Beiträge von alias

    Zitat

    Jenny Green schrieb am 08.06.2005 15:14:
    .....
    Sagt mal, wer ist denn der Personalrat? Gibt es so etwas auch in BaWü? Köönntet ihr mal erklären, wo der "sitzt"? ......

    Den gibt es ganz besonders in Ba-Wü :D
    Was der im einzelnen darf und wozu der da ist, steht im Personalvertretungsgesetz - und da steht schon eine Menge drin. Der Personalrat ist eine recht mächtige Instanz innerhalb des Beamtenrechts.

    Man unterscheidet zwischen
    - örtlichem Personalrat (Schulamtsebene bzw. einzelnes Gymnasium/Berufschule)
    - Bezirkspersonalrat (auf Oberschulamtsebene)
    - Hauptpersonalrat (auf Kumi-Ebene)

    Zur Zeit finden Wahlen statt. Die Namen der GEW-Personalräte stehen vorne im GEW-Jahrbuch. Frag doch einen Kollegen, ob der einen kennt, der in der GEW ist.

    Ein weites Feld ergibt sich in der Gestaltung des Schulgebäudes:

    - Vitrinen, die seit Jahren denselben Schmockes enthalten, mit Ergebnissen aus dem Unterricht füllen

    - Mit Schülern Präsentationsplakate zu bestimmten Unterrichtsthemen gestalten und diese ausstellen

    - Arbeiten aus dem Kunstunterricht an Stellwänden präsentieren

    - In Gruppenarbeit plastische Arbeiten aus Hasendraht und Kleisterpapier erstellen/bemalen und ausstellen (Prinzip Niki de Saint Phalle)

    - Mobiles

    Immer wieder gerne gesehen ist, wenn die Schule in der Presse positiv erscheint. Aber Vorsicht!! Nicht selbständig an die Presse geben - nur über die Schulleitung!! - Sonst gibt's gewaltig Punktabzug ;) , z.B. eine Pressemitteilung mit Photo über einen bestimmten Lerngang/Ausflug verfassen

    Das gehört in die Abteilung "Verdiente Meister des Wortes".
    Ich stelle mir das gerade bildlich vor:

    Zitat

    leila schrieb am 08.06.2005 10:36:
    ....letztens habe ich mir aber einen Ring aufgesetzt und bin in meine dritte Klasse gegangen. ....


    :D:D

    Also:
    1.) Krankheit darf dir nicht zum Nachteil angerechnet werden.
    Das wären sachfremde Kriterien, die einen Widerspruch rechtfertigen.
    2.) Auch der fehlende Hinweis auf eine derart miese Note, die das Bestehen deiner Prüfung verhindert, hätte dir MASSIV angekündigt werden müssen.

    Red' mit dem Personalrat. So kann's nicht gehen.
    Vielleicht schaffst du es, dass deine Schulnote geändert werden muss - und dir die ganze Prozedur erspart bleibt.

    Du bist nicht "Kleine Maus". Du hast Rechte. Nutze sie.

    Das Argument mit Arbeitslosengeld zieht nicht.

    Egal, ob du 1. oder 2. Staatsexamen hast - du hast keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld - weil du (als Staatsdiener und Student) nie Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Du erhältst höchstens Arbeitslosenhilfe / Sozialhilfe.

    Lehrer bist du bereits mit 1.Staatsexamen.

    Das 2.Staatsexamen ist nämlich keine Ausbildung im eigentlichen Sinne, sondern ein Prüfungs- und Auswahlverfahren für geeignete Bewerber innerhalb der Staatsverwaltung und des Beamtenrechts.

    Wenn du mit 1. Stex an eine Privatschule gehst, hast du ein Anrecht auf volle Bezahlung als Lehrer - wobei manche Privatschulen sich dabei an den BAT anlehnen (z.B. kirchliche) und andere das Gehalt über Arbeitsverträge frei aushandeln - wie manche private Weiterbildungseinrichtungen.

    Allerdings gilt: Ohne 2.Stex kannst du an keiner öffentlichen Schule eine Anstellung erhalten - und damit schränkt sich der Kreis der potentiellen Arbeitgeber massiv ein.

    Wirkliche Freiheit besitzt du nur als verbeamteter Lehrer. Dann kannst du dich an eine Privatschule beurlauben lassen - mit der Sicherheit, jederzeit wieder eine Stelle im öffentlichen Dienst zu bekommen. Diese Sicherheit tut schon gut.

    Lass dir keine Zeit mehr für die Entscheidung!

    Entscheide dich SOFORT dafür, die Prüfung im Herbst nochmals zu machen.
    Jetzt gilt: Abhaken. Nach vorne schaun.

    Trotzdem muss ein Blick zurück sein:
    Wie kann es sein, dass dir die Schulleitung "mangelhaft" bescheinigt? Wurden dafür nachvollziehbare Gründe angeführt?
    Ist diese Note ANFECHTBAR?
    Welche Klasse hast du unterrichtet?
    Gab es Beschwerden von Eltern? Und falls ja: Von wem, waren die begründet oder war hier ein Mob zu Gange?
    Wurdest du von der Schulleitung bereits mehrfach auf die Probleme hingewiesen oder kam das "aus heiterem Himmel"? - Dann wäre ein eindeutiger Anfechtungsgrund gegeben - wegen mangelhafter Beratung und Unterstützung.

    Aber alles in Allem: Mach UNBEDINGT den zweiten Anlauf.
    Das ist für deine Psychohygiene wichtig - und du wirst sehen, das klappt schon noch.
    Ein Bekannter ist ebenfalls bei der ersten Runde durchgefallen und war ebenso am Boden. Er hat die Prüfung im Herbst wiederholt, kam (mit besseren Noten in ALLEN Bereichen) durch,
    hatte auf diese Weise bezahlte Sommerferien und Gehalt bis Dezember und ab Januar eine Stelle als Klassenlehrer.

