Beiträge von alias

    Zitat

    Wer stellt denn das ins Netz?

    DER Link würde mich auch interessieren.....


    Edit:
    Sorry. Selber googeln ist schneller:
    http://www.gbiu.de/Hamsterkiste/M…/marathon3.html


    Dadurch wird auch die angegebene Notenskala klarer.
    Es handelt sich um reine "Drill-and-practice"-Aufgaben zu den elementaren Grundrechenarten, Klasse 3.
    Bei solchen reinen Kopfrechen-Kurztest-Aufgaben verwende ich auch eine stark "verschärfte" Notenskala, da es hier nur um Konzentration und "Drill" geht, nicht um Verständnis oder das Erkennen nötiger Rechenwege. Aber soooo scharf wie in der angegebenen Skala bewerte ich auch wieder nicht 8o

    Man darf ja den "etwas Langsameren" nicht sofort jede Erfolgszuversicht nehmen.

    Mit dieser Notenskala erzeugt man volle Schulen.... weil ein Großteil der Schüler alle Jahre eine Klasse wiederholen muss.

    Es kommt doch nicht auf die Ausgestaltung der Punkteskala an, sondern auf die Schwierigkeit der Aufgaben, die damit bewertet werden.
    Wenn die Aufgaben "knackig" genug sind, ist eine 3/4 bei 50% durchaus angemessen. Ich verwende seit Jahren eine lineare Punkteskala und erreiche damit Klassenschnitte zwischen 2,5 und 3,8 - je nach Thema.

    Zitat

    Bei Klassenarbeiten in Mathematik ist es oft üblich, schon dann eine ausreichende Leistung anzunehmen, wenn die Hälfte der Aufgaben richtig gelöst ist. Dieses Verfahren ist hoch problematisch. Vor allem deshalb, weil unzureichende mathematische Fähigkeiten so durch die Jahre geschleppt werden, die zu immer größerer Unsicherheit führen. Diese falsche Nachsicht dient niemandem."

    Ich halte DIESES Verfahren für höchst problematisch.....

    Richtig. Wenn du 1000 Bilder auf einen Chip speicherst, siehst du schon bei 9x13 das Gebrösel. Da ist die Auflösung noch recht mau.....
    Eine analoge Aufnahme vergrößert man auf 1 x 2 Meter ohne großartigen Qualitätsverlust. Im Gegensatz dazu siehst du beim Digibild bei der Größe schon die Pixel..... falls du keinen Beamer verwendest.
    Auch die Möglichkeit, verschiedene Objektive und Filter zu verwenden ist bei den Digis momentan nur in Preisklassen möglich, die ich mir nicht leisten kann.

    Ich bin in das Thema so eingestiegen, dass die Kinder einen eigenen Stammbaum erstellen sollten. Dieser sollte enthalten, Geburtsdatum, Wohnort und Beruf.

    Damit hast du schon mal eine Familienstruktur und auch eine Grundlage für das Thema "Beruf, Berufserkundung".
    Die WAG-Bücher enthalten auch schon recht gut ausgearbeitetes Material.

    Was die Kinder SEHR gerne gemacht haben, waren Rollenspiele über einen Streit in der Familie.
    Plot:
    Junge will zum Fußballspielen, Mama hält ihn auf, er soll erst das Zimmer aufräumen, Schwester kommt dazu, nörgelt rum , will ihre "Robbi-Williams-CD", am Schluss macht der Papa die Runde perfekt. Ziel: Wie wird der Konflikt gelöst?

    Ich war letzte Woche mal im Media-Markt und hab' mich fast geärgert, wie billig und leicht die Spiegelreflexkameras mittlerweile geworden sind. Meine Minolta funktioniert seit über 20 Jahren zuverlässig.... wiegt aber fast das doppelte der neuen Modelle.

    Und die Digitalcams drücken die Preise nach unten. ;)

    Die Minoltas oder Canons sind uneingeschränkt zu empfehlen.

    Eine Minolta Dynax bekommst du für knapp 160 € incl. Vario-Objektiv

    Noch ein Steuertipp:

    Zitat

    Nach der Verfügung der OFD Münster v. 27.6.1990 - S. 2334-61-St 12-31 - ist die Berufschule keine Arbeitstätte im Sinne des Lohnsteuerrechts. Das hat zur Folge, daß Du als Auszubildender am berufschultag eine Dienstreise unternimmst, wenn du zur Berufschule fährst. Bist du also Berufschüler, dann steht dir der Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwand für Dienstreisen zu, wenn du mindestens 8 Stunden von zu Hause und deiner Firma abwesend warst. Bei Fahrten mit eigenen PKW der Fahrtkostenpauschalsatz von 0,30 € je km. Dieser Tipp gilt auch für Referendare und Teilnehmer an Seminaren


    Konz: Der große Konz, 1000 ganz legale Steuertricks, Knaur, Randziffer 344

    Und für alle, die Werbungskosten haben, die sich bei der Steuererklärung durch zu geringes Einkommen nicht auswirken:

