Hübsch auch ein Bild aus der Fortbildung von http://www.guckloch-online.de
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Sollen wir in Zukunft die Schüler wieder an den Ohren ziehen?

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Sollen wir in Zukunft die Schüler wieder an den Ohren ziehen?

Zitatdas_kaddl schrieb am 04.01.2005 08:36:
....
Es gibt eine deutsche Website zu Bookcrossing - ich glaube, http://www.bookcrossers.de
Die Adresse ist korrekt.
Derzeit gibt es im deutschsprachigen Raum 20.225 Teilnehmer und 101.088 Bücher "in the wild"
Ideen zur Leseförderung und zu Aktionen rund um die Bibliothek findest du hier:
http://www.autenrieths.de/links/linkslit.htm
ZitatLaempel schrieb am 04.01.2005 01:11:
.........Hugh! Schätze mal du wolltest mit dem neuen Thread auch ein klein wenig provozieren, gell?
Was die monetäre Seite angeht: Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass du das ernst meinst:
und das dieses ein Beweis für deren Unwirksamkeit sein soll, wie Doris dann im nächsten Beitrag abnickt:
Wir alle wissen, was das für Gründe hat, warum das eine von den Kassen bezahlt wird und das andere nicht. .....
1.) Es geht mir nicht um Provokation, sondern ich muss (zum Wohl der Kinder) darauf hinweisen, dass diese "Techniken" kritisch hinterfragt werden müssen.
2.) Es geht mir auf den Keks, wenn man als wissenschaftlich Denkender die kritische Distanz vorgeworfen bekommt und (siehe Punkt 1) diese Kritik ins Lächerliche gezogen wird.
3.) Es geht nicht darum, was die Kasse bezahlt, sondern es erscheint mir überaus suspekt, dass diese Techniken nach folgendem Muster angepriesen werden:
"Leute, wir haben eine Methode, mit der die meisten eurer Probleme gelöst werden Können! Wenn ihr wissen wollt, wie das genau funktioniert, besucht einen Kursus, der kostet soundsoviel tausend Euronen....."
4.) Es gibt keine Wundermittel. Jedes Kind ist einzigartig und hat seine einzigartige Geschichte. Nach meiner Erfahrung (und die basiert auf vielen Jahren Arbeit mit sogenannten "verhaltensgestörten" Kindern) sind die Ursachen für Verhaltensstörungen zu 90% in der Familiengeschichte zu suchen. Das hören Eltern nicht gerne, ist aber Fakt.
Verständlich, dass die Eltern gerne den Kindern an den Kragen (Wirbel) gehen, statt sich am eigenen Schlawittchen zu fassen - aber den Kindern ist damit nicht gedient.
ZitatSpritsparmittel ohne Wirkung
Vermeintliche Wundermittel zur Senkung des Benzinverbrauchs zeigen keine Wirkung und sind teurer Schabernack. Das zumindest ist das Ergebnis eines Dekra-Test bei dem diverse Kraftstoffadditive und technische Kunstgriffe vom Magnetclip an der Benzinleitung bis zum neuen Chipsatz untersucht worden sind. Obwohl die Werbung Einsparungen bis zu 25 Prozent verspricht und die Produkte biszu 149 Euro kosten, haben die angeblichen Spritsparmittel keinen Tropfen, eingespart, so das ernüchternde Fazit der Tester.
(Schwäbische Zeitung vom 31.12.04
Was will alias mit diesem Zitat wohl sagen?
1.) INPP, KISS, EDU-Kinestetik etcpp.. sind Techniken, deren Handhabung man nur gegen Cash erfahren kann.
Zitat
Irgendwelche Qualifikationen als Voraussetzung für die Ausbildung etwa zum "kinesiologischen Lernberater" sind nicht erforderlich. Die Esoterikpresse bietet dann auch entsprechende Kurse reichhaltig an. Um "Lehrender" zu werden wird vor allem zunächst ein entsprechendes finanzielles Polster benötigt.
http://www.hund-hersbruck.de/edu.htm
Interessanterweise findet man auf der angepriesenen Inpp-Seite nur Anpreisungen der Methode, keine näheren Informationen, dafür wird sehr ausführlich für das Kursprogramm geworben.
