Beiträge von alias

    Habe mir mal den o.g. Artikel angeschaut
    http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/…-schulorga.html

    Darin taucht ein netter Satz auf:

    Zitat

    3. Lehrkräften soll für Klassenreisen eine angemessene Kostenerstattung zugewiesen werden.

    Anekdote dazu:
    Ich habe letzte Woche den Antrag für die Dienstreisegenehmigung für unsere Klassenfahrt beim Schulleiter abgegeben. Brav ausgefüllt und auch mein Kreuzchen bei "Ich beantrage die Erstattung der Reisekosten" gemacht.

    Kommentar des Rektors:
    So könne er das Schullandheim nicht genehmigen.
    Begründung:
    Der gesamten Schule stehen pro Jahr 950 € für Reisekosten der Lehrkräfte zur Verfügung. Weil ich ja nicht der einzige bin, der Geld will, reicht dieser Haushaltsbetrag nicht aus. Würde er die Dienstreise so genehmigen, hätte ich jedoch schulrechtlich einen Rechtsanspruch auf die Erstattung der Kosten. Also muss er die gesamte Klassenfahrt verbieten, falls ich nicht auf meine Dienstreisekosten verzichte.
    :rolleyes:

    Also verzichte ich zähneknirschend auf die (mir eigentlich zustehende) Kostenerstattung und zahle noch dafür, das ich 5 Tage mit reduziertem Schlafpensum rund um die Uhr im Einsatz sein werde.....

    Mit uns kann man's ja machen. Ständig packen sie uns am pädagogischen impetus.....

    Ich nehme das Wort "Sauf-Disko" zurück - von Orgie war nie die Rede - und ersetze es durch "Problematik eines eventuell erhöhten Alkoholkonsums, der sich negativ auf die Lernleistungen des darauf folgenden Schultages auswirken kann" .

    Ich bleibe dabei. So wie die Veranstaltung geschildert wurde, find' ich sie daneben. Immerhin geht es hier nicht um eine Berufschule, sondern um Sek I/II

    Timm

    Zitat

    Folgende Situation:
    In regelmäßigen Abständen finden in einer Disco am Ort Discoveranstaltungen für unsere Schüler statt. Lehrer sollen nun zwangsverpflichtet werden, dort Aufsichten zu führen. Die Veranstaltungen dauern von 19 bis 01 Uhr. In der Disco darf natürlich geraucht und Alkohol konsumiert werden. Am nächsten Tag ist Unterricht. Es kann doch wohl nicht sein, dass man als Lehrer verpflichtet ist, sich der lauten Musik und dem Qualm auszusetzen. Außerdem finde ich es problematisch, wenn jeweils 2 Lehrer für die Sicherheit und das Verhalten von mehreren hundert Schülern verantwortlich sein sollen. Bin ich, wenn ich mich dann nach 1 Uhr morgens auf dem Nachhauseweg befinde, versichert.?

    Das war die Ausgangsbasis. Da verwende ich keine Polemik, sondern deutliche Worte.

    Und für Schülerfirmen gibt es sicherlich geeignetere Betätigungsfelder, Anregungen findet man hier:
    http://www.schuelerfirma.de/schuelerfirmen_liste.php3

    z.B.:

    http://www.les.pf.bw.schule.de/schulalltag/les_bistro.html
    Schüler bewirtschaften ein Bistro an der Schule:

    Zitat

    Die Idee dieser Schülerfirma finde ich übrigens im Gegensatz zu alias gut.

    Schülerfirmen an sich finde ich auch eine prima Idee.
    Aber - es muss ja nicht gerade die Organisation einer Sauf-Disko während der Schulwoche sein, bei der nur der Discobetreiber Cash macht....
    Lernen die Schüler dabei, wie man in Gaststätten bedient? Und wie Lohndumping funktioniert, wenn sie als kostenlose Hilfsarbeiter verwendet werden - und die Lehrer als kostenlose Türsteher und Security?
    Schlau gedacht, nützlich für den Discobesitzer, aber wo liegt der pädagogische Nutzen?

    Wenn man schon so direkt angesprochen wird... :D

    Schülerfirmen werden (an manchen Schulen) im Rahmen des Wirtschaftskunde-Unterrichts gegründet, um die Schüler Arbeitsabläufe und Strukturen von Firmen im Rahmen einer Übungsfirma erfahren zu lassen.
    Die Schüler teilen sich auf in Geschäftsführung, Sekretariat, Einkauf, Verkauf, Marketing, Produktion... usw...

    Ob eine Disko-Veranstaltung pro Woche dabei einen pädagogisch sinnvollen Effekt hat, möchte ich jedoch bezweifeln. Besonders, wenn die Lehrer als unbezahlte Hilfskräfte dieser Firma zwangsverpflichtet werden...... :rolleyes:

    Andere Frage an Lise: Um welche Schulart handelt es sich? Kannst du dein Profil etwas füllen? Dann können die Antworten auch präziser ausfallen.

    Falls diese Veranstaltungen als Schulveranstaltungen laufen, sind die Lehrer zur Aufsicht verpflichtet.
    Damit diese Veranstaltungen als Schulveranstaltung laufen können, muss dies jedoch von der Gesamtlehrerkonferenz so beschlossen werden. Das geht nicht per ordere mufti. (Also durch Idee des Schulleiters).

    Falls das eine Idee der Gemeinde oder gar des Diskobetreibers sein sollte, haben die den Lehrern sowieso nix vorzuschreiben.
    Dienstvorgesetzte mit Weisungsrecht sitzen im Rektorat und im Schulamt.

