Beiträge von alias

    Dass derartige Äußerungen aus der Ecke des Philologenverbandes kommen, verwundert mich nicht.
    Der Philologenverband müsste sich IMHO sowieso schon lange umbenennen. Vieles, was von dort kommt, hat mit der ursprünglichen Definition kaum mehr etwas zu tun:
    Philologe: „Freund von Reden, insbes. von gelehrter Unterhaltung“

    Der erste Halbsatz mag zutreffen, "gelehrt" ist das nicht, Unterhaltungswert mag beabsichtigt sein.
    Ich bin gespannt, ob sich Mitglieder dieses Verbandes ob derartiger Äußerungen abwenden und austreten.
    Es wäre ein wichtiges Zeichen.

    Also wenn man mit einem A12-Gehalt + Kindergeld nicht in der Lage ist eine Familie mit 3 Kindern zu unterhalten, dann pflegt man wohl einen enorm luxoriösen Lebensstil. Natürlich kann man die materiellen Ansprüche immer so hoch schrauben, dass man selbst mit A12 nicht mehr auskommt. Aber das ist dann wohl im wahrsten Sinne des Wortes ein "Luxusproblem".

    Immer wieder beschleicht mich das Gefühl, dass du nicht weißt, worüber du schreibst.. :teufel:

    Luxoriös (sic!) ist an A12 rein gar nichts - nicht mal entfernt ägyptisch :autsch:

    Dazu müsste der SL das ja erstmal wissen. Und ich habe keine Lust, die Petze zu spielen.

    Mit "Petzen" hat das nichts zu tun.
    Wenn die Mehrheit der Fachkonferenz aus Leuten besteht, die schulrechtlich blind sind, darf der Mehrheitsbeschluss nicht Bestand haben.

    Für Ba-Wü ist das bereits in der Bezeichnung der Zeugnisse eindeutig erkennbar:
    Es gibt kein Halbjahres"zeugnis", sondern eine Halbjahres"information" zum Zwischenstand. In dieser Halbjahresinformation sind zudem Viertelsnoten zulässig (also Tendenz +/- sowie halbe Noten)

    Sollte bei euch diese Regelung beibehalten werden, wäre es durchaus möglich, dass Eltern gegen die Notengebung klagen. Auf diese Gefahr musst du den Schulleiter hinweisen. Das nennt sich nicht "petzen", sondern "remonstrieren".

    Beamte und Richter unterliegen der Remonstrationspflicht, d. h. sie müssen Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Anordnung anmelden.

    Nach den Vorschriften des Beamtenrechts muss der Beamte seine dienstlichen Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Hat er Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Weisung, so muss er seinem unmittelbaren Vorgesetzten gegenüber remonstrieren, d. h. gegen die Ausführung der Weisung Einwände erheben. Bestätigt der unmittelbare Vorgesetzte die Anweisung und sind die Bedenken des Beamten nicht ausgeräumt, so muss sich der Beamte an den nächsthöheren Vorgesetzten wenden. Der Beamte hat hier keinen Ermessensspielraum. Bestätigt auch der nächsthöhere Vorgesetzte (der Vorgesetzte des Vorgesetzten des remonstrierenden Beamten) die Anordnung, so muss der Beamte sie ausführen. Diese Gehorsamspflicht trifft den Beamten allerdings dann nicht, wenn er durch die Befolgung der Weisung eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehen würde.
    Der Beamte kann sich durch dieses Vorgehen vor Disziplinarverfahren schützen, wenn später die Rechtswidrigkeit der Anordnung festgestellt wird. Das Gleiche gilt für den Schutz vor Schadensersatzforderungen nach § 839 BGB (Amtshaftung) in Verbindung mit dem jeweiligen Beamtengesetz (§ 48 BeamtStG, § 75 BBG).
    Die Remonstration ist im Beamtenalltag eine nur selten genutzte Möglichkeit, da ein potentieller Remonstrant häufig befürchtet, als Querulant abgestempelt zu werden. Trotzdem oder gerade deshalb wird die Remonstration in neueren Beiträgen zur Verwaltungsethik sowie zum Whistleblowing (Aufdeckung von Skandalen) thematisiert.

    Interessant ist die Türkei. Der Westen der Türkei ist sehr europäisch-modern geprägt und die Geburtenrate ist dort genauso niedrig wie im übrigen Europa. Je weiter nach in der Türkei nach Osten geht, desto islamischer, traditioneller, konservativer wird dort die Gesellschaft, desto mehr Kinder bekommen die Menschen dort.