2.) Diese Methoden versprechen als Wunderallheilmittel Hilfe bei schulischen Problemen aller Art: Konzentrationsschwierigkeiten, Legasthenie, Leistungsdruck, Kommunikationsproblemen mit anderen Schülern und Lehrern, Prüfungsstreß und Versagensängsten, Nervosität, Hyperaktivität, Antriebsschwäche, Problemen bei Rechnen, Schreiben, Lesen, Buchstabieren, Auswendiglernen, Verständnis und Rechtschreibung, Sprach-, Entwicklungs- und Verhaltensstörungen und vielem mehr....
One Mittel for all...... Supa....
3.) Dieser "Techniken" fußen auf einem mechanistischen Menschenbild, das mich schaudern lässt: Man muss nur auf den richtigen "Schalter" drücken und schon "funktioniert" das Kind. Gleichzeitig sind die Eltern aus ihrer latenten Schuld befreit, vielleicht mal etwas falsch gemacht zu haben - oder schlimmer: "schlechtes" Genmaterial transportiert zu haben.
Auf der KISS-Seite wird suggeriert, dass bei 30% aller Verhaltensstörungen ein ausgerenkter Rückenwirbel die Ursache allen Übels sei. Ist doch praktisch: einrenken und gut is..... zur Absicherung wird jedoch betont, dass dieses Verfahren langwierig sei..... Cash ich hör' dich klimpern.....
3.) Jemand, der diese Technik kritisiert, wird als schlecht informiert und unqualifiziert abgekanzelt - eine Methode, die Scientology gerne praktiziert:
ZitatBezeichnend ist, dass eine gewisse "Gläubigkeit" in die Methode vorausgesetzt wird. Gegenüber Kritikern verhält man sich nicht so, wie es eigentlich im gesamten pädagogischen Bereich bislang üblich war, nämlich in Form einer sachlichen, argumentativen Diskussion. Vielmehr wird (Parallelen bieten sich an zu ...) sofort in einen persönlichen Angriff übergegangen, der insgesamt unterstellt, dass man eben noch nicht den erforderlichen Erleuchtungsgrad erreicht hat, um sich ein Urteil über... erlauben zu können, dass man Superrationalist und Wissenschaftsfanatiker sei, der nicht aus seinem "Vernunftkorsett" ausbrechen könne. Wie sagte schon Cicero? "Wenn du keine guten Argumente hast - greife deinen Kritiker an!"
http://www.hund-hersbruck.de/edu.htm
Diese Techniken gehören nach meiner Ansicht in die Kiste der esoterischen Ratgeber"kultur" und haben im schulischen Einsatz nix verloren.
Und um den Bogen zum Eingangszitat zurück zu schlagen:
Anstatt sein eigenes Fahrverhalten zu ändern, vorausschauend und spritsparend zu fahren, wird ein Gerät gekauft, das es "schon richtig" machen wird nach der Methode "Throwing money at it..." (Dank an Heike für diese schöne Bezeichnung
)
So. Und jetzt prügelt mich.
Einen Spielplan für Bullshitbingo findet ihr hier
Viel Spaß!
Falls jemand eine an pädagogische Seminare oder Konferenzen angepasste Variante entwickelt, bitte hier veröffentlichen!
Schau mal unter
http://www.kunstunterricht.de
Dort wählst du rechts oben die Klassenstufe - und findest einige brauchbare Vorschläge.
Guten Start!
Darstellung des Tsunamis und - sehr interessant: Interaktive Darstellung der Kontinentaldrift der letzten 320 Millionen Jahre:
[URL=http://www.spiegel.de/flash/0,5532,9550,00.html]http://www.spiegel.de/flash/0,5532,9550,00.html[/URL]
Linksammlungen:
http://www.rpi-virtuell.de/workspace/user…lle/Tsunami.htm
http://www.zum.de/wiki/index.php/Geographie_7/8#Tsunami
http://www.eduspace.esa.int/eduspace/main.asp?ulang=de
http://www.zeit.de/politik/seebeben/index
http://www.wellermanns.de/Gerhard/Gesell…hre/tsunami.htm
http://earth.esa.int/ew/planning/pl_indonesiath-dec04.htm
Gestern war ich auf einer Sylvesterfeier. Eine Lehrerkollegin (sic!) behauptete steif und fest, das Erdbeben in Südostasien sei durch die früheren Atomtests ausgelöst worden. Leider konnte ich ihr folgende Übersicht nicht zeigen:
http://neic.usgs.gov/neis/qed/qed.html
oder die:
http://earthquake.usgs.gov/recenteqsww/index.html
Wir Menschen sind für vieles verantwortlich. Aber Erdbeben bekommt Mutter Erde selbst zu Wege. Und nicht zu knapp.
