Im Idealfall ist der Kunstraum mit einem Waschbecken mit Abscheider ausgestattet. Wenn sich im Waschbecken ein Drahtkorb für die Pinsel befindet und diese nach dem Unterricht mit einer Handbrause gereinigt werden, hat man das professionelle System, mit dem auch Maler arbeiten. Wenn man die Kosten der eingetrockneten Pinsel und die Mittel für die Rohrreinigung hochrechnet, hat sich diese Investition schnell amortisiert. Vom Zeitaufwand für die Reinigung am Ende der Stunde ganz abgesehen.
[Blockierte Grafik: http://medien.markt.de/bilder/2012/10/25/11/8bc02c22/medium_image/0/keramag_medical_care_gipsfangbecken.jpg]
Beiträge von alias
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Nochmals Dank für die Zeitungslinks. Ein Bild der Bild von der Demo in Hamburg zeigt sehr schön, wie stark die Bewegung von Claudius in der Bevölkerung verankert ist. Da bläst sich ein Kragenhamster zum Löwen auf. In diesem "Kessel" wurde wohl auch das Mädchen verletzt.
[Blockierte Grafik: http://bilder.bild.de/fotos-skaliert/x_43098509_mbqf-1422200192-39491778/2,w=788,q=high,c=0.bild.jpg]edit: Es ist übrigens keinem der Zeitungsberichte zu entnehmen, wer der Werfer der Flasche(???) war. Die kann von außen, von innen, von links oder von rechts gekommen sein. Zudem darf man für die Tat eines Hirnlosen nicht pauschal alle 1000 friedlichen Gegendemonstranten zur Verantwortung ziehen,
"Armes, kleines Mädchen von bösen Demonstranten lebensgefährlich am Kopf verletzt...." So etwas ist üble Propaganda. -
Hast Du diese Zeitung, welche Du als "rechte Kampfpostille" bezeichnest überhaupt schonmal selbst gelesen, oder hat man Dir den ganzen Unsinn auf dem letzten Antifa-Stammtisch eingetrichtert?
Durchaus. Deine Frage beweist jedoch,dass ich mit meiner Vermutung deiner Quellenlage Recht hatte.Ich lese diesen reaktionären und revanchistischen Unsinn jedoch nur SEHR selten. Was die Stichproben zeigen, reicht mir meist für längere Zeit. Z.B. gibt es in der Rubrik 'Geschichte' ein geschichtsklitterndes Pamphlet über die Bombardierung Dresdens, das alle Flächenbombardierungen (auch den V2-Beschuss Londons und die Bombardierung Coventrys) als militärisch notwendig und legitim bezeichnet, während ausschließlich die Zerstörung Dresdens ein Kriegsverbrechen gewesen sei. Da wird die Ursache-Wirkung-Beziehung und die wahre Schuld geleugnet.
Falls du darüber diskutieren möchtest - stehe ich jedoch nicht zur Verfügung. Die Schuldfrage ist geklärt. Auch wenn das die Neue Freiheit anders sieht.
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Wieso kann es nicht so geschrieben sein, wie es auch gemeint ist? Wenn man es ja doch umdeuten muss. Wo bleibt da die Klarheit?
Es gibt in der Berufswelt durch die Gesetzgebung und die Rechtsprechung Vorgaben, wie ein Arbeitszeugnis auszusehen hat und was enthalten sein darf. So dürfen keine negativen Beurteilungen verfasst werden, die dem Arbeitnehmer die Stellensuche erschweren. Aus diesem Grund hat sich ein "Code" eingebürgert, der mit positiven Formulierungen die Notenskala abbildet.
Welche Formulierung dabei welche Note repräsentiert, kannst du unter dem Link nachlesen, den ich oben gelistet habe.Netter Satz am Rande: "Ich gebe meinen schlechtesten Mitarbeitern immer die besten Zeugnisse. Ich will ja, dass sie von der Konkurrenz eingestellt werden."
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In diesem Fall - Danke für die Links. Mit den Suchbegriffen aus deinem Beitrag waren die nicht erzielbar.
Die Suche nach "15-jährige Schülerin Kopfverletzung Demonstration Hamburg" gibt nur den einen Treffer bei der "Jungen Freiheit".Was nichts daran ändert, dass ich dich in diesem Dunstkreis verorte.
