Beiträge von alias

    Zitat

    Potilla schrieb am 28.01.2005 21:21:
    Bin dann nach dem Ref (als die Beiträge teurer wurden) wieder ausgetreten... - ist zwar nicht gerade die feinste Art, war bei uns im Seminar aber so üblich.

    aber nur beim VBE ;)

    GEW'ler wissen, was sie an ihrer GEWerkschaft haben....... und bleiben.

    Schließe mich an :O

    Aber als "Frühchen" kannst du sie nicht betrachten. 4 Wochen hin- oder her sind voll im Rahmen. Die Frauenärzte verschätzen sich immer mal wieder beim "Zeugungszeitpunkt" - sie waren schließlich nicht dabei :D Der Arzt hat sich zu deinen Gunsten verschätzt. Genieß den Mutterschutz.

    Deine Kleine ist genauso groß und so schwer wie es meine war. Und die kam 3 Wochen "zu spät"......

    Sie ist heute keine Riesin, aber fit und schlau, hat Freund und Führerschein und geht ihren Weg.....
    In diesem Sinne: Viel Glück für euch!

    Zitat

    peggy.sunshine schrieb am 27.01.2005 12:41:
    Gibt es eigentlich für Lehrer noch die Residenzpflicht und wenn ja, was ist denn eigentlich genau damit gemeint???

    Diese Pflicht, sich an dem Ort mit Wohnung niederzulassen, an dem man unterrichtet, gab es noch bis in die 70er Jahre. Später galt sie nur noch für Rektoren - denn diese sollten immer schnell erreichbar sein und sich auch im Ort "auskennen".

    Eine Recherche bei Google mit "residenzpflicht lehrer" hat folgenden, netten Artikel zu Tage gefördert, der die Situation der "Lehrergehülfen" (sprich Referendare) im 19.Jahrhundert beschreibt. Das waren noch Zeiten für die Refs!
    http://home.t-online.de/home/HaRosenthal/lehrer19.htm

    Daraus das folgende, erhebende Gedicht:

    :D

    Bei uns sind die Referendare auch ohne Einstand willkommen.
    Wir wissen, wie euer Gehalt ausschaut.

    Andererseits: Eine (Butter-) Brezel in der Pause lehnt keiner ab und die ist "ungefährlicher" als ein selbstgebackener Kuchen

    Hier droht eine Schulverweigerung und Verwahrlosung.
    In Ba-Wü müsste - nachdem die Verweise und Gespräche nicht gefruchtet haben - eine Meldung ans Jugendamt erfolgen. Nachdem er bereits in einer Maßnahme der Jugendhilfe war, empfinde ich eine derartige Meldung als überfällig.

    Die Schulleitung kann über die Gemeinde und Schulamt ein Bußgeldverfahren anstrengen.

    Nachdem der Junge von der Schule für Erziehungshilfe kommt, würde ich mal dort anfragen, ob der Junge (rsp. seine Eltern) die Maßnahme dort auf eigenen Wunsch beendet haben. Wenn Sonderschgulbedürftigkeit festgestellt wurde, ist die Regelschule nicht zur Beschulung verpflichtet. Falls der Junge also bei euch rausfliegt, müssen sich seine Eltern wieder um einen Platz an der SfE bemühen - oder sie behalten ihn zu Hause.

    So wie du ihn schilderst ist er jedenfalls an der Regelschule nicht tragbar. Deine Möglichkeiten:
    Jede Leistungsverweigerung mit Note 6 honorieren.
    Zur Halbjahresinformation muss er jedenfalls - da er ja scheinbar kein ärztliches Attest vorweisen kann, in Sport die Note ungenügend (wegen Leistungsverweigerung) erhalten. Auch die Mappen und die fehlenden Arbeiten in Kunst sind auf diese Weise bewertbar.

    Dass du 300 € Kostendämpfungspauschale im Jahr hast, weiß das Finanzamt auch ohne Beleg. Du musst dem Finanzamt aber nachweisen, dass in diesem Jahr ÜBERHAUPT Kosten angefallen sind. Deshalb: Belege kopieren. (Ist eh besser für die eigene Kontrolle.)

    Zu deinem Beispiel mit den 800 € Krankenhauskosten:

    Falls du wirklich "nur" diese 800 € Arztkosten im Jahr hattest:

    400 € - 300 € Kostendämpfungspauschale = 100 € bekommst du von der Beihilfe.

