"Insel der blauen Delfine" haben meine 6er sehr gerne gelesen. Es ist sprachlich nicht zu anspruchsvoll ('Löcher' fände ich dagegen für Hauptschüler grenzwertig). Man kann dazu einiges Fächer übergreifend gestalten - in Kunst, Geschichte, Erdkunde, Englisch, Textilem Gestalten... Du hast Bezüge zu Indianern, Thema Wolf/Hund, Pazifische Küste/Amerika/Alaska. Protagonistin ist ein Mädchen - das Buch schreckt dadurch die Jungs jedoch nicht ab, weil Abenteuer und etwas "Robinson-Crusoe" mit hineinspielt - zudem basiert die Geschichte auf einer wahren Begebenheit. Es gibt auch einen Film dazu (betagt und schwer zu bekommen-USA 1963), den man zum Abschluss zeigen kann, um die Bilder im Kopf mit dem zu vergleichen, was im Kino draus wurde.
Materialien und Links findest zu z.B. hier:
http://www.autenrieths.de/links/linksli2.htm#dell
Beiträge von alias
-
-
Lieber Wollsocken,
deine Vorschläge sind ja durchaus interessant, jedoch in den meisten Schulen so nicht umsetzbar.
Gründe:
Du unterrichtest an einer Schule, an der - wie du schreibst - 6 Chemiekollegen unterrichten. Die Schule scheint wohl recht groß zu sein. Die meisten Schulen in Deutschland sind froh, wenn dort überhaupt ein Kollege für das Fach Chemie gewonnen werden konnte. An Haupt- und Realschulen wird das Fach oft fachfremd unterrichtet. Die Verhältnisse deiner Schule sind recht exotisch und daher als 'Blaupause' untauglich.
Du unterrichtest an einer Schule, deren Umfeld von Chemiefirmen geprägt ist die euch wohlwollend unterstützen - bzw. als Abnehmer der Schüler direkt oder indirekt Einfluss auf die Ausstattung der Schule nehmen.
Du unterrichtest in der Schweiz. -
Somit könnte man mit den Kosten für 3 UE einen Mitarbeiter 8,25 Stunden die Woche beschäftigen.
Ein durchaus vernünftiger Vorschlag. Die Reinigung der Geräte im Chemieunterricht macht nur Sinn, wenn diese am selben Tag erfolgt - sonst trocknet der Sch.. ein und ist nicht mehr sauber zu bekommen. Der Mitarbeiter müsste demnach 1,7 Zeitstunden täglich in der Schule arbeiten. Da er ebenfalls die Ferienregelung genießt, läge die reguläre Arbeitszeit einer Vollzeitkraft bei 52 Stunden pro Woche. Der Kollege hat mit 8,5 Arbeitsstunden knapp 16% der Soll-Arbeitszeit erfüllt, bekäme demnach bei einem Bruttolohn (A7, ledig, Stufe 3) 16% von 2246 € =361 € monatlich (brutto) - abzüglich Steuer und Beitrag für die private Krankenversicherung (ca. 300€) - bleiben 60 € fürs Benzin, um täglich an der Arbeitsstelle erscheinen zu können.
Die Kollegen aus SoWi und Wirtschaftslehre würden sich die Hände reiben. Endlich ein leibhaftiges, anschauliches Objekt an der Schule, an dem die Auswirkungen des Prekariats demonstriert werden können!
-
Ne "ich brenne! ich brenne!" le
Immerhin. Das sind richtig gute Voraussetzungen für einen Burn-out. Den kann schließlich nur derjenige bekommen, der zuvor gebrannt hat.
BTW: Richtig schlimm ist ein Burn-Out eigentlich nur für Feuer speiende Drachen.
-
Eine Grundausstattung für Lehrer:
Rohrstock, Kreide, Tagebuch, Nervennahrung
Moderne Variante:
Laserpointer mit Teleskopzeigestock
Kreidehalter
Terminplaner.net portable auf einem Stick
Beeren, Nüsse, Paprika -
http://www.berlin.de/special/shoppi…cher-markt.html
und http://www.hackesche-hoefe.com/Abends am Hackeschen Markt in die Kneipen unter der S-Bahn
https://www.google.de/search?q=berli…iw=1280&bih=844Falls tagsüber Zeit bleibt:
Museum für Gegenwartskunst im Hamburger Bahnhof
Dort nicht nur den Beuys kucken, sondern die Treppe runter und durch die unscheinbare Türe links in den Bereich der Konzeptkunst eintauchen - zunächst geht man durch einen ehemaligen U-Bahn-Eingang und findet sich dann in einer langen. langen Abfolge von riesigen Räumen, die jeweils meist von einem einzigen Künstler gestaltet wurden.
Wie sagte Meister Spock?