    Zitat

    Wenn du in den Jahren, in denen dein Lehrgang läuft, keine anderen Einkünfte hast, gehen die Werbungskosten in diesen Jahren zwar ins Leere, trotzdem sind sie für dich nicht endgültig verloren. Da du ja keine Einnahmen hattest, ergibt sich durch die Werbungskosten für dich ein Verlust. Diesen Verlust kannst du dir als Verlustrücktrag von deinem Einkommen im Vorjahr abziehen lassen. Hattest du dort keine Einkünfte, besteht die Möglichkeit, den Verlust so lange in die nächsten Jahre vorzutragen, bis sich eine Verrechnungsmöglichkeit ergibt. In diesem Jahr drückst du durch den Verlustabzug dein Einkommen uns sparst einen Batzen Steuern.
    Gib zu diesem Zweck einen Einkommensteuererklärungsvordruck bei deinem Finanzamt ab und kreuze auf der 1.Seite des Mantelbogens (zusätzlich) das Kästchen "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" an. Das Finanzamt stellt daraufhin deinen Verlust verbindlich fest.


    ebenda, RZ 343

    Also: Belege sammeln, Belege sammeln, Fahrten notieren...... :D

    Vorsicht:
    Schau am Besten in die Bedienungsanleitung, wie dick das Gesamtpaket sein darf. Es kommt darauf an, ob die Transportrollen flexibel oder starr montiert sind.

    Du willst ja keinen Stau verursachen.... :)

    Argumentationshilfe zu diesen Themen:
    (falls mal wieder jemand meint, uns ginge es zu gut....) X(


    http://www.tresselt.de/arbeit.htm
    http://www.zum.de/Faecher/evR2/BAYreal/as/se/pis/pisa11.htm

    Interessanter Satz aus der Studie der Uni Bremen zu Lärmbelastung:
    http://www.uni-bremen.de/campus/campusp…ess/03-213.php3

    Zitat

    Allein die wenigen Untersuchungen zur Lärmbelastung, die im Rahmen der vorliegenden Studie vorgenommen wurden (eine ausführliche Analyse des "Schullärm-Problems" wird sich anschließen) haben gezeigt, dass manche Einschränkung schulischer Lernergebnisse unter anderem auf die schlechte akustische Qualität mancher Klassenräume zurückzuführen sind.

    Versuch mal Folgendes:

    Wir haben an unserer Schule ein Laminiergerät, das sogenannte "Carrier" besitzt. Das ist eigentlich nix anderes als ein gefalteter, dünner, glatter Karton, in den die Folientasche mit dem Papier vor dem Durchlauf gelegt wird und dann gemeinsam durchgelassen wird. Dadurch verteilt sich die Wärme gleichmäßiger und wirkt nicht so punktuell.

    Außerdem verrutscht das Kleinfitzelzeugs, das man manchmal laminiert, in der Tasche nicht.

    An anderer Stelle wurde mein Lieblingssatz in diesem Zusammenhang zitiert:

    Rektor bei einer Ansprache vor Eltern:

    Zitat

    "Wenn Sie nicht alles glauben was Ihre Kinder zu Hause über die Schule und die Lehrer erzählen, versprechen wir Ihnen, nicht alles zu glauben was uns die Kinder über Sie erzählen....


    :D

    Zitat


    Hier klink ich mich mal ein, weil wir z.Zt. im Kollegium eine heiße Diskussion führen. Wir wollen einen DVD-Player kaufen und haben uns informiert, was der alles abspielen können sollte usw. Ich plädierte für Formate, die gebrannte DVD's und CD's betrifft und bekam direkt eine geballte Ladung Entsetzen entgegen geschleudert!

    Zum Thema Multiformatfähigkeit des DVD-Players:

    Heute hat beinahe jeder Kollege eine Digitalkamera und macht mal Aufnahmen vom Ausflug.
    Oder erstellt mal eine Präsentation für den Unterricht.

    Wie kann er die vorführen, wenn der DVD-Player keine gebrannten CDs lesen kann? Man beraubt sich vieler Möglichkeiten.
    Und - mit Verlaub - manche Kollegen haben von Technik keine Ahnung, aber zu allem eine Meinung.

    Neu zu beschaffendes Equipment der Schule sollte immer "state-of-the-art" sein. Man wird lange damit arbeiten müssen, bis man was Neues bekommt.....

    Für 2003 bist du relativ spät dran. Abgabetermin ist normalerweise 30.Mai.
    Zur Beruhigung: Ich hab' meine Erklärung vorletzte Woche abgegeben...... Da hatten mich meine Steuermannen aber schon zweimal angemahnt. :D

    Eigentlich ist das Ausfüllen für jemand, der als Ref arbeitet nicht übermäßig kompliziert. Du hast noch keine Kinder, keine Hausbauprämie oder sonstige Dinge zu berücksichtigen, sondern nur dein Einkommen und deine Ausgaben, die für deinen Beruf angefallen sind. Und bei dem Riesen-Einkommen als Ref liegst du nahe am steuerfreien Grundfreibetrag von 7235 € (ledig/alleinstehend) für den keinerlei Steuern zu zahlen sind. Durch eingearbeitete Freibeträge kannst du sogar bis zu 10367€ verdienen. Wenn du dann noch satt Werbungskosten geltend machst, (wie in meinem Beispiel unten z.B. 4000 € zusätzlich zum Freibetrag), kann dein Einkommen 14000 € betragen, ohne dass du Steuern bezahlen musst..... das verdient man als Ref nicht....

