Welcher Bayer will schon nach Berlin?
Nachdem, wie ihr die Schwaben empfangen habt?
BTW: Etwa ein Drittel von Bayern gehört zu Schwaben.. 
Beiträge von alias
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Ach Ruhe, mach dich locker...
auch, dass jemand Glaubensfragen etwas satirisch-sarkastisch angeht, toleriere ich.
Nicht tolerabel sind Auseinandersetzungen um Glaubensfragen, wenn sie mit Kalaschnikow oder Sprengstoffgürtel ausgefochten werden.
Toleranz hört bei Intoleranz auf.
Und immer, wenn Menschen zu Schaden kommen oder ihrer Grundrechte beraubt werden. -
Das kommt auf die Ursache und Ausprägung der LRS an.
LRS kann Ausdruck einer Entwicklungsverzögerung sein, aber auch hirnorganische oder okulare Ursachen haben.
Daher sollte die Diagnose von speziell ausgebildeten Fachleuten - und nicht vom Deutschlehrer (nach Lektüre des Erlasses und von zwei Fachbüchern) erfolgen.
Dasselbe gilt für sämtliche Teilleitungsstörungen, wie z.B. Dyskalkulie oder ADS/ADHS. -
Im LRS-Erlass steht ja nichts von einem externen Gutachten, daher kann man dort hierzu auch nichts finden
Dort gleich zu Beginn:
ZitatIn der Regel beantragen die Erziehungsberechtigten formlos für ihre Kinder die Gewährung eines Nachteilsausgleichs unter Vorlage eines ärztlichen Attests. Die Schule prüft in Kontakt mit den Erziehungsberechtigten die Voraussetzungen, gewichtet die pädagogischen Erfordernisse, entscheidet und sichert die Umsetzung in den Unterrichtsfächern. Verantwortlich ist die Schulleiterin oder der Schulleiter. Eine kontinuierliche und konstruktive Elternarbeit ist unerlässlich.
http://www.brd.nrw.de/schule/grundsc…an_Schulen.html
Ein ärztliches Attest ist wohl "extern"...
Eine zurückhaltende Benotung ist ein Nachteilsausgkleich bei LRS. Ohne Schulleitung geht gar nix. -
Schau mal hier:
http://www.autenrieths.de/links/unterrichtsmethoden.htm
Hier findest du zahlreiche Links zu "Methodenkoffern" und Lerntechniken im Web -
Beziehzt sich Satz (2) der NVO nicht nur auf die End-/Zeugnisnote des Faches? Kann mir nur schwer vorstellen, dass das auch bei KAs und Tests zur Anwedungen kommen soll. Oder doch?
Das bezieht sich nur auf die Zeugnisnote. Bei KA's und Tests müssen die Maßstäbe (eigentlich) für alle gleich sein.
"Eigentlich" bezieht sich auf die Gemeinschaftsschule, in der auf verschiedenen Kompetenzniveaus unterrichtet und beurteilt wird.
Aber das ist ein eigenes Kapitel."Eigentlich" bezieht sich auch auf Schüler, die wegen LRS, Dyskalkulie oder anderer Handicaps einen Nachteilsausgleich erhalten.
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Rein schulrechtlich betrachtet haben diese Kids ein Recht auf Förderung und mit Teilnahme an dieser Förderung muss man ihnen einen Nachteilsausgleich gewähren.
Die Teilnahme am LRS-Förderunterricht allein genügt nicht für den Nachteilsausgleich.