    Das liegt wohl eher daran, dass es in den ländlichen Gebieten weniger Condom-Automaten gibt ;)

    Danach kam das große Kopfschütteln. Die "schuld" lässt sich wohl eher dem abnickenden Ämtern zuschieben. Ist das da keinem aufgefallen oder gab es da einen guten Beamten, der die Missstände mal ganz deutlich aufzeigen wollte? Letzteres wäre schon fast wieder famos.

    Wenn ich mir anschaue, dass es an meiner Ausbildungsschule seit fast 10 Jahren keinen Musikunterricht mehr gibt, weil die Nasen in der Personalplanung keine Planstelle dafür hinbekommen oder es uns an so viel Nötigerem fehlt, dann ärgere ich mich über diesen Umstand. Als Referendar in Berlin im neuen, tollen, verbesserten Ausbildungssystem (Sarkasmus) finde ich diese Entscheidung der Verwaltung nur leider nicht wirklich verwunderlich.

    Da hat höchstens der Gesetzgeber schuld, der hier keine eindeutigen Regeln getroffen hat. Die Ämter müssen das abnicken, weil die Gesetzeslage nun mal so ist. Das Lamentieren über Mangel in anderen Haushaltstiteln ist müßig. Das sind andere Ämter, andere Gesetze, andere Verordnungen.

    Ich habe Respekt vor dem Kollegen, der für seine Schüler "tener cojones" die Gesetze und Verordnungen genutzt hat. Dass Google und Amazon die Gesetzeslage nutzen, um Milliarden an Steuern zu sparen, nimmt man hin - hier dagegen geht ein Aufschrei durch den Blätterwald - unserer Tageszeitung war das heute eine halbe Seite wert.

    Und - doch! Es ist Aufgabe der Gemeinschaft, sozial schwachen Kindern die Teilnahme an Klassenfahrten zu ermöglichen. Deshalb heißt dieses Gesetz auch "Bildungs- und Teilhabegesetz".
    Und - säßen in meiner Klasse nur Sozialhilfeempfänger, wäre ich vielleicht ebenfalls auf diesen Gedanken gekommen. Oft wird Steuergeld sinnloser ausgegeben.

    Ok. Es wurde eine Stelle vom Schulamt ausgeschrieben für Kollegen, die an einer Auffangklasse unterrichten wollen/können.

    Diese Auffangklasse wird an einer Schule verortet sein, damit hast du dort bereits den Fuß in der Türe.
    Beim Einstellungsgespräch wird es wohl besonders um deine Fähigkeiten und dein Vorwissen in der Sprechvermittlung gehen.
    Mach dich also im Bereich DaF/DaZ kundig.

    Um dir Hinweise zum Vorstellungsgespräch geben zu können, sollt man wissen, für welchen Aufgabenbereich du dich beworben hast.
    Ich gehe davon aus, dass du dich direkt nach dem Ref nicht auf eine Stelle als Schulrat beworben hast ;)

    Sehr schöne Version von "Arschloch" (Ärzte):

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    Ich kann dir den Anteil der Werbeetats, die für Kinder und Jugendliche an Schulen eingesetzt werden nicht beziffern. Ich bleibe dabei, dass dieser Betrag die Kosten für den Lobbyismus im Bundestag bei weitem übersteigt. Da genügt mir etwas logisches Denken und eine überschlägige Schätzung, indem ich die Kosten für 8.370.000 Schüler gegen Kosten für 631 Parlamentarier abwäge.
    Deine Forderung ist abstrus und soll vom Kern des Themas ablenken:

    Wer darf die Lehrinhalte an den Schulen bestimmen?
    Lassen wir uns als Lehrer wissentlich zur Manipulation der Schüler für die Interessen der Wirtschaftsverbände einspannen?
    Lassen wir Lobbyismus an Schulen zu?