    Was du also benötigst sind nur der Mantelbogen und die Anlage N. In die Vorderseite der Anlage N überträgst du das, was auf der Lohnsteuerkarte steht. In die Rückseite schreibst du deine Arbeitsstelle(n)=Schule und Seminar und die dazugehörigen Entfernungen von deiner Wohnung. Du darfst auf ganze Kilometer aufrunden.
    Angerechnet werden für die ersten 10 Kilometer (einfach) 0,36€, ab dem 11.Kilometer 0,40€. Es ist egal, ob du dazu ein Auto, ein Moped, eine Fähre, ein Flugzeug oder ein Fahrrad benutzt....
    Ausrechnen musst du hier nichts, das macht das Finanzamt. Die Kilometerangaben und die Anschrift reichen.

    Da drunter kommen die Werbungskosten. Die passen da natürlich nicht rein, sondern müssen auf einer extra Liste aufgeschlüsselt sein.. Belege sind nötig. Ohne Belege wird auch einiges anerkannt (siehe Konz:Der große Konz 2004, Knaur, Randziffer 1131 ... gutes, flott geschriebenes, sehr umfangreiches Buch)

    Falls deine Fahrtkosten zur Arbeit und deine Ausgaben für Schreibmaterial, Computer, Fachliterartur weniger als 2000 € betragen haben, musst du keine Zusammenstellung auflisten. So hoch ist der eingearbeitete Freibetrag. Falls deine Kosten jedoch höher sind, wird's interessant - und lukrativ.

    Ich sammle z.B. jeden Beleg, auch wenn ich nur einen Bleistift gekauft habe. Du glaubst nicht, was dieser Kleinkleckerkram am Jahresende für Summen ergibt.

    Auch deine Reisekosten (das sind nicht die normalen Fahrten zur Schule, sondern zu besonderen Veranstaltungen) ergeben erkleckliche Summen. Manchmal hospitiert man ja an einer anderen Schule, fährt zwecks Literaturrecherche an seinen alten Studienort in die Hochschulbibliothek, oder trifft sich zu einem Prüfungsvorbereitungskreis mit anderen Seminarteilnehmern am Wochenende in der 3 Kilometer entfernten Wohnung , fährt zur Kreisbildstelle..... usw. Das nennt sich Dienstreisekosten.....
    Falls vom Dienstherrn Reisekosten erstattet wurden, musst du diese abziehen.

    Jede dieser Fahrten kannst du mit 0,30 € pro gefahrenen Kilometer ansetzen. Dazu führst du ein Fahrtenbuch - das z.B. aus einer Excel-Tabelle besteht, die Datum, Ziel, Entfernung und Kosten auflistet. Da kommen 300 € wie nix zusammen.

    Bist du in der glücklichen Lage, dass deine Wohnung ein separates Arbeitszimmer enthält, kannst du die anteiligen Miet- , Heizungs-, Strom- und Reinigungskosten angeben.

    Telefonkosten kannst du pauschal mit 10%-20% deiner Telefonkosten als Diensttelefonate geltend machen. Je nach Begründung.... Setzt du hier mehr an, machst du deinem Finanzbeamten eine freude, weril er was zu streichen hat ... dafür streicht er dann woanders vielleicht weniger ;)

    Wer seine Werbungskosten detailliert sammelt, sollte es eigentlich schaffen, dass er als Referendar so gut wie keine Steuern zahlt - bzw. so gut wie alles zurückbekommt......
    Wer in einem Jahr nicht das volle Jahr gearbeitet hat, sowieso. Da brauchst du dir gar keinen Kopf um Werbungskosten zu machen, es genügt, wenn du die Angaben aus der Lohnsteuerkarte in die Anlage N abschreibst, weil du dann sowieso unterhalb der Steuerpflicht liegst. ;)

    Ich hatte letztes Jahr 6300 € Werbungskosten.....
    (Ich geb' jedoch zu, dass ich mit meinen alten Büchern mal auf den Flohmarkt muss um Platz für die neuen zu schaffen..... außerdem pendle ich ein ziemliches Stück: Fahrtkosten zur Arbeit 3000€, Arbeitszimmer 1250€, Arbeitsmittel und Bücher 1500€, Reisekosten 330€, GEWerkschaft 250€). Mit 2000€ Freibetrag bleiben 4300 € absetzbar, davon 30%-40% Erstattung, je nach Steuerprogression. Meinen Gewerkschaftsbeitrag zahlt fast zur Hälfte Herr Eichel... :D

    Falls du Probleme mit der Steuererklärung hast, geh' mit deiner Steuererklärung zum kostenlosen Steuerberater: Zum Beamten am Finanzamt. Der muss dir nämlich sachlich richtige Auskunft erteilen und dir sagen, was du wo eintragen musst......

Werbung