Notenschutz wird nur gewährt, falls LRS mit Brief und Siegel diagnostiziert und bescheinigt wurde und das Dokument der Schule vorliegt. Der Schülerin und den Eltern müsste dann mitgeteilt werden, dass dieser Notenschutz eine Bemerkung im Zeugnis nach sich zieht: (aus:http://www.rebuz.bremen.de/files/LRS/LRS%…isbemerkung.pdf)ZitatAlles anzeigenZeugnisbemerkungen für lese-rechtschreibschwache Schülerinnen und Schüler, denen ein Notenschutz gewährt wird
Im Zeugnis ist nach LSR-Erlass 02-2010 und der Verfügung 30-2012 unter „Bemerkungen” festzuhalten, dass aufgrund besonderer Schwierigkeiten im Schriftspracherwerb der Anteil des Lesens und/oder des Rechtschreibens bei der
Bildung der Noten einzelner Fächer grundsätzlich zurückhaltend gewichtet oder auch nicht berücksichtigt wurde.Textvorschläge zur Auswahl:
a) Aufgrund besonderer Schwierigkeiten im Schriftspracherwerb wurde im Sinne des Erlasses 2-2010 und der Verfügung 30-2012 der Anteil des Lesens und/oder des Rechtschreibens bei der Bildung der Noten / bei der Beurteilung des
Leistungsvermögens in Deutsch / Englisch / Politik / etc. grundsätzlich zurückhaltend gewichtet / nicht berücksichtigt.b) Der Anteil des Lesens und/oder des Rechtschreibens wurde aufgrund besonderer Lese-Rechtschreibschwierigkeiten bei der Bildung der Noten / bei der Beurteilung des Leistungsvermögens im Sinne des Erlasses 2-2010 und der Verfügung 30- 2012 grundsätzlich zurückhaltend gewichtet / nicht berücksichtigt.
c) Der Anteil des Lesens und/oder des Rechtschreibens bei der Bildung der Noten / bei der Beurteilung des Leistungsvermögens in Deutsch / Englisch / etc.wurde im Sinne des Erlasses 2-2010 und der Verfügung 30-2012 nicht
berücksichtigt.d) Auf Beschluss der Klassenkonferenz vom ........ ist im Lesen / Rechtschreiben im Sinne des Erlasses 2-2010 und der Verfügung 30-2012 von den Bestimmungen zur Leistungsbewertung abgewichen worden.
(Die Bemerkungen müssen bzgl. der Paragrafen passend zur jeweiligen Landesverordnung angepasst werden.)
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass einige Schüler - nachdem mitgeteilt wurde, dass eine Berücksichtigung der LRS und die Teilnahme am Zusatzunterricht im Zeugnis vermerkt werden muss - durch Nachhilfe und gesteigerte Achtsamkeit ihre Rechtschreibleistungen immens verbessert haben, um diese Bemerkung zu vermeiden.

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Und wer ist an all dem schuld?
Du!Die Schülerin kann nix dafür. Ach du Böse!
Das sind Verhaltensweisen und Schuldzuweisungen, die sich über die Jahre eingeschliffen und (in den Augen der Schülerin) bewährt haben - und die mit deinem Schuldbewusstsein spielen.
Lass dich blos nicht darauf ein. Sonst hast du verloren.E/S-Schüler sind oft nicht dumm - und spielen die Klaviatur der Gefühle gekonnt.
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Was machst du dir den Terz mit halben und Viertelspunkten?
Da bekommst du beim Zusammenrechnen doch die Krise.Es spricht nichts dagegen, in einer Klassenarbeit 85 Punkte zu vergeben.
Mit einer passenden Exceltabelle ist die Umrechnung und/oder Erstellung einer Notenskala dann ein Kinderspiel.Beispiele findest du beim Lehrerfreund oder hier:
http://www.autenrieths.de/links/linkdiagnose.htm#zeugnisDeine "Bibel" zur Notenvergabe ist die Notenverordnung:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quell…x=true&aiz=trueZentral ist Abschnitt 3, §7:
Zitat
(1) Grundlage der Leistungsbewertung in einem Unterrichtsfach sind alle vom Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen (schriftliche, mündliche und praktische Leistungen).
Schriftliche Leistungen sind insbesondere die schriftlichen Arbeiten (Klassenarbeiten und schriftliche Wiederholungsarbeiten). Der Fachlehrer hat zum Beginn seines Unterrichts bekanntzugeben, wie er in der Regel
die verschiedenen Leistungen bei der Notenbildung gewichten wird.(2) Die Bildung der Note in einem Unterrichtsfach ist eine pädagogisch-fachliche Gesamtwertung der vom Schüler im Beurteilungszeitraum erbrachten Leistungen.