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Entgegen dem Motto "Wer gegen rechts ist, darf alles !" würde ich die Gegendemonstranten nicht alle heilig sprechen, geehrter alias !
Ich verwahre mich gegen diese Unterstellung, Elternschreck.
Ich habe nur festgestellt, dass Claudius die Verletzung einer 15-jährigen Schülerin anprangert - und dass ich bei einer (zugegebenermaßen kurzen) Internetrecherche außer einem Bericht in der "Jungen Freiheit" keine weitere Erwähnung eines derartigen Vorfalls finden konnte. Dass ich mit Suchmaschinen umgehen kann, habe ich - so meine ich jedenfalls - in meinen bisherigen Beiträgen zur Genüge gezeigt. Falls du eine andere Quelle findest (die sich jedoch nicht auf den Bericht der Kampfpostille bezieht) wäre ich dankbar, -
Zur Demo in Hamburg:
...von grün-rot-linken "Gegendemonstranten" massiv mit Eiern, Flaschen und Feuerwerkskörpern beschossen wurden und eine 15-jährige Schülerin mit einer Kopfverletzung ins Krankenhaus eingeliefert werden musste...
Die einzige Quelle, mit der diese Information "verifizierbar" ist, stammt aus der "Jungen Freiheit", einer rechten Kampfpostille. Damit hat Claudius wieder einen Teil seiner Bedeckung abgelegt.
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Macht doch bitte endlichendlich diesen Thread zu!
Und sperrt Claudius und DaVinci usw. Es wäre schön, wenn solche Nutzer auch in Zukunft gar nicht erst so lange und breit Raum bekämen und die Moderatoren schnell(er) reagieren würden.
Ich finde es viel netter, wenn solche "Aktivisten" hier blank ziehen und irgendwann nackt da stehen
Außerdem fand ich es ganz erquicklich (und lehrreich) die Gegenargumente und -quellen zu suchen. Claudius und Konsorten haben (sicher nicht willentlich) dazu beigetragen, den Blick auf "Sexuelle Vielfalt" zu schärfen und zur vermehrten Thematisierung im Unterricht beigetragen. Dafür sei Claudius herzlich gedankt. Auch für die zahlreichen zynischen und sarkastischen Gedankensplitter, die er bei mir ausgelöst hat und die mich sehr erheitert haben.
Die Welt wäre ohne Spinner, Scharlatane und Unterirdische doch langweilig. Zudem zeigen Sie uns, wovor wir unsere Schüler bewahren müssen. -
Falls du deinem Schulleiter einen Vorschlag und rechtssichere Tipps zur Neuformulierung geben möchtest:
Linktipps zu Formulierungshinweisen und Anleitungen für dienstliche Beurteilungen, Schulleitergutachten und Arbeitszeugnisse sind hier zu finden:
http://www.autenrieths.de/links/linkdiagnose.htm -
Ebenfalls von der GEW:
http://www.gew.de/Binaries/Binar…o_LSBTI_web.pdfDarin der Link zum Nasenbären-Spiel der BZgA
http://www.gib-aids-keine-chance.de/methoden/metho…1753131b7e48361
Pfui aber auch!! Und das für Kinder!
BTW: Die BZgA bietet hier
http://www.gib-aids-keine-chance.de/methoden/methodenfinder.php
83 Methoden zur Sexualaufklärung an, die jedoch von der 'Christlichen' Aktion für die Verwendung im Unterricht nicht freigegeben wurden (und wohl niemals werden).
Der Einsatz erfolgt auf eigene Gefahr - es kann durchaus mit 'christlichen' Hexenprozessen und Morddrohungen gerechnet werden. -
Hier kommt die Autorin zu Wort, über deren Buch sich die christlichen Fundis derart aufregen, dass sie auf ihrer Homepage einzelne Sätze daraus zu Untermenues aufblasen und Petitionen starten... Dank der Werbeaktionen der ChriFus für dieses Buch erfährt es ungeahnte Auflagenhöhen. Man könnte beinahe glauben, Claudius und Consorten seien Beschäftigte der Werbeabteilung des Beltz-Verlages
Aber "Glauben heißt Nichtwissen" - wie der Volksmund treffend feststellt. Und Nichtwissen wird vulgo als Dummheit, in abgeschwächter Form als Uniformiertheit bezeichnet. In diesem speziellen Fall gestehe ich meine (IMHO entschuldbare) Uninformiertheit ein.ZitatSie gab ein Buch über Sexualaufklärung heraus und erhielt daraufhin Morddrohungen. Im Interview spricht die Wissenschaftlerin Elisabeth Tuider über die Angriffe. Und erklärt, wann Pädagogen über Analsex reden sollten.