    Sollte diese Anweisung wirklich kommen ist das ein eindeutiger Fall für die Gewerkschaft und fürs Verwaltungsgericht. Aber dazu kommt's nicht. Da hat jemand das Dienstrecht nicht zu Ende gelesen (bzw. nicht mal reingeschaut)......

    Es wird in einigen Ländern diskutuert, die Eingangsbesoldung um eine Stufe abzusenken.
    Bedeutet:
    GHS:
    A12--> A 11
    Real, So, Gym:
    A13 --> A12

    Weil Beamtenrecht (und damit Besoldungsrecht) jedoch Bundessache ist, müsset hier der Bund entweder eine generelle Regelung für alle treffen (also die Besoldungsordnung ändern) oder aber das Beamtenrecht zur Ländersache erklären.

    Beides dauert - und ist (hoffentlich) nur heiße Luft......

    Du bist verbeamtet - und somit verpflichtet, deine gesamte Kraft dem Wohle des Volkes zu widmen. ;)

    Heisst: Für jede Nebentätigkeit muss eine Genehmigung beantragt werden.
    Tätigkeiten, die deinem pädagogischen Profil entsprechen (Nachhilfe, Volkshochschule etc.) sind jedoch nur eingeschränkt genehmigungspflichtig, bzw. müssen in der Regel von der Dienststelle genehmigt werden.

    Die 50%-Regel ist durchaus üblich.
    Allerdings ist nirgendwo amtlich vorgeschrieben, welche Note du für 50% geben must :D

    Manche zurren die 50% mathematisch exakt bei 3/4 fest (wie ich an der Hauptschule), andere gehen hier auf 4 oder noch schlechter oder legen - was ich für verwerflich halte - ihrer Notenskala eine Gauss'sche Normalverteilung zu Grunde.

    An einem Berufskolleg gab's mal ein Grundsatzurteil eines Verwaltungsgerichtes (wurde in der Tageszeitung gemeldet und ich hab' den Artikel nicht aufbewahrt):
    Urteil: Eine lineare Punkteskala muss linear 1:1 auf die Notenskala umgerechnet werden. Finde ich logisch.

    Ein Beispiel für eine lineare Notenskala (und ein zugehöriges Berechnungsprogramm für beliebige Punktzahlen) findest du hier:
    http://www.autenrieths.de/ftp/noten.xls

    Zitat

    Hatte von euch schon mal jemand eine Magenspiegelung

    Ja.

    Musst keine Angst davor haben. Du bekommst einen langen Schlauch in den Hals gesteckt, mit dem Endoskop, durch das der Arzt in deinen Bauch gucken kann. Der Schlauch ist recht dünn, ein bisschen dicker als ein Bleistift. Das gibt nur einen Würgereiz. Vielleicht bekommst du auch eine örtliche Betäubung, die den Würgereiz unterdrückt.....

    Das Ganze ist nicht besonders angenehm, aber auch kein Grund um schreiend davonzulaufen.....

    Gäbe auch ein paar Probleme ...... mit dem Schlauch im Hals bist du etwas angebunden..... :D

    Schau, ob du in der Jugendarbeit mithelfen kannst:
    Pfarramt (christliche Jugendarbeit),
    Sportverein,
    Betreuung von Jugendlichen in der Hausaufgabenbetreuung an der Schule,
    Jugendzentrum,
    Frag beim Jugendamt an, ob die Helfer für Betreuungsprojekte suchen.....

    ......

    Ich muss meine Schellack-Information korrigieren:

    Schellack besteht nicht aus zerstampften Läusen, sondern aus den Ausscheidungen einer Lackschildlaus:
    http://db.roeper.de/Productf.nsf/0…76?OpenDocument

    Ich hatte das mit dem roten Farbstoff Karmin verwechselt, der in Joghurt, Lippenstift und was weiss-ich-noch enthalten ist:

    Genaue Definition von Karmin aus dem Internet:

    „Roter Farbstoff aus pulverisierten, getrockneten weiblichen Nopal-Schildläusen. Wird auch für die Färbung von Lippenstift eingesetzt. Selten Allergien möglich.“
    http://www.sabona.de/Hilfsstoffe/Karmin.htm

    Ist in allem enthalten wenn E120 in der Zutatenliste steht......

    Interessante Zutatenliste:
    http://www.sabona.de/HilfsstofflisteE.htm

    Ich stehe auch immer vor dem Problem abzuprüfen, wer seine Aufgabe überhaupt erledigt hat. Besonders, weil's ja auch darum geht, einigermaßen gerechte Noten zu finden und zu vergeben.

    Mit 30 Kids in der Klasse funktioniert das nur mit schriftlichem Vortrag und über das Schuljahr verteiltem mündlichen Vortrag - d.h. bei diesem Gedicht 6 Vortragende, in 2 Monaten beim nächsten Gedicht 6 andere......uswusf...

    Weniger lustig, weil es den Horizont der Schüler blitzlichtartig beleuchtet:

    Schulausflug, knapp 50 km mit der Deutschen Bundesbahn.
    Beim Aussteigen kommt eine Schülerin (Klasse 6) zu mir:
    "Herr........, sprechen die hier auch deutsch?"


    Beim selben Schulausflug. An einem kleinen Bach sitzt ein Froschlein auf einem Zweig.
    Schüler: "Herr............, ich hab' gar nicht gewusst, dass die Frösche so klein sind. Ich dachte immer, die seien soooo groß! (zeigt den Durchmesser eines Fernsehmonitors)

    Wir haben was zu tun. Leute, geht raus in die Pampa. Zeigt den Kids das Leben!

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