(3) Die allgemeinen für die Bewertung der Leistungen in den einzelnen Fächern oder Fächerverbünden maßgebenden Kriterien hat der Fachlehrer den Schülern und auf Befragen auch ihren Erziehungsberechtigten sowie den für die Berufserziehung der Schüler Mitverantwortlichen darzulegen.
Satz (2) gibt dir die Freiheit (und die Vorgabe) bei Bedarf und mit pädagogisch-fachlicher Begründung von der rein arithmetischen Berechnung abzuweichen.
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Weil die Tourismusbranche durch die Mitlitäreinsätze gegen IS und gegen die PKK massive Einbußen verzeichnet, verlängert Erdogan die Ferien in der Türkei:
http://www.spiegel.de/schulspiegel/ausland/tuerkei-verschiebt-schulbeginn-fuer-den-tourismus-a-1049315.html#utm_source=schulspiegel#utm_medium=medium#utm_campaign=plista&ref=plistaIch will auch mehr Ferien!
Warum beklagt sich unsere Tourismusindustrie nicht effektiv genug?!?

edit:
Bevor jemand anders das moniert:ZitatDeshalb müssen Kinder in der Türkei allerdings nicht weniger pauken: Die verlorene Unterrichtszeit müssen sie im Juni 2016 nachholen - die nächsten Sommerferien beginnen zwei Wochen später.
Wie meinte Beckenbauer so treffend:
"Schaugn mer mal..." -
37° - Lehrer über Nacht
Die ZDF-Sendung 37° sendet heute abend um 22.15 Uhr einen Bericht über Quereinsteiger.
http://www.zdf.de/37-grad/lehrer…r-39447240.htmlDie Sendung wird am 1.9 auf 3Sat wiederholt:
http://www.zdf.de/ZDF/zdfportal/…nonicalUrl=trueLifestream ab Sendungsbeginn heute abend:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/b…%C3%BCber-Nacht -
Entwarnung!
Laut Schwäbischer Zeitung legt "One Direction" nur eine Pause ein - die einzelnen Bandmitglieder wollen sich Soloprojekten widmen.
Die Mädels dürfen weiter schmachten...
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Falls es um rechtliche Fragen geht:
http://www.justiz-dolmetscher.de/
Da sind knapp 22.000 vereidigte Dolmetscher für die BRD in der Datenbank abrufbar -
Die Metasuchmaschine für lizenzfreie Abbildungen:
http://search.creativecommons.org/Noch mehr Quellen findest du in der Linkbibliothek für Lehrer:
http://www.autenrieths.de/links/malvorlagen.htmAchte bei allen Abbildungen auf die korrekte Angabe der Quelle und Lizenz. Dann kann eigentlich nichts schief gehen.
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Nein, ADS ist nicht diagnostiziert, im Bescheid steht allgemeiner, dass sonderpädagogischer Bedarf durch emotionale und soziale Probleme besteht.
Mehr Infos sind in den Unterlagen nicht enthalten? Erhält das Kind an eurer Schule eine zusätzliche Förderung im E-S-Bereich? Falls dir keine schriftlichen Berichte vorliegen, empfehle ich dir dringend, mit der abgebenden Schule Kontakt aufzunehmen.
Zudem empfehle ich dir, sämtliche Auffälligkeiten und auch unangemessene Bemerkungen des Kindes mit Datum und Uhrzeit und mit deiner Reaktion in einer eigenen Handakte zu dokumentieren. Es klingt sehr danach, dass die Eltern bei einem Scheitern an eurer Schulart dir die Verantwortung geben werden. Da ist eine derartige Aufstellung gegenüber Eltern und übergeordneten Dienststellen sehr hilfreich.
Das Problem ist nicht dein Tafelanschrieb.
