Richtig. Bei der nachgefragten Versicherung geht es um Berufsunfähigkeit, nicht um Erwerbsunfähigkeit.
Lehrer werden durch Stress oft berufsunfähig, erwerbsunfähig sind sie dadurch aber nicht. Straßen zu kehren funktioniert in der Regel schon noch. Das entspricht jedoch nicht mehr "der bisherigen Lebensstellung":
Definition (aus den Vertragsbedingungen):
Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht
Die BUV zahlt, wenn der Versicherte zu mindestens 50% berufsunfähig ist.
Leider führen die Versicherer gerne Prozesse oder schränken die Leistungen ein.
Bei einem Angebot, das mir vorliegt, wurde die Leistungsdauer bei BU im Kleingedruckten auf 5 Jahre begrenzt.