Habe mir mal den o.g. Artikel angeschaut
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/…-schulorga.html
Darin taucht ein netter Satz auf:
Zitat3. Lehrkräften soll für Klassenreisen eine angemessene Kostenerstattung zugewiesen werden.
Anekdote dazu:
Ich habe letzte Woche den Antrag für die Dienstreisegenehmigung für unsere Klassenfahrt beim Schulleiter abgegeben. Brav ausgefüllt und auch mein Kreuzchen bei "Ich beantrage die Erstattung der Reisekosten" gemacht.
Kommentar des Rektors:
So könne er das Schullandheim nicht genehmigen.
Begründung:
Der gesamten Schule stehen pro Jahr 950 € für Reisekosten der Lehrkräfte zur Verfügung. Weil ich ja nicht der einzige bin, der Geld will, reicht dieser Haushaltsbetrag nicht aus. Würde er die Dienstreise so genehmigen, hätte ich jedoch schulrechtlich einen Rechtsanspruch auf die Erstattung der Kosten. Also muss er die gesamte Klassenfahrt verbieten, falls ich nicht auf meine Dienstreisekosten verzichte.
![]()
Also verzichte ich zähneknirschend auf die (mir eigentlich zustehende) Kostenerstattung und zahle noch dafür, das ich 5 Tage mit reduziertem Schlafpensum rund um die Uhr im Einsatz sein werde.....
Mit uns kann man's ja machen. Ständig packen sie uns am pädagogischen impetus.....
und ersetze es durch "Problematik eines eventuell erhöhten Alkoholkonsums, der sich negativ auf die Lernleistungen des darauf folgenden Schultages auswirken kann" .
hab' den Artikel nicht aufbewahrt):