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Das erschreckend unterirdische Diskussionsniveau in diesem Forum lässt in der Tat daran zweifeln, ob hier wirklich überwiegend erwachsene Menschen schreiben, die auch noch akademisch gebildet sind, einen Hochschulabschluss erlangt haben und beruflich Kinder unterrichten und erziehen. Da bekommt man wirklich das kalte Grausen, wenn man sich das ausmalt.
ruft es aus dem tiefen Tunnel christlich-fundamentaler Ichbezogenheit...Wir haben dir jede Menge Argumente geliefert - leider scheinst du an deinem Meinungs-Presslufthammer mit excellentem Schall- und Sichtschutz ausgestattet zu sein.
Du zeigst autistische Züge.EOD
Jeder Spaß hat mal ein Ende
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Wenn Claudius und seine "christlichen" Mitstreiter gegen die allgemeine Schulpflicht wettern, wollen sie zurück ins vorletzte Jahrhundert. Aber:
Zitat"Die allgemeine Schulpflicht", so zunächst das bekannte Argument, "dient (…) der Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrags. Dieser Auftrag richtet sich (…) auch auf die Heranbildung verantwortlicher Staatsbürger." Das Bundesverfassungsgericht nimmt - schultheoretisch plausibel - an, dass dafür Schulen "effektiver" seien, weil hier "Kontakte mit der Gesellschaft und den in ihr vertretenen unterschiedlichen Auffassungen nicht nur gelegentlich stattfinden, sondern Teil einer mit dem regelmäßigen Schulbesuch verbundenen Alltagserfahrung sind".(5 )Hinzu kommt heute aber:( )"Die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten ,Parallelgesellschaften' entgegenzuwirken und Minderheiten zu integrieren. Integration setzt dabei nicht nur voraus, dass die Mehrheit der Bevölkerung religiöse oder weltanschauliche Minderheiten nicht ausgrenzt; sie verlangt auch, dass diese sich selbst nicht abgrenzen und sich einem Dialog mit Andersdenkenden und -gläubigen nicht verschließen (…). Dies im Sinne gelebter Toleranz einzuüben und zu praktizieren, ist eine wichtige Aufgabe der öffentlichen Schule."(6) Deshalb sei "die mit dem Besuch der Schule verbundene Konfrontation ihrer Kinder mit den Auffassungen und Wertvorstellungen einer überwiegend säkular geprägten pluralistischen Gesellschaft trotz des Widerspruchs zu ihren eigenen religiösen Überzeugungen grundsätzlich zuzumuten". Mit dieser Begründung ist zwar nicht die Privatschule, aber doch das Homeschooling ausgeschlossen.
http://www.monde-diplomatique.de/pm/2008/09/12.…el,a0061.idx,21 -
Und sorry, jemand der Wikipedia als Quelle nimmt, der muss sich nicht wundern, wenn seine Schüler auch nur die 90% nutzen, wenn man sie selber auch nutzt!
Es lag an dir, andere Quellen anzugeben

Davon abgesehen, hat Wikipedia die Stufe der Unseriosität schon vor ca. 8 Jahren hinter sich gelassen und gute Kontrollmechanismen zur wissenschaftlichen Fundierung der Aussagen installiert.
Wikipedia gehört sicherlich zu den restlichen 10%. -
alias, macht es dir eigentlich Spaß, hier alles schlecht zu machen
Falls du meine Beiträge gelesen hast, stellst du fest, dass es mir mitnichten Spaß macht, "alles" schlecht zu machen. Ich habe nur einen kritischen Blick auf manche Aussagen.