Die Allmacht der Menschen hat Grenzen. Der Macht der Natur sind wir ausgeliefert. Das vergessen wir allzu oft.
Nun macht euch mal nicht ins Hemd.
Es ist legitim und legal, von eigenen CD's eine Sicherungskopie herzustellen, so lange dazu kein Kopierschutz umgangen werden muss. Diese Regelung für Sicherungskopien besteht auch für CDs, die im Besitz der Schule sind und als Medienwart der Schule würde ich sehr darauf achten, dass Kollegen nur derart gebrannte CDs verwenden, damit Beschädigungen der Originale vermieden werden. Mit den beschränkten Schuletats und den Medien muss sorgsam umgegangen werden.
Und ich habe noch nie gehört, dass von einem Staatsanwalt irgendwo eine Hausdurchsuchung angeordnet wurde, nur weil ein Lehrer im Unterricht eine Sicherungskopie eingesetzt hat- die er in Ausschnitten für den Unterricht immer verwenden darf.
Einige Links zum Thema:
zum Kopierrecht:
http://www.lehrer-online.de/dyn/9.asp?url=404559.htm
zum Zitatrecht:
http://www.lehrer-online.de/dyn/9.asp?url=385940.htm
und ein wichtiger Link zum Vorführungsrecht:
http://www.lehrer-online.de/dyn/405793.htm
den ich im Folgenden ausschnittsweise zitiere:
ZitatAlles anzeigenDie Rechtslage
"Privat" oder "nicht-öffentlich" - ein Unterschied
Betrachtet man sich die Rechtslage, erscheint zunächst die Aussage des Bayerischen Kultusministeriums als ohne weiteres zutreffend. Denn das deutsche Urheberrecht unterscheidet nicht, wie etwa die Matthias-Film GmbH glauben machen möchte, zwischen privater und nicht-privater Wiedergabe (etwa von Filmen), sondern zwischen öffentlicher und nicht-öffentlicher Wiedergabe (vgl. § 15 Absatz 2 Urheberrechtsgesetz). Und es ist unter den Urheberrechtsjuristen herrschende Meinung, dass der Unterricht in einer Schulklasse "nicht-öffentlich" ist. Damit können aber durch die vorgenannten Handlungen vom Grundsatz her auch keine Urheberrechte verletzt werden, denn der Rechteinhaber kann insoweit nach dem deutschen Urheberrecht nur die öffentliche Wiedergabe von seiner (unter Umständen kostenpflichtigen) Genehmigung abhängig machen. Mit anderen Worten: Ein einmal erworbener Film auf Videokassette oder DVD kann nach dem Urheberrechtsgesetz im "nicht-öffentlichen" Bereich ohne weiteres beliebig wiedergegeben werden.
GEMA: Unterricht ist nicht-öffentlich
Für den parallel gelagerten Fall der Wiedergabe von Tonträgern im Schulunterricht wird dies auch von der GEMA, die als Verwertungsgesellschaft die Interessen der Komponisten wahrnimmt, so gesehen. Da die GEMA früher für die Wiedergabe von Tonträgern im Unterricht Urheberrechte geltend machte, stellte der Rechtsausschutz des Deutschen Bundestages während der Beratungen zur Urheberrechtsnovelle von 1985 ausdrücklich klar, dass es sich dabei ebenso um eine urheberrechtsfreie nicht-öffentliche Wiedergabe handele wie beim Singen von Liedern in einer Wandergruppe.
