Nicht mehr viel 
Es ist fraglich, ob ihr die 5-3-er Steuerklassenkombination wählen solltet. Deine Motivation könnte Schaden nehmen, wenn du dann deinen Gehaltszettel anschaust...
Der Unterschied der Steuerklassen wirkt sich nicht darauf aus, wie viel Steuer ihr letztendlich zu zahlen habt, sondern nur darauf, wie viel "Steuervorauszahlung" ihr bis zum Lohnsteuerjahresausgleich zu leisten habt.
In der endgültigen Steuerberechnung sind die Steuerklassen nämlich unwichtig - sie haben nur eine Bedeutung für die Vorauszahlung. Im Jahresausgleich wird euer Familieneinkommen zusammengeworfen und daraus der Steuerbetrag errechnet.
Ihr müsst auch genau nachrechnen, ob sich eine gemeinsame oder getrennte Veranlagung besser auswirkt. Bei getrennter Veranlagung wirst du wohl den gesamten Steuerbatzen rückerstattet bekommen - dein GG° jedoch höhere Steuern bezahlen, als wenn ihr das Ehegattensplitting in Anspruch nehmt.
Mit dem Steuerprogramm der Finanzverwaltung
http://www.elster.de
könnt ihr das aber selbst leicht nachrechnen.
Vorteil bei gemeinsamer Veranlagung:
Meist hast du als Ref höhere Werbungskosten, als das, was sich überhaupt steuerlich auswirken kann. Diese "Negativen Einkünfte" werden bei gemeinsamere Veranlagung beim Einkommen deines GG voll abgezogen....
Noch ein Punkt:
Arbeitslosenhilfe/-geld und Mutterschaftsgeld wird auf Basis deines letzen NETTO-Gehaltes berechnet. Da kann es u.U. sogar klüger sein, wenn ihr drei Monate vor dem Termin (falls eine Schwangerschaft ansteht) die Steuerklassen so wählt, dass DU Steuerklasse 3 und dein Mann Steuerklasse 5 nimmt.
Aber das hängt davon ab, ob du Beamter/Angestellter/ Arbeitslosengeld- und Mutterschaftsgeldberechtigt bist....
(Wie das jetzt mit Hartz IV läuft, weiß ich nicht, aber wir konnten damals das Geld gut gebrauchen, als unser erstes Kind auf die Welt kam..... 
°GG=göttlicher Gatte :O