    400 € - entgangene Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit = 0 € (z.B. Debeka mit hoher Rückerstattung) bekommst du von der Kasse.

    So viel zur Besserstellung der Beamten ... :(

    Der Steuertipp mit der Kostendämpfungspauschale ist schon ok.
    Allerdings ist da ein Haken bei:

    Du musst mit den Kosten über die Grenze der "Zumutbaren Belastung" kommen. Diese variiert je nach Gesamtbetrag der Einkünfte und Familienstand/bzw. Kinderzahl zwischen 2-7% der Einkünfte.

    Hier muss schon mehr zusammenkommen, damit es sich steuerlich auswirkt. Abzugsfähig sind z.B:
    falls sich Nachwuchs eingestellt hat, eine neue Brille fällig war, Medikamente, die verordnet, aber von der Beihilfe nicht bezahlt wurden, Unterstützungszahlungen an Angehörige..... die Liste ist recht lang. Empfehlenswerte Steuerlektüre: "Der große Konz"
    Ich hab' ihn mal in die Buchecke gestellt

    Zitat

    Melosine schrieb am 21.01.2005 13:31:
    ....
    Schreiben als Strafe finde ich grundsätzlich schlimm, weil Schreiben somit als etwas Negatives erlebt wird und wir uns eigentlich bemühen solten, die Kinder zum Schreiben zu motivieren.

    Es ist nunmal die am leichtesten zu kontrollierende Zusatzarbeit, die ein Lehrer - ohne sich selbst zu bestrafen (Nachsitzen etc) vergeben kann.

    Irgendeinen Satz mehrfach schreiben zu lassen entwickelt jedoch eine unselige Eigendynamik:
    Der Lehrer vergibt als Strafmaßnahme: 50x Satz schreiben (blöde Strafarbeit, aber STRAFarbeiten sind per definitionem nix angenehmes)
    Der Satz wird nicht geschrieben. Konsequenz: doppelt so viel. = 100X
    Den Schüler kratz das nicht. Konsequenz: doppelt so viel. =200 x.
    Den Schüler kratz das nicht. Konsequenz: doppelt so viel. =400 x.
    Den Schüler kratz das nicht. Konsequenz: doppelt so viel. =800 x. ..... Das entwickelt die Eigendynamik der Schachaufgabe, bei der auf jedes Feld jeweils die doppelte Anzahl Reiskörner zu legen ist...... ;)

    Ich bin seit mehreren Jahren im Dienst. Das Nonplusultra der konsequenten und gerechten Zusatzarbeit habe ich noch nicht gefunden. Am liebsten ist mir, wenn der Hausmeister sich beklagt, dass er mit der Aufräumarbeit in Schule und Gelände nicht nachkommt........

    Zitat

    Sternchen schrieb am 20.01.2005 22:26:
    .....
    Nebenbei noch die Rahmenbedingungen: In dieser Klasse ist Erpressung an der Tagesordnung, allein in diesem Schuljahr waren zwei Schülerinnen wegen Drogenmissbrauchs im Krankenhaus, Schlägereien in den Pausen,...
    .....

    Das hört sich alles recht schlimm an. Es hört sich sogar nach einem ziemlich rechtsfreien Raum an.
    Die Dinge, die du schilderst, sind zum großen Teil Straftatbestände, die nicht dadurch aufhören, dass man den Kopf darüber schüttelt oder den Zeigefinger erhebt.

    An unserer Schule haben vor Jahren ein paar Schüler begonnen, ein kleines Terror-Regime aufzubauen. Durch Drohung, Schläge und Einschüchterung hatten sie von ihren Mitschülern das Vespergeld "abgezockt".

    Nachdem wir es erfahren hatten, dass "da etwas läuft" haben wir das Problem mit den Schülern in vielen Klassen thematisiert und hatten dann eine Reihe Zeugen. Die Rädelsführer wurden der Staatsanwaltschaft gemeldet und es kam sogar zu einer Gerichtsverhandlung - wegen nachgewiesener Erpressung von 5€.

    Seither haben wir an unserer Schule keine derartigen Vorkommnisse mehr gehabt. Konsequenz spricht sich rum. Laissez-faire ist eine Einladung an alle, sich ihr Taschengeld aufzubessern.

    Und sonst zu Klasse 7:
    Ich mach jedes Mal bevor ich eine Klasse 7 übernehme das Kreuz - und danach, weil ich sie wieder los bin.
    In dieser Altersstufe spielen die Hormone - und die Schüler - verrückt.

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