    Lobbycontrol besteht nicht aus ein paar Abiturienten, die sich wichtig machen wollen.
    Das ist eine wissenschaftlich arbeitende Institution, die seit mehr als 10 Jahren mit größer werdendem Mitarbeiterstab fundierte Forschung in diesem Bereich betreibt - guggst du hier:
    https://www.lobbycontrol.de/initiative/der…ntrol-vorstand/


    Im Oktober 2010 startete der Verein das Wiki-basierte Onlinelexikon Lobbypedia, welches über Lobbyismus aufklären soll.[26] In thematisch sortierten Artikeln werden Fälle von Lobbyismus dokumentiert.[27] 2012 wurde die Lobbypedia für ihre „sorgfältige Zusammenstellung des Lobbyismus in Deutschland“, so die Jury-Begründung, mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet.[28]

    Wenn man für seine Arbeit den Grimmepreis bekommt, ist das schon ein Qualitätssiegel ;)

    Zitat

    Der kleinste Teil der Lobby-Arbeit findet in den Parlamenten statt. An den Schulen wird ein Mehrfaches der Mittel eingesetzt.

    Dieses Zitat stammt von Lobbycontrol - und die sollten es wohl wissen.

    An den Schulen werden die Köpfe der zukünftigen Parlamentarier, Wähler und Kunden gefüllt - momentan besuchen 8,3 Millionen Kinder und Jugendliche die Allgemein Bildenden Schulen. Dagegen sind 631 Abgeordnete "Peanuts" - auch was die eingesetzten Finanzmittel betrifft - sicher nicht pro Kopf - da sind wir uns einig, aber in der Summe ;)

    Die Werbewirtschaft beschäftigt in Deutschland 350.000 Mitarbeiter. Die Gesamtinvestitionen in Werbung beliefen sich letztes Jahr auf 25,27 Mrd. Euro. Da rollt mancher Euro durch Schultüren - und soll dort etwas bewirken.

    Meine Hinweise - und die von Lobbycontrol - sollen nur dazu beitragen, dass die Lehrerkollegen ihre Sinne schärfen und die "Geschenke" kritisch auf die darin enthaltenen Sprengstoffe untersuchen, bevor sie diese im Unterricht verwenden.

    Nochmals: Lest den Artikel im Spiegel und die Unterlagen von Lobbycontrol. Mit geschenkten Materialien wird der Lehrplan im Sinne bestimmter Interessengruppen verschoben und ausgehebelt.

    Lobbycontrol schlägt Alarm:
    https://www.lobbycontrol.de/schwerpunkt/lobbyismus-an-schulen/

    Lobbycontrol war auch auf der Didacta unterwegs und hat Beispiele von "hahnebüchenen" Materialien dokumentiert:
    https://www.lobbycontrol.de/2015/02/meinun…smesse-didacta/

    Fragwürdig ist besonders das Material von "Wirtschaft und Schule", das vordergründig neutral daherkommt.
    https://www.lobbycontrol.de/2015/03/lehrer…industrielobby/
    Lobbycontrol zeigt, dass dort massiv Promotion für TTIP betrieben wird.

    Die Broschüre von Lobbycontrol kann hier heruntergeladen werden:
    https://www.lobbycontrol.de/wp-content/upl…_an_Schulen.pdf

    Zahlreiche Materialien scheinen vordergründig objektiv zu sein, sind jedoch zum Zweck der Meinungsbildung von Industrie und Marketing erstellt worden. Im Spiegelartikel werden Beispiele genannt, die so subtil sind, dass sie kaum auffallen.
    Während zugelassene Lehrbücher einen langen, von demokratisch legitimierten Institutionen begleiteten Zulassungsprozess durchlaufen müssen, finden PR-Materialien mit kaum verhehltem Werbecharakter über Internet und kostenfreie Zusendung den Weg in die Schule und die transportierten Inhalte den Weg in die Köpfe der Schüler.

    Die Warnung vor subtilen, tendenziösen und manipulativen Unterrichtsmaterialien, mit denen die Einstellungen der Heranwachsenden geprägt werden, ist ernst. Der versteckte Charakter und das Ziel dieser Materialien ist oft auf den ersten Blick kaum erkennbar - da sind Werbeprofis am Werk. Der kleinste Teil der Lobby-Arbeit findet in den Parlamenten statt. An den Schulen wird ein Mehrfaches der Mittel eingesetzt.

    Nach der Lektüre dieses Artikels werde ich verwendete Materialien viel kritischer hinterfragen.

    Interessanter und lesenswerter Beitrag im Spiegel dieser Woche:

    Zitat von Spiegel 45/2015


    "Die gekaufte Schule"
    Die Wirtschaft nutzt die Finanznot der Schulen, um Einfluss auf den Lehrstoff zu bekommen. Schüler müssen mit Unterrichtsmaterialien arbeiten, die einseitig oder unvollständig sind.Kritische Inhalte werden bekämpft.