Einen Verweis auf den Suchbegriff "Lerntypen" bei Google empfinde ich nicht als hilfreichErstens, weil sich der Ratsuchende das Passende aus 102.000 Treffern heraussuchen muss
Zweitens, weil zu den Lerntypen in der Wikipedia bislang unwidersprochen steht:
ZitatLerntypologie nach Vester (Didaktik)
Die Einteilung von Lernern nach Lerntypen auf Grund ihrer bevorzugten Lernaktivität wurde von Frederic Vester in seinem Buch Denken, Lernen, Vergessen propagiert. Lerneffektivität kann nach dieser Auffassung gesteigert werden, indem der jeweils richtige Wahrnehmungskanal (optisch/visueller, auditiver, haptischer, kognitiver) angesprochen wird. Der Ansatz wird oft im Zusammenhang mit ganzheitlichem Lernen, handlungsorientiertem Lernen und Neuro-Linguistischem Programmieren genannt.
Aufgrund ihrer Oberflächlichkeit und Inkonsistenz wird Vesters Typologie von der Lernpsychologie nicht ernst genommen.
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Google mal nach Lerntypen
Da findet man dann aber auch jede Menge Typen, die alles Mögliche als faktisch gegeben behaupten, ohne dass hier empirisch etwas über die Wirksamkeit ihrer Aussagen und Methoden nachgewiesen wäre.
Aus dem Gedächtnis: Gelesen hatte ich, dass mehr als 80% der empirischen Untersuchungen im Pädagogischen Bereich nicht fundiert bis schrottig sind und einer wissenschaftlichen Untersuchung nicht standhalten. Nur weil die Tulpe sich beim Wachstum vom Erdmittelpunkt entfernt, ist noch kein hirnorganischer Prozess damit in Zusammenhang zu bringen, wenn die Kinder aufstehen und sich ebenfalls Richtung Himmel bewegen
Und Profesor Joseph Weizenbaum vom MIT nannte
Zitat...das Internet einen "Schrotthaufen", der den Menschen zur Selbstüberschätzung verführe. Das Datennetz enthalte viele überflüssige, bruchstückhafte oder gar falsche Informationen. Zum Inhalt der Webseiten sagte Weizenbaum: "Es ist ein Misthaufen. 90 Prozent sind Schrott, es finden sich aber auch ein paar Perlen und Goldgruben."
Der naive Umgang mit Computern könne zu dem Trugschluss führen, diese seien imstande, alle Fragen zu beantworten. "Etwas aber in eine Suchmaschine einzugeben und das Ergebnis auszudrucken, das ist das Gegenteil von Bildung."Ergänzend kann man feststellen, dass unsere Schüler sich meist nur innerhalb dieser 90% bewegen.
Zu Google gibt es zudem den schönen Satz:
"A fool with a tool is still a fool" -
http://www.kmk.org/bildung-schule…hulpflicht.html
http://www.kmk.org/dokumentation/…hulgesetze.htmlSpeziell für NRW, lieber Claudius - damit du dich in Zukunft rechtssicher verhältst und äußerst:
ZitatAlles anzeigen
Gesetz
über die Schulpflicht
im Lande Nordrhein-Westfalen
(Schulpflichtgesetz – SchpflG)
in der Fassung der Bekanntmachung
Vom 2. Februar 1980
zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juli 2003
(SGV. NRW. 223)....
§ 16
Überwachung der Schulpflicht 14)
(1) Die Erziehungsberechtigten haben den Schulpflichtigen bei der zustän-
digen Schule an- oder abzumelden.
(2) Die Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, daß der
Schulpflichtige am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der
Schule regelmäßig teilnimmt.
(3) Die Verpflichtungen nach Absatz 1 und 2 obliegen auch dem Ausbil-
denden und dem Arbeitgeber.
(4) Die Erziehungsberechtigten haben den Schulpflichtigen für den
Schulbesuch ordnungsgemäß auszustatten.
§ 17
Erziehungsberechtigte
Erziehungsberechtigte im Sinne dieses Gesetzes sind die Eltern oder
diejenigen Personen und Stellen, denen anstelle der Eltern die Erziehung
der Schulpflichtigen ganz oder teilweise obliegt.
§ 12
Berufsgrundschuljahr
(1) Zur Vermittlung einer beruflichen Grundbildung kann die Berufsschule
das Berufsgrundschuljahr in Vollzeitform und innerhalb eines Ausbildungs-
verhältnisses den schulischen Teil eines kooperativen Berufsgrundbil-
dungsjahres anbieten.