    Summa summarum kam er besser weg als mancher, der ab Juli arbeitslos war und noch heute auf eine Anstellung wartet.

    ;)

    Think positiv. Und lass dich nicht unterbuttern.
    Wie viele Jahre deines Lebens hast du investiert, um an die Stelle zu kommen, an der du jetzt stehst? Was sind da 6 Monate Verlängerung?

    Zitat

    Enja schrieb am 06.06.2005 07:00:
    Oooooh ja, die Kinder erzählen zum Teil haarklein zu Hause alles, was sie in der Schule so erlebt haben und was ihnen ihr Lehrer erzählt hat. Besonders die Kleinen natürlich.

    ......
    Das ist schon recht unterhaltsam. Viele Dinge kommen ganz schön schräg rüber. Das erweckt dann schon einmal den Wunsch zu gucken, ob da etwas dran ist. Diese Erzählungen sind vermutlich in beiden Richtungen nicht so ganz objektiv und korrekt. ....

    In den Klassenarbeiten und Tests zu diesen Unterrichtsstunden zeigt sich dann auch oft, dass die Wahrnehmung der Schüler selektiv ist und die Wiedergabe der Unterrichtsinhalte kaum noch etwas mit dem stattgefundenen Unterricht zu tun hat ...
    :D:D

    Also ich bin der Meinung, dass wir Lehrer nicht zu beneiden sind.

    Wir verdienen wir viel zu wenig, um die vielen, vielen Ferien und freien Tage auch sinn- und genussvoll gestalten zu können!!
    Die Welt ist ungerecht!

    Dass jemand ohne Voranmeldung vor der Türe (oder schon im Klassenzimmer) steht und zuschauen möchte, empfände ich als grobe Unhöflichkeit. Man kommt ja auch im privaten Bereich nicht einfach irgendwohin und sagt: "Hallo, lass mich rein - ich setz mich jetzt mal 2 Stunden zu dir und schau zu, was du tust....."

    Es kommt bei Hospitationen sicher auch darauf an, an welcher Schulart das stattfinden soll. An der Berufschule oder Hauptschule gäbe es sicher Irritationen in der Klasse, die den Unterrichtsablauf und -erfolg massiv stören - hier würde ich schon sehr genau die Motivationen hinterfragen, die hinter einem derartigen Hospitationswunsch stehen - und ein derartiges Ansinnen im Zweifel ablehnen. Immerhin werden dabei auch Persönlichkeitsrechte der anderen Schüler tangiert - Eltern sind nämlich im Gegensatz zu Lehrern und Schulaufsichtsbeamten nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet.

    In der Grundschule sind die Motivationen der Eltern meist wirklich am eigenen Kind begründet. Aber auch hier begibt man sich (Persönlichkeitsrechte der Mitschüler) auf gefährliches Terrain.

    Zitat

    pepe schrieb am 01.06.2005 19:58:
    ..Ansonsten ist er wirklich nicht unersetzlich.
    ..

    muss wohl heißen:
    ansonsten ist er wirklich ersetzlich.....
    :D

    Firefox ist schneller und sicherer.
    Microsoft hat mittlerweile die Gefahr durch den neuen Konkurrenten erkannt und ist aus seiner behäbigen Schlafmützigkeit aufgewacht. Auf der neuen "PC-Magazin" findet sich der IE 7.

    Aber firefox gefällt mir besser. Nicht allein deshalb, weil die Virengefahr geringer ist, (wegen eingeschränktem active-x), sondern auch deshalb, weil man sich alle möglichen Skins und Erweiterungen holen kann. Kostenlos. Versteht sich.

    Die Restzeit ist etwas knapp für die Frage.
    Vielleicht kannst du für Freitag noch eine Besichtigung in Günzburg einlegen.
    Bei mir war das der "Top-Secret-Programpunkt" mit Code-Namen "Code Ketchup".

    In Günzburg steht das Fleischwerk "Lutz" der Südfleisch.
    Dort werden die Fleischklöpse für MC Donalds für ganz Deutschland produziert.
    Außerdem bekommt ihr dort kostenloses Frühstück
    Bei unserer Besichtigung gab's damals die Wahl zwischen Hamburger und Weißwurst mit Brezeln.
    Ich habe mich für meine Kids für stilgerechtes bayrisches Essen entschieden
    Vielleicht kannst du den Punkt ja noch dazwischenschieben.

    Ist doch einfach:
    Man muss nur das Gehirn der Kinder sprachlich umprogrammieren (neurolinguistisch programmieren) und - schwuppidiwupp - können sie lesen und schreiben.
    Das muss wohl ein Nürnberger erfunden haben, als er einen Trichter betrachtete......

    Zitat

    Remus Lupin schrieb am 29.05.2005 19:27:
    Das Arbeitszimmer innerhalb der gemieteten Wohnung wird bei Lehrern m.W. nur bis zu einem Hochstbetrag von 1250 Euro abgezogen.

    Das ist schon richtig - nicht nur bei gemieteten Räumen. Aber trotzdem... bei einem Steuersatz in der Spitze von 40% bekommst du dann immerhin 500 € vom Finanzminister zurück.

    Berechnet werden die Kosten des Arbeitszimmers so:
    (Fläche des Arbeitszimmers / Gesamtfläche der Wohnung) mal Gesamtkosten.
    Dazu können noch gesonderte Kosten für Renovierung etc kommen.
    Achtung! Kosten für Möbel nicht als Kosten für das Arbeitszimmer angeben, sondern als separate Werbungskosten für Arbeitsmittel.

    Zu den Gesamtkosten zählen:
    Miete
    Strom
    Heizung
    Reinigungskosten

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