    Kostenfreie Unterrichtsmaterialien aus dem Netz oder Referenten für den Unterricht müssen kritisch darauf betrachtet werden, welche Interessen und Inhalte transportiert werden. Der Artikel schlägt Alarm.

    Deine reguläre Arbeitszeit beträgt 42 Zeitstunden pro Woche. Falls du Schulferien wahrnimmst, erhöht sich die wöchentlich zu leistende Arbeitszeit entsprechend.

    Bei Wegfall von Vorbereitungszeiten ist eine Präsenzpflicht von 8:00-15:00 nicht überzogen. Im Gegenteil. Da ergeben sich nur 35 h/Woche - ohne Ferien.

    Nun mal langsam und zur Beruhigung:
    Worin liegt das Motiv des Dienstherrn, überhaupt eine Gesundheitsuntersuchung zu fordern?

    Fürsorgepflicht des Dienstherrn
    Die Schutz- und Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist verfassungsrechtlich durch Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz mit der Formulierung „öffentlich-rechtliches Dienst- und Treuverhältnis“ vorgegeben und gilt zugleich als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums mit Verfassungsrang. Für den Bereich des Bundes ist in § 78 Bundesbeamtengesetz geregelt, dass der Dienstherr im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl der Beamtinnen und Beamten und ihrer Familien, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen hat. Zudem schützt er die Beamten bei ihrer amtlichen Tätigkeit und in ihrer Stellung. Eine gleichlautende Regelung für die Länder ist in § 45 Beamtenstatusgesetz enthalten. Der Anspruch auf Fürsorge und Schutz steht jedem Beamten und seiner Familie ohne Rücksicht auf die Art des Beamtenverhältnisses zu, nicht aber Personen, deren Ernennung nichtig war oder zurückgenommen worden ist.


    Als Dienstherr ist das Land bei Beamten zur Übernahme von Krankheitskosten im Rahmen der Beihilfe und zu einer viel umfassenderen Lohnfortzahlung verpflichtet, als dies in der "freien Wirtschaft" oder bei Angestellten Tarifangestellten der Fall ist.
    Als Arbeitgeber ist das Land als Arbeitgeber dazu verpflichtet, unnötige Folgekosten von Beginn an auszuschließen.

    Daraus folgt:
    - Falls deine Krankheit keine andauernden, den Nutzen deiner Arbeitskraft übersteigenden Folgekosten verursacht - no Problem.
    - Falls du eine teure, chronisch anhaltende Krankheit hast - herzliches Beileid. Das Land zahlt Lebensrente. Aber nur auf Grundlage der Hartz-IV-Gesetze - und nicht als A13-Tantieme. Da solltest du einen anderen Arbeitgeber suchen.

    Das Letzte, was meine Werkrealschüler brauchen, sind Süßigkeiten von mir... Ehrlich gesagt bin ich schon genug damit beschäftigt, vor allem den Cola- und Chipskonsum in der Schule einzugrenzen. Ach ja, übergewichtig sind leider eh die meisten.
    Von daher kann ich es fast nicht verantworten, morgens zusätzlich nochmal die extra Portion Zucker zu verteilen. Würde da wohl eher noch mit einem Apfel oder ähnlichem belohnen, denn das kennen sie nicht.

    Ich plädiere auch nicht für Bonbons als Belohnung. Aber es kommt durchaus vor, dass ich beim Schulausflug mal eine Runde Eis für alle springen lasse oder beim Advents- oder Schuljahresende-Klassenfrühstück die Brötchen, Butter und Marmelade besorge. IMHO sind das Werbungs- / Bewirtungskosten ;)

    Es ist strittig. Jeder Handelsvertreter oder Firmeninhaber, der seinen Kunden ein Geschäftsessen spendiert, darf das - samt der eigenen Kosten - als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.

    Sobald ich Süßigkeiten an die Schüler verteile, verhalte ich mich IMHO analog. Im Zuge der steuerlichen Gleichbehandlung sollten die Kosten demnach absetzbar sein.

    Mein Finanzbeamter sieht das anders. Er argumentiert, dass ich keine Kundenpflege betreiben muss - weil mir meine Kunden nicht abhanden kommen können - demzufolge der Kundenstamm keiner Pflege und keiner Nettigkeiten bedarf.

    Ich plädiere dafür, dass jeder Finanzbeamte ein 6-wöchiges Praktikum an einer Hauptschulklasse zu absolvieren hat - damit er merkt, welcher Pflegeaufwand betrieben werden muss :teufel:

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