(2) Der Kultusminister bestimmt im Einvernehmen mit dem jeweils fachlich
zuständigen Minister durch Rechtsverordnung die Berufsfelder und Schu-
leinzugsbereiche, in denen die Berufsschulpflicht im ersten Jahr durch den
Besuch des Berufsgrundschuljahres zu erfüllen ist.
§ 18
Einwirkung der Schule
Lehrer und Schulleiter sind verpflichtet, Schulpflichtige, die ihre Schul-
pflicht nicht erfüllen, zum regelmäßigen Schulbesuch anzuhalten und auf
die Erziehungsberechtigten sowie auf die in § 16 Abs. 3 näher bezeichne-
ten Personen entsprechend einzuwirken.
§ 19
Schulzwang
Bleibt die Einwirkung nach § 18 erfolglos, so werden die Schulpflichtigen
der Schule zwangsweise zugeführt. Die zwangsweise Zuführung erfolgt
auf schriftliches Ersuchen des Schulleiters. Auf sie finden die Vorschriften
des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG NW) über die Anwendung
des unmittelbaren Zwanges Anwendung.
§ 20
Ordnungswidrigkeiten 15)
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. als Erziehungsberechtigter, als Ausbildender oder als Arbeitgeber nicht
dafür Sorge trägt, daß der Schulpflichtige am Unterricht und an den
sonstigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt (§ 16
Abs. 2 und 3),
2. als Schüler seine Berufsschulpflicht nicht erfüllt (§§ 9, 11, 13 und 14).
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
(3) Nach der Entlassung des Schulpflichtigen aus der Schule ist die
Verfolgung der Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 2 unzulässig
http://www.gesamtschule-moers.de/pdf/SchPfG.pdfAuch in anderen Bundesländern ist die zwangsweise Zuführung zur Schule möglich. Da wird das Kind von der Polizei zuhause abgeholt und in die Klasse gebracht.
Ich höre Claudius schon "Mittelalter!!" rufen - aber dies ist das genaue Gegenteil. Hier wird das RECHT auf Unterricht und Schule für das Kind durchgesetzt. Siehe BGB §1666 (http://dejure.org/gesetze/BGB/1666.html) Satz 3.2 -
Nun mal Butter bei die Fische:
Plagiatsalarm! Das war mein Spruch! Aber dass du nun nach Butter für den Fisch verlangst, den ich dir gereicht hatte, klingt nach Läuterung.
Andererseits passt der Rest des Beitrags nicht so recht.
Hast du schon zuviel Butter bekommen?
Willst du noch'n Fisch? -
Die Forderung nach einer ärztlichen Bescheinigung ist ja im Prinzip eine offene Unterstellung gegenüber den Eltern. Ich kann mir kaum vorstellen, dass man damit so einfach durchkommt.
Doch.
Du verlangst ja kein Attest (das würde sogar Geld kosten) sondern nur einen Zettel mit Stempel, auf dem steht "XY war am ... in unserer Praxis"
Begründete Zweifel bestehen IMMER an Tagen vor oder nach längeren Ferienabschnitten. Das kann für die Eltern dann RICHTIG teuer werden:
http://www.focus.de/familie/bis-zu…id_3754406.htmlAm Flughafen Nürnberg hatte die Polizei Familien kontrolliert und allen den Abflug verweigert, die keine Ausnahmegenehmigung vorweisen konnten.
Bei einer 5-köpfigen Familie kostet das dann wirklich. Und die Reisekostenrücktrittsversicherung akzeptiert die nachgereichte Krankmeldung sicher nicht.Zu deiner Frage, wer das entscheidet, ob eine Krankheit vorlag oder nicht:
Im Zweifel das Gericht. Und zwar endgültig. Ohne Wenn und Aber oder Herauswinderei.edit: Ist wohl eine urban legend (http://www.focus.de/reisen/service…aid_788007.html)
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Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass du den Fall aus der Entfernung besser beurteilen kannst als das Amtsgericht, das über den Fall zu befinden hatte.
Das Gericht fand wohl das Vorgehen der Schule in Ordnung.
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