Beiträge von alias

    Bei uns steht ein Schulfest für die Grundschule an.
    Thema "Kinder der Welt".
    Mit fällt nichts spritziges ein.... Hat jemand von euch schon mal was in dieser Richtung gemacht?
    Bin für alle Hinweise dankbar: Lieder, Spiele, Vorführbares...

    Vorschlag:
    Nimm Fingerfarbe oder irgendeine andere ungiftige Malfarbe.
    Wenn alles getrocknet ist, kommt satt Klarlack drüber, entweder gepinselt oder mit der Sprühdose/Sprühpistole.

    Das müsste halten.

    An deiner Stelle würde ich UNBEDINGT sowohl das Jugendamt, als auch über die Schulleitung das Schulamt informieren und eine sonderpädagogische Überprüfung beantragen.

    Wenn du das nicht machst, kann man DIR später vorwerfen, nicht die notwendigen Schritte in die Wege geleitet zu haben.

    Erkundige dich auf JEDEN FALL beim Schulamt, wie du weiter verfahren sollst!

    Jedenfalls nicht nach diesem Notenschrittrechner

    Die verwendete Notenskala und Spreizung liegt im pädagogischen Ermessen des Lehrers. Er muss allerdings für ALLE Kinder DIESELBE Skala anwenden.

    Du hast ein Anrecht darauf, die verwendete Notenskala zu erfahren. In Ba-Wü steht das im "Transparenzerlass".

    Es kommt immer auf die Juhe an und darauf, wie diese geführt wird.

    Wir waren damals in Günzburg. Wenn wir zum Mittagessen ein Lunchpaket mitgenommen hatten, gab's dafür abends Vollverpflegung. Ich glaube, wir haben damals alle zugenommen Das ist allerdings schon einige Jahre her.

    Jedenfalls lohnt es sich, in der Vorbereitung gerade solche Dinge - wie die Verpflegung - mit der Juhe-Leitung genau abzusprechen.
    Auch eine Probeübernachtung - wenn man den Aufenthalt vor Ort vorbereiten will - kann sich auszahlen.

    Nicht mehr viel :rolleyes:

    Es ist fraglich, ob ihr die 5-3-er Steuerklassenkombination wählen solltet. Deine Motivation könnte Schaden nehmen, wenn du dann deinen Gehaltszettel anschaust...
    Der Unterschied der Steuerklassen wirkt sich nicht darauf aus, wie viel Steuer ihr letztendlich zu zahlen habt, sondern nur darauf, wie viel "Steuervorauszahlung" ihr bis zum Lohnsteuerjahresausgleich zu leisten habt.
    In der endgültigen Steuerberechnung sind die Steuerklassen nämlich unwichtig - sie haben nur eine Bedeutung für die Vorauszahlung. Im Jahresausgleich wird euer Familieneinkommen zusammengeworfen und daraus der Steuerbetrag errechnet.

    Ihr müsst auch genau nachrechnen, ob sich eine gemeinsame oder getrennte Veranlagung besser auswirkt. Bei getrennter Veranlagung wirst du wohl den gesamten Steuerbatzen rückerstattet bekommen - dein GG° jedoch höhere Steuern bezahlen, als wenn ihr das Ehegattensplitting in Anspruch nehmt.

    Mit dem Steuerprogramm der Finanzverwaltung
    http://www.elster.de
    könnt ihr das aber selbst leicht nachrechnen.

    Vorteil bei gemeinsamer Veranlagung:
    Meist hast du als Ref höhere Werbungskosten, als das, was sich überhaupt steuerlich auswirken kann. Diese "Negativen Einkünfte" werden bei gemeinsamere Veranlagung beim Einkommen deines GG voll abgezogen....

    Noch ein Punkt:
    Arbeitslosenhilfe/-geld und Mutterschaftsgeld wird auf Basis deines letzen NETTO-Gehaltes berechnet. Da kann es u.U. sogar klüger sein, wenn ihr drei Monate vor dem Termin (falls eine Schwangerschaft ansteht) die Steuerklassen so wählt, dass DU Steuerklasse 3 und dein Mann Steuerklasse 5 nimmt.
    Aber das hängt davon ab, ob du Beamter/Angestellter/ Arbeitslosengeld- und Mutterschaftsgeldberechtigt bist....
    (Wie das jetzt mit Hartz IV läuft, weiß ich nicht, aber wir konnten damals das Geld gut gebrauchen, als unser erstes Kind auf die Welt kam..... :D

    °GG=göttlicher Gatte :O

    In der mittelalterlichen Harmonik war der Stammton nicht C, sondern der auch heute noch als "Kammerton" bezeichnete Ton A.
    Damit lautete die Tonleiter:

    A-B-C-D-E-F-G-
    :D

    Nun haben sich über die Jahrhunderte die Hörgewohnheiten und Musikgeschmäcker etwas verändert - und so wurde C zum Stammton - und auch ein neuer Halbtonschritt notwendig, der logischerweise in Fortführung des Alphabets den Namen H erhielt....