Das Kind kann schlicht die Textmenge nicht in der vorgegebenen Zeit abschreiben - kann das jedoch ohne Gesichtsverlust vor der Klasse nicht eingestehen. Also wird eine andere Begründung gesucht - mit Schuldzuweisung an dich.Da es keine besondere Lernleistung darstellt, einen Tafelanschrieb abzuschreiben - sondern das Memorieren des Inhaltes wichtig ist - könntest du dem Kind übergangsweise entgegen kommen, indem DU den Tafelanschrieb abfotografierst (womit du als "privaten" Zusatzeffekt deinen Unterricht für dich selbst dokumentieren kannst) und dem Kind einen Ausdruck aushändigen.
Hast du ein Tablet, an das du einen Drucker anschließen kannst? Mache Foto, drucke, reiche rüber, habe fertig.
Mache der Klasse klar, dass dieser "Service" nur für dieses Kind erfolgt.
Mache dem Kind klar, dass dieser Service nur übergangsweise erfolgt.
Erkundige dich bei deinen Kollegen, wie das Kind bei Ihnen reagiert.
Mach dir Notizen. Dokumentiere. -
Da es sich um einen E-Schüler handelt, würde ich das Problem nicht bei deiner Schrift suchen, sondern bei deiner Reaktion auf seine "Nichttätigkeit".
Er hat es gekonnt geschafft, dich aus der Spur zu bringen. E-Schüler haben darin Erfahrung - und erfahren auf diese Weise Zuwendung und Bestätigung.Schreiben ist für ADS-Kinder sehr schwierig. Ist ADS diagnostiziert?
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DAF-Material findest du auch zuhauf über diesen Link:
http://www.autenrieths.de/links/linksdeu.htm#DAF -
Ist das bereits dein Prüfungsjahr mit eigenverantwortlichem Untericht?
Ist der UB beratend oder bereits Prüfungsstunde?
Falls deine Prüfungen erst im Frühjahr stattfinden, solltest du dein bestes "Pulver" nicht am Beginn "verpulvern".Erstelle eine Jahresplanung und lege die Themen, in denen du dich am sichersten fühlst in den Prüfungszeitraum. Denke besonders daran, dass das Fachliche zwar eine große Rolle spielt, dein Handeln und Auftreten als Lehrer sowie die stringente Planung eigentlich im Fokus der Bewertung stehen wird.
Verwendet ihr ein Lehrbuch für den SU? Falls ja, solltest du deinen Plan analog zum Buch verfassen. Schwächere Schüler der dritten Klasse könnten durch ein Hin- und Herspringen im Buch überfordert sein.
Infos zum SU und Materialien, sowie Tipps für Experimente findest du hier:
http://www.autenrieths.de/links/sachunterricht.htmNoch ein Tipp:
Verwende die Suchfunktion hier im Forum. Bei mehr als 300.000 Beiträgen könnte sich hier der entscheidende Tipp für dich verbergen

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Man kann nur hoffen, dass die Wahl nächstes Jahr das richtige Ergebnis bringt und dann war es das wohl schon wieder relativ zügig mit diesem Experiment.
Den Wunsch kannst du dir abschminken. Die CDU hat eine Bestandsgarantie für die Gemeinschaftsschulen gegeben. Die wären auch schön dumm, wenn sie sich mit den Bürgermeistern und Eltern anlegen würden... Da werden landesweit Hauptschulen und Realschulen zusammengelegt (entweder als Gemeinschftsschulen oder Schulverbünde) und du glaubst allen Ernstes, diese - besonders aus haushaltstechnischen Gründen erfolgten Reformen - würden zurückgenommen? Da müsste wohl eine Koalitionsregierung aus FDP und AfD die Macht übernehmen.
Vergiss es.
Kurzes Googeln gefällig:
http://www.cdu-bb.de/index.php/arch…nschaftsschulen -
Hueber hat sich seit Jahrzehnten auf das Gebiet "Deutsch als Fremdsprache/Zweitsprache" spezialisiert. Nachdem er studiert hat, nehme ich an, dass es sich um einen jungen Erwachsenen handelt.
Schau mal hier:
https://www.hueber.de/themen-aktuell/
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