Wurde bei dem jungen Sonderschulbedürftigkeit für E-Schule festgestellt? (Scheint ja so gewesen zu sein, falls er nich auf eigenen Wunsch der Eltern an die E-Schule ging).
In diesem Fall ist er wohl erst mal "zur Probe" an die normale Schule gekommen (Welche Schulart ist es denn? Dein Profil sagt nix aus....) 
Falls wirklich Sonderschulbedürftigkeit amtlich festgestellt wurde, ist die normale Schule nicht verpflichtet, den Schüler bei sich aufzunehmen....... das wär doch ein Druckmittel, um den Vater mal zur Mitarbeit zu bewegen.
Die meisten E-Schulen sind mit einer Jugendhilfeeinrichtung gekoppelt. Zum Besuch der Jugendhilfeeinrichtung ist ein Kind jedoch nicht verpflichtet. Andererseits ist die Jugendhilfeeinrichtung nicht verpflichtet, einen Schüler an der E-Schule zu unterrichten, ohne dass er die begleitenden Jugendhilfemaßnahmen besucht.
Manche Eltern kündigen nun die Maßnahme bei der Jugendhilfe, dadurch wird das Kind automatisch aus der E-Schule entlassen.
Die Staatliche Schule ist jedoch nicht verpflichtet, das Kind aufzunehmen, da für dieses eine andere Schulart (nämlich E-Schule) als richtig attestiert wurde.
Schau mal in die Akten....
PS: Ist vielleicht alles etwas schnell und wirr formuliert, muss jedoch gleich weg und steh' etwas im Stress 