht nicht halten kann, darf sie von der Schulleitung ersatzweise in anderen Klassen eingesetzt werden. Dies ist jedoch keine Mehrarbeit, sondern ein geänderter Einsatz während der regelmäßigen Arbeitszeit. Es ist unzulässig, eine Woche darauf, wenn die Sondersituation vorbei ist, dieser Lehrkraft zusätzlich zum normalen Deputat Stunden aufzuerlegen. "Der Wunsch die Arbeitskraft des Beschäftigten voll auszuschöpfen ist kein zwingender dienstlicher Grund für die Anordnung von Mehrarbeit" GEW-Jahrbuch 2003, S.639
Umso unverständlicher ist es, wenn im hier genannten Fall jemand, der die Schulfahrt begleitet hat, zur Mehrarbeit verpflichtet werden soll.
Der Schulleiter befindet sich schul- beamten- und arbeitsrechtlich so massiv im Abseits... menschlich sowieso.
Geh zum Hauptpersonalrat am Oberschulamt.
Das ist mal wieder ein schönes Beispiel dafür, dass man als Gewerkschaftsmitglied solche Probleme nicht in einem Forum ausbreiten muss, sondern sich schnell und kompetent Hilfe und Rat bei Leuten holen kann, die sich auskennen 