    Wobei die Musiker im anglikanischen Raum noch etwas logischer hantierten:
    Dort wurde KEIN neuer Buchstabe eingeführt, sondern dort wird der Halbton nach A als Bb bezeichnet und der Ton, der im deutschsprachigen Raum als H benannt wird, heißt dort B.

    Da müssen besonders die Gitarrespieler aufpassen, wenn sie Songs mit Gitarregriffen nachspielen wollen.

    Wenn dort als Akkord B-Dur angegeben wird, entspricht dies unserem H-Dur, der Bb-Akkord in der englischsprachigen Literatur ist unser B-Akkord.

    Sag ich doch schon lange, dass die von der GEW nette Leute sind ;)

    Aber eine ausführliche Rechtsberatung wirst du auch dort nur bekommen, wenn du Mitglied bist. Da sollte man sich schon vorher drum kümmern.

    Würde die GEW JEDEM alle Dienstleistungen kostenlos zur Verfügung stellen - wer würde dann noch Mitglied (und mit seinen Beiträgen diese Dienstleistungen finanzieren)?

    Ich bin seit Jahren GEW-Mitglied und es ist schon beruhigend zu wissen, dass ich im Zweifelsfall jemanden habe, der mir den Rücken frei hält. Auch bei kleineren Problemchen habe ich mir schon mehrfach durch einen kurzen Anruf bei der Rechtschutzstelle einen (wirklich kompetenten) Rat (auch für meine Refs) geholt.

    Zudem hat mir die Gewerkschaft schon eine unberechtigte Schadenersatzforderung vom Hals geschafft. So viel Beitrag kann ich im Leben nicht bezahlen, wie die Kollegen mir damals erspart haben. Und du glaubst nicht, wie schnell du in so eine blöde Situation kommen kannst.....

    Zitat

    simsalabim schrieb am 10.06.2005 19:23:
    ...... Ich denke, du hast deine Schwächen erkannt und wirst daran arbeiten. ....

    ... und wenn's mal klemmt, weißt du ja jetzt, wen du jederzeit fragen kannst

    Zitat

    das_kaddl schrieb am 10.06.2005 14:14:
    ...("rot ge-ixt").
    ....

    Das hast du nun davon, wenn du dich in die Schweiz absetzt

    Aber im Ernst: Bei mir - mit firefox -ist alles in Ordnung.
    Habt ihr Probleme mit Java? Eventuell eine zu alte Explorer-Version?

    Zitat

    Super-Lion schrieb am 09.06.2005 22:55:
    .....

    Dass Dir die Lehrergewerkschaft nicht weiterhelfen konnte, finde ich schade.
    ....

    Ich nehme mal an, "the-unknown-teacher-man" ist kein Mitglied der Gewerkschaft....

    Aber ein kleiner Tipp von mir:
    Erkundige dich am Seminar oder der Hochschule, wer Schulrecht unterrichtet

    @ timm
    Ich verstehe deinen Einsatz für eine qualifizierte Lehrerschaft... aber:
    Wer als Anfänger an einer 7.Klasse scheitert, muss nicht automatisch ein Versager sein. Das passiert auch altgedienten Kollegen.
    Wer eine 7.Klasse übernehmen muss, macht vorher das Kreuz und ist froh, wenn es vorbei ist. In dieser Klassenstufe schlägt die Pubertät gnadenlos durch und zu Auch mir wurde als Referendar eine 7.Klasse mit den Worten anvertraut: "Da können Sie zeigen, was Sie können..." Ich kam dann ziemlich ins Zweifeln, ob ich pädagogisch überhaupt etwas kann.... - diese Zweifel habe ich nach nunmehr 15 Dienstjahren jedoch abgelegt

    In diesem Sinne: Kopf hoch! Verfalle nicht in derart krasse Selbstzweifel. 7-Klässler sind KRASS!
    Abhaken. Nach vorne schaun.

    Weil du die Note sowieso nur wegen verfahrensrechtlicher Verstöße anfechten kannst, sind deine "Böcke" dabei nicht maßgeblich ausschlaggebend. Es kommt besonders darauf an, wie deine Schule ihrer Pflicht nachgekommen ist, dich auszubilden und zu beraten und dich auf diese "Böcke" dezidiert hinzuweisen, sodass du die Chance zu einer Änderung deiner Unterrichtsgestaltung gehabt hättest.

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