Fragwürdig: Lizenzbedingungen gestatten oft nur private Nutzung
Allerdings ergibt sich insoweit noch eine Verkomplizierung der Rechtslage, weil nach den Lizenzbedingungen der Rechteinhaber, die häufig im Vorspann der Filme angezeigt werden, vielfach nur die private Nutzung gestattet und teilweise eine Vorführung in Schulen generell untersagt wird. Deren Wirksamkeit unterstellt, hätte dies zur Konsequenz, dass doch wieder eine spezielle "Schullizenz" für die Wiedergabe im Unterricht erworben werden müsste. Unter welchen Voraussetzungen eine solche Einschränkung auf die rein private Nutzung nach dem deutschem Urheberrecht aber überhaupt zulässig ist, ist jedoch unklar, denn die vom Gesetzgeber vorgenommene Unterscheidung zwischen öffentlicher und nicht-öffentlicher Wiedergabe würde in Frage gestellt, wenn es letztlich im Belieben des Rechteinhabers stünde, die zulässigen nicht-körperlichen Nutzungsarten im nicht-öffentlichen Bereich festzulegen. Unabhängig hiervon ist allerdings schon fraglich, ob die Lizenzbedingungen den Käufer (zum Beispiel eine Lehrkraft) überhaupt binden können. Insoweit bestehen durchaus Parallelen zur Problematik der Schutzhüllenverträge (so genannte Shrink-Wrap-Verträge) beim Softwareerwerb, wo die wirksame Einbeziehung von Vertragsbedingungen bezüglich vieler Einzelheiten hoch umstritten ist.
Bisher keine klarstellende gerichtliche Entscheidung
Obwohl die Frage der Wiedergabe von Filmen im Unterricht somit praktisch sehr wichtig ist, gibt es - soweit ersichtlich - bisher keine gerichtliche Entscheidung, die sich explizit mit der Wiedergabe von privat erworbenen Filmen im Unterricht beschäftigt. Es bleibt also eine gewisse Rechtsunsicherheit bestehen. Weiterhelfen kann insoweit nur eine zukünftige höchstrichterliche Entscheidung oder ein Handeln des Gesetzgeber, das die Streitfrage in dem einen oder anderen Sinne abschließend klärt.
Konsequenz für den Schulalltag
Angesichts der aktuell nicht abschließend geklärten Rechtslage muss jede Lehrkraft für sich selbst entscheiden, ob sie privat erworbene Filme im Unterricht zeigt oder nicht. Die Bekanntmachungen der jeweiligen Kultusministerien zum Einsatz von Medien im Unterricht können dabei einen Anhalt bieten.
Weiterführende Hinweise:
http://www.km.bayern.de/imperia/md/con…erziehung/2.pdf
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 07.08.2003 zur Medienbildung, der umstrittene Passus befindet sich auf Seite 10 des PDF-Dokumentes.
http://www.epd.de/bayern/bayern_index_28020.html
Keine Ermittlungen gegen Monika Hohlmeier
Pressemeldung des epd zur Nichteinleitung eines Strafverfahrens gegen die Bayerische Staatsministerin für Unterricht und Kultus.http://www.matthias-film.de/www2002/aktuel…heberrecht.html
Matthias-Film - Urheberrecht
Informationen der Matthias-Film GmbH zum Urheberrecht sowie eine Zusammenstellung von Pressemeldungen zum Fall.http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/gesamt.pdf
Aktuelle Fassung des deutschen Urheberrechtsgesetzes
auf dem Server der juris GmbH.
Fazit:
So lange du ein Exemplar einer käuflich erworbenen Video-Kasette oder CD besitzt, hast du selbstverständlich das Recht, diese auch anzuhören /zu sehen. Allein oder mit deiner Frau oder deinen Kindern oder beim Kindergeburtstag oder IM KLASSENZIMMER. All dies sind nach gängiger Meinung "nicht öffentliche Bereiche". Kritisch wird es, wenn du ein "Schulkino" veranstaltest und dabei einen aktuellen Kinofilm zeigst, den der Kinobesitzer gerade im Angebot hat. Der kann verständlicherweise sauer reagieren und dir an den Karren fahren.. Wenn du den Film jedoch vom Kreismedienzentrum oder dem Filmdienst der Kirchen ausgeliehen hast, besitzt du das Vorführungsrecht. Denn die Medienzentren und Filmdienste haben dafür ja bereits eine Gebühr an den Rechtebesitzer entrichtet.
Mein Tipp:
Holt eure Filme, DVDs und CDs vom Medienzentrum. Die sind gut sortiert - auch im Spielfilmbereich - und ihr seid rechtlich aus dem Schneider.
Auch beim "Weihnachtskino" 
Es hat mich nun doch interessiert, was es mit diesem Text "Desiderata" auf sich hat und habe - ist das Internet nicht eine fantastische Informationsquelle? - entdeckt, dass er nicht aus dem Jahr 1692 stammt. Er wurde 1920 von dem amerikanischen Dichter Max Ehrmann verfasst.