"Faszinierend!"Der Eingang zur Konzeptkunst befindet sich auf diesem Bild etwa in der Mitte links.
Es verirren sich nur wenige Besucher in das Museum für Gegenwartskunst. Noch weniger in diese unterirdischen Hallen.
Unbegreiflich.
[Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/8/80/Hamburger_Bahnhof_%28Berlin%29_%286343010963%29.jpg/800px-Hamburger_Bahnhof_%28Berlin%29_%286343010963%29.jpg]Beispiel für einen Raum:
Die "Gartenskulptur" von Diter Roth
[Blockierte Grafik: http://www.smb.museum/uploads/tx_templavoila/Bild_1_Roth_Gartenskulptur_Thomas_Bruns_A.jpg]
(hier im noch unfertigen Zustand)Wichtiger und notwendiger Hinweis:
Angemeldete Schulklassen haben in allen Staatlichen Museen Berlins freien Eintritt!
ZitatFreien Eintritt haben:
a) Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
b) Schülerinnen und Schüler im Rahmen des betreuten Schulunterrichts -
Andererseits... es kommen ja auch Kinder mit Fieber, hungrig und ohne Essen...da kann man auch mal Läuse mitbringen
In diesen Fällen bekomme ich Läuse
ZitatNach § 33 und 34 des Infektionsschutzgesetzes besteht für Erziehungsberechtigte von Kindern mit Läusebefall die Pflicht, die Leitung der vom Kind besuchten Gemeinschaftseinrichtung über den Läusebefall zu unterrichten. Die so informierte Einrichtungsleitung ist verpflichtet, einen Befall dem Gesundheitsamt zu melden und zwar namentlich sowie Maßnahmen zur Bekämpfung einzuleiten. Einige Kindergärten und Schulen haben eigene Vorgehens- und Verhaltensweisen bei Kopflausbefall erarbeitet und in Form eines Handlungsplans und/oder durch Aufnahme in die Satzung veröffentlicht, andere in die Hausordnung integriert. Regelungen hierzu erlässt das Robert-Koch-Institut, welches entsprechend dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) in seiner beratenden Funktion Konzepte und Vorgehensweisen zu Eindämmung von ansteckenden Krankheiten und auch dem Kopflausbefall erarbeitet hat. Als Ursache für Kopflausbefall wird vor allem der gemeinsame Aufenthalt mit engem körperlichem Kontakt, z. B. beim Spielen benannt. Läuse werden aber auch aus dem benachbarten und entfernten Ausland eingeschleppt. Der Anstieg des Läusebefalls ist unmittelbar nach der Ferienzeit besonders deutlich.
InfektionsschutzgesetzLaut Infektionsschutzgesetz dürfen befallene Personen weder die Gemeinschaftseinrichtung betreten, noch an ihren Veranstaltungen teilnehmen und zwar solange, bis nach ärztlichem Urteil keine Gefahr mehr für eine Weiterverbreitung besteht. Der § 34 IfSG sieht für die Prüfung auf Kopflausbefall aber keine medizinischen Sachkenntnisse als Voraussetzung vor. Die Eltern stellen selbst den Befall fest und führen die Behandlung durch, da die erhältlichen Anwendungsmittel als hinreichend wirksam gelten und damit keine Weiterverbreitung mehr zu befürchten ist. Lediglich für die Wiederzulassung ist ein ärztliches Attest erforderlich (§34 Abs.1 IfSG). Mit § 34 Abs.7 sieht das Gesetz aber auch eine Ausnahmeregelung vor, derzufolge die Erziehungsberechtigten selbst eine Bestätigung über die einwandfrei durchgeführte Behandlung geben dürfen. Die Zulassung der Vertretbarkeit dieser Ausnahmeregelung erteilt das Gesundheitsamt und empfiehlt sie den Einrichtungsleitungen.
http://www.laeuse-infos.de/infektionsschutzgesetz.phpIm Infektionsschutzgesetz wird gerne ein Passus überlesen und von Eltern behauptet, Lausbefall wäre dort nicht aufgeführt. Dies trifft zwar auf die Aufzählung zu - im ersten Satz danach (rot markiert) ist Lausbefall jedoch eindeutig erwähnt.
