Es ist strittig. Jeder Handelsvertreter oder Firmeninhaber, der seinen Kunden ein Geschäftsessen spendiert, darf das - samt der eigenen Kosten - als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.
Sobald ich Süßigkeiten an die Schüler verteile, verhalte ich mich IMHO analog. Im Zuge der steuerlichen Gleichbehandlung sollten die Kosten demnach absetzbar sein.
Mein Finanzbeamter sieht das anders. Er argumentiert, dass ich keine Kundenpflege betreiben muss - weil mir meine Kunden nicht abhanden kommen können - demzufolge der Kundenstamm keiner Pflege und keiner Nettigkeiten bedarf.
Ich plädiere dafür, dass jeder Finanzbeamte ein 6-wöchiges Praktikum an einer Hauptschulklasse zu absolvieren hat - damit er merkt, welcher Pflegeaufwand betrieben werden muss ![]()