Ich bin hier einer "Urban Legend" auf den Leim gegangen, genauere Informationen gibt es dazu hier:
http://www.snopes.com/language/document/desidera.htm
ZitatAround 1959, the Rev. Frederick Kates, the rector of St. Paul's Church in Baltimore, Maryland, used the poem in a collection of devotional materials he compiled for his congregation. (Some years earlier he had come across a copy of Desiderata.) At the top of the handout was the notation, "Old St. Paul's Church, Baltimore A.C. 1692." The church was founded in 1692.
http://www.fleurdelis.com/desidera.htm
Der Originaltext findet sich hier:
http://www.sfheart.com/desiderata.html
by the way: Es gibt auch eine "Undesiderata"
http://www-sccm.stanford.edu/Students/aczon/undes.html
Man wird wohl unterscheiden müssen zwischen der Begrüßung im Seminar und der Begrüßung in der Schule.
Bei uns an der Schule erhält jeder neue Mitarbeiter (Lehrer, Ref oder Hausmeister...) eine langstielige Rose und wird mit einer Begrüßungsrede des Rektors willkommen geheißen. Die alten Refs basteln eine Schultüte und packen dort das "Survival-Kit" rein, das so ziemlich aus dem besteht, was oben schon angesprochen wurde. Zusätzlich enthält es den Raumplan, einen Stadtplan, eine Namens- und Telefonliste, sowie ein Foto des Lehrerkollegiums, auf dem alle Kollegen ein Namensschildchen tragen. (Muss von den alten Refs geschrieben und aufgeklebt werden).
Da hast du dir wohl einen "HIjacker" eingefangen.
Manche Internetseiten nutzen Lücken im IExplorer aus und verstellen die Startseite .. oder mehr.
Lass mal folgende Programme über deinen Rechner:
(zu finden unter http://www.bsi-fuer-buerger.de/toolbox/tools.htm)
adaware:
http://www.lavasoft.de
spybot:
http://security.kolla.de
und schau mit "hdcleaner" nach, ob ein verdächtiges Programm in die autostart-Dateien eingetragen ist:
http://home.tiscali..de/zdata/mainpage.htm
(Das Programm ist auch prächtig zum Aufräumen der Festplatte geeignet)
Alle Programme sind Freeware und in Fachzeitschriften ständig unter den Top Ten.
Und sonst:
Hau den InternetExplorer vom Rechner. Verwende Firefox. Schneller, besser, sicherer.
Viel Glück!
ZitatIch hab trotzdem wieder jede Menge Vorsätze ;-))
Vielleicht sind hier ein paar brauchbare dabei:
ZitatAlles anzeigenDESIDERATA
GEHE RUHIG UND GELASSEN DURCH LÄRM UND HAST, UND SEI DES FRIEDENS EINGEDENK, DEN DIE STILLE BERGEN KANN. VERTRAGE DICH MIT ALLEN MENSCHEN, MÖGLICHST OHNE Dich ihnen auszuliefern. Äußere Deine Wahrheit ruhig und klar, und höre anderen zu, auch den Geistlosen und Unwissenden; auch sie haben ihre Geschichte.
x Meide laute und aggressive Menschen. Für den Geist sind sie eine Qual. Wenn Du Dich mit anderen vergleichst, könntest Du bitter werden und Dir nichtig vorkommen, denn es wird immer-Menschen geben, die größer oder geringer sind als Du. Freue Dich Deiner Leistungen wie auch Deiner Pläne.
x Bleibe weiter an Deinem eigenen Weg interessiert, wie bescheiden er auch sei. Im wechselnden Glück der Zeiten ist er ein echter Besitz. In Deinen geschäftlichen Angelegenheiten lasse Vorsicht walten, denn die Welt ist voller Betrug. Doch soll das Dich nicht blind machen für vorhandene Rechtschaffenheit. Viele Menschen bemühen sich, hohen idealen zu folgen, und überall ist das Leben voller Heldenmut. '
x Sei Du selbst. Vor allem heuchle nicht Zuneigung. Und sei, was die Liebe anlangt, nicht zynisch. Denn trotz aller Dürre und Enttäuschung ist sie doch ewig wie das Gras.