ZitatAlles anzeigen§ 34 Gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflichten, Aufgaben des
Gesundheitsamtes
(1) Personen, die an
1. Cholera
2. Diphtherie
3. Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
4. virusbedingtem hämorrhagischen Fieber
5. Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
6. Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
7. Keuchhusten
8. ansteckungsfähiger Lungentuberkulose
9. Masern
10. Meningokokken-Infektion
11. Mumps
12. Paratyphus
13. Pest
14. Poliomyelitis
15. Scabies (Krätze)
16. Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen
17. Shigellose
18. Typhus abdominalis
19. Virushepatitis A oder E
20. Windpocken
erkrankt oder dessen verdächtig oder die verlaust sind, dürfen in den in § 33 genannten
Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige Tätigkeiten ausüben,
bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der
Krankheit oder der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Satz 1 gilt entsprechend für die in der
Gemeinschaftseinrichtung Betreuten mit der Maßgabe, dass sie die dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung
dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an
Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen dürfen. Satz 2 gilt auch für Kinder, die das 6.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben und an infektiöser Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ifsg/gesamt.pdfZitatAlles anzeigen§ 73 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.entgegen § 6 Abs. 1 oder § 7, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 15 Abs. 1,
eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht,
2.entgegen § 6 Abs. 2, § 34 Abs. 5 Satz 1 oder § 43 Abs. 2 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht
vollständig oder nicht rechtzeitig macht,
....
14. entgegen § 34 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2 oder Abs. 3, eine dort genannte Tätigkeit
ausübt, einen Raum betritt, eine Einrichtung benutzt oder an einer Veranstaltung teilnimmt,
15. ohne Zustimmung nach § 34 Abs. 2 einen Raum betritt, eine Einrichtung benutzt oder an einer
Veranstaltung teilnimmt,
16. entgegen § 34 Abs. 4 für die Einhaltung der dort genannten Verpflichtungen nicht sorgt,
17. entgegen § 34 Abs. 6 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, das Gesundheitsamt nicht, nicht richtig,
nicht vollständig oder nicht rechtzeitig benachrichtigt,Womit auch die Droh- und Durchsetzungsmittel klar sind.
Wer sein Kind trotz Lausbefall in die Schule schickt, zahlt. Meldung ans Ordnungsamt mit Hinweis auf Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz und der Bitte um zügige Bearbeitung.
Hausverbot mit Hinweis auf das Infektionsschutzgesetz aussprechen.
Bei Verstoß Entfernung aus dem Gebäude durch die Polizei.Die anderen Kinder haben Anspruch auf Schutz und Fürsorge.
-
In Baden-Württemberg wurde ab 2005 ein neues Arbeitszeitmodell für Lehrer als Verwaltungsvorschrift eingeführt, das auch die Kooperationszeit festlegt:
https://www.gew-bw.de/Binaries/Binar…svorschrift.pdfZitat2.2.2 Kooperationszeit
Da die Weiterentwicklung der Qualität in der Schule die Notwendigkeit zu regelmäßiger Kooperation und Teamarbeit innerhalb des Kollegiums über die nach der Konferenzordnung vorgesehenen Konferenzen hinaus verstärkt, wurde die Verwaltungsvorschrift „Arbeitszeit der Lehrer an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg“ um eine Kooperationszeit ergänzt, die von der Schulleiterin bzw.dem Schulleiter verpflichtend festzusetzen ist. Im Interesse der Planbarkeit der Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer außerhalb des Unterrichts hat die Schulleiterin bzw. der Schulleiter langfristig im Voraus Zeitfenster festzulegen, in denen Kooperation und Teamarbeit stattfinden kann. Diese Zeiten können auch in den Ferien festgesetzt werden. Bei der Kooperationszeit handelt es sich um keine zusätzliche Arbeitszeit, da sie in der Jahresarbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer enthalten ist.
zit. aus http://www9.landtag-bw.de/WP14/Drucksach…0/14_3288_d.pdf
In dieser Drucksache wird auch auf das Hamburger Arbeitszeitmodell Bezug genommen - daher ist sie auch interessant für andere Bundesländer.Leider können manche Schulleiter nicht lesen. Die Verpflichtung betrifft nur die Schulleiter - sie müssen das Zeitfenster festlegen. In dieser Zeit können dann Sitzungen stattfinden.
Manche Schuleiter haben daraufhin ganze Nachmittage als verpflichtende Präsenzzeit festgelegt (nach dem Motto:'Wenn ich schon die ganze Zeit in der Schule hocke, können die andern das auch') - was (s.o.) rechtlich nicht haltbar und so nicht vorgesehen war.
Die Kooperationszeit ist ein Zeitfenster, das während der Woche für alle von Unterricht freigehalten wird, damit für Kurz-Konferenzen kein Unterricht ausfällt und eine verlässliche Terminplanung möglich ist - mehr nicht. Ständige Präsenz ist nicht vorgesehen - an unserer Schule wird die Zeit in diesem Sinn genutzt. Falls etwas zu besprechen ist, ist die Suche nach einem Termin nun einfach - man muss nicht mehr die Stundenpläne nach Möglichkeiten abklären.