x Nimm freundlich-gelassen den Ratschluß der Jahre an, und gib mit Würde die Dinge der Jugend auf. Stärke die Kraft des Geistes, damit er Dich bei unvorhergesehenem Unglück schütze. Aber quäle Dich nicht mit Gedanken. Viele Ängste kommen aus Ermüdung und Einsamkeit. Neben einem gesunden Maß an Selbstdisziplin sei gut zu Dir.
x Du bist nicht weniger ein Kind des Universums als es die Bäume und die Sterne sind; Du hast ein Recht, hier zu sein. Und, ob dies Dir klar ist oder nicht: Kein Zweifel besteht, daß das Universum sich so entfaltet, wie es sich entfalten soll.
x Darum lebe in Frieden mit Gott, wie auch immer Du IHN verstehst. Was auch immer Dein Mühen und Dein Sehnen ist: Halte in der larmenden Wirrnis des Lebens mit Deiner Seele Frieden. Trotz aller Falschheit, trotz aller Mühsal und all der zerbrochenen Träume ist es dennoch eine schöne Welt.
x Sei vorsichtig. Und strebe danach, glücklich zu sein.
AUS DER ALTEN ST. PAUL'S KIRCHE, BALTIMORE 1692 A.D.
In diesem Sinne:
Ein glückliches und gesegnetes neues Jahr euch allen!
edit:
Der Text stammt zwar in Wahrheit nicht aus dem Jahr 1692 - siehe mein Posting weiter unten -
aber: Ist er deswegen weniger wahr?
http://www.zum.de/Faecher/evR2/BAYreal/as/se/ev/ev0.htm
online-Grundkurs Evaluation in 12 Kapiteln
In (fast) jeder Schule steht in der Lehrerbibliothek die Loseblatt-Sammlung:
"Die Gestaltungsstunde" oder "Die Kunststunde"
Ideen für Jahre.
Ein guter Aufhänger - so abstrus er auch sein mag - ist die Titelseite der Bildzeitung von heute:
"Bricht die Erde auseinander?"
Quatsch wie immer - aber ein guter Einstieg für das Thema "Plattentektonik".
Sonst wie immer meine Lieblingsseite:
http://www.autenrieths.de/links/linkwett.htm#Natur
Ich habe den Link oben zur WIKI-Hauptseite geändert. Dort ist auch erklärt, wie' es funktioniert:
http://www.zum.de/wiki/index.php/Hauptseite
12* 994€ macht 11904 € brutto pro Jahr.
Das sind 4224 € über Freibetrag.
Diese Summe in Form von Werbungskosten zu erreichen ist möglich, aber schwierig.
Stefan hat (wie immer) Recht.
Prinzipiell besteht Kindergeldanspruch bis 27 unter folgender Prämisse:
http://www.astii.de/dienste/mdt/00…/t2002033.phtml
So lange das Einkommen unter dem Freibetrag (2004: 7680 Euros) bleibt, bekommt man Kindergeld. Effektiv dürfen es sogar 920 € mehr sein,(weil die als Werbungskostenpauschbetrag abgezogen werden.
Hier heisst es Belege sammeln.....
Je höher die Werbungskosten, desto eher gibt es Kindergeld UND man bekomnmt zusätzlich noch die ganze Steuer zurück, falls man es schafft, sein Einkommen auf den Grundfreibetrag zu drücken.....
weitere Infos:
http://www.jurathek.de/forum/showthread.php?t=7122
ZitatDer Bundesfinanzhof (BFH) hat hierzu die erfreuliche Entscheidung getroffen, dass besondere Ausbildungskosten des Kindes bei der Ermittlung dieses Grenzbetrages unabhängig davon abzuziehen sind, ob sie durch Einkünfte oder Bezüge finanziert werden. Besondere Ausbildungskosten sind dem Grunde und der Höhe nach solche tatsächlich angefallenen Aufwendungen des Kindes, die im Rahmen der Einkünfteermittlung als Werbungskosten zu berücksichtigen wären. In Betracht kommen beispielsweise Studiengebühren, Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsplatz, für Arbeitsmittel usw. Dagegen ist ein erhöhter Lebensbedarf für Unterkunft und Verpflegung - im Inland wie im Ausland - regelmäßig nicht zu berücksichtigen.
Denke nein, weil man als Ref ein (mageres) Gehalt bezieht.
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