Info dazu:
http://www.schulamt-freiburg.de/site/pbs-bw/ge…ionszeit%20.pdfNachtrag:
Die Option, solche Zeitfenster auch in die Ferien zu legen, bedeutet letztlich nur, dass die Schulleitung die Anfangskonferenz auch auf den letzten Ferientag der Sommerferien festlegen kann - was in vielen Schulen bereits vorher so praktiziert wurde und womit ich kein Problem habe. -
Die Lage in Afrika spitzt sich zu. Ebola breitet sich expotentiell aus.
Eine unstrukturierte Liste möglicher Spendensammel-Aktionen von Schulen ist hier zu finden:
http://www.autenrieths.de/links/afrika.htm -
It's just a handy hint to those who are interested in. Maybe you don't care a fig about - but don't mind, you'll cope without that.
-
offensichtlich hast du auf meine Frage im anderen Thread geantwortet
Uups... es ist immer etwas verwirrend, wenn von einem Teilnehmer zwei Threads eröffnet werden, die sich ähnlich sind und der Titel das nicht klar differenziert - da es auch hier um das Singen von Liedern ging, hab' ich den "Focuswechsel" nicht registriert. Sei's drum.
Hab mein Posting in den anderen Thread: Wie Doppelstunde in Musik organisieren??? verschoben.
-
Um welche Klassenstufe handelt es sich? Klasse 1 oder 4 unterscheiden sich doch beträchtlich. Welches Instrumentarium ist an der Schule vorhanden?
2 Stunden Lieder singen ist ätzend. Für alle.Ich kenne eine Schule, an der eine Kooperation mit der Musikschule existiert. Deine Doppelstunde würde sich für etwas ähnliches eignen:
Während dem regulären Musikunterricht kommen parallel 4 Musikschulkollegen und nehmen je 3-6 Schüler unter ihre Fittiche. Sie führen dann in Gitarre, Geige, Blasinstrumente und Percussion ein.
Vorteil für dich: Du hast weniger Schüler. Vorteil für die Musikschule: Sie gewinnen Schüler. Im Idealfall bist du während dieser Zeit nur "Notaufnahmelager" - und kümmerst dich um die Schüler, die mit den Musikschulkollegen nicht klarkommen - oder sich bereits für ein Instrument entschieden haben und vom nächsten Kollegen nichts mehr wissen möchten
Für fachfremd unterrichtende Kollegen ist auch die Musiklehrer-Mailingliste von Dirk Bechtel ein Quell der Inspiration und Hilfe:
http://www.dirk-bechtel.de/index.htm
1500 Musikkollegen sind dort angemeldet und stehen mit Rat und Tat zur Seite - im Wiiki sind ebenfalls zahlreiche Infos zu finden, ebenfalls im Forum:
http://www.dirk-bechtel.de/forumWeitere Links zum Musikunterricht findest du auch unter
http://www.autenrieths.de/links/linkmusi.htmedit:
Aus dem Parallelthread https://www.lehrerforen.de/index.php?form…&threadID=39274 hierher kopiert, weil's hier besser passt -
Die ewige und dilettantische Rechtschreibdebatte langweilt mich.
In diesen Threads sind - neben kritischen Anmerkungen - auch zahlreiche Tipps und Hinweise von Lehrern enthalten, die bereits lange nach der Reichen-Methode arbeiten. An deiner Bemerkung ärgert mich, dass du Kollegen, die bereits jahrelang als Lehrer arbeiten, als Dilettanten abqualifizierst.
Andererseits stimmt mich die Wikipedia auch versöhnlich
ZitatEin Dilettant (italienisch dilettare aus lateinisch delectare „sich erfreuen“) ist ein Amateur oder Laie und unterscheidet sich somit von einem Fachmann. Der Dilettant übt eine Sache um ihrer selbst willen aus, also aus Interesse, Vergnügen oder Leidenschaft. Dabei kann er vollendete Kenntnisse und Fertigkeiten erlangt haben
-
-
Zitat
Open education is a philosophy about the way people should produce, share, and build on knowledge.
Proponents of open education believe everyone in the world should have access to high-quality educational experiences and resources, and they work to eliminate barriers to this goal. Such barriers might include high monetary costs, outdated or obsolete materials, and legal mechanisms that prevent collaboration among scholars and educators.
Promoting collaboration is central to open education. As the Open Education Consortium says: "sharing is probably the most basic characteristic of education: education is sharing knowledge, insights and information with others, upon which new knowledge, skills, ideas and understanding can be built."
http://opensource.com/resources/what-open-education
Ein Beispiel für Open Education:
Der Mathe-MOOCsiehe auch
https://iversity.org/de/pages/aboutund - BTW
OpenSource-Software -
Zum Thema gab es bereits zahlreiche Threads. Interessant z.B.
Ein Plädoyer für "Schreiben durch Lesen"?
Kritik an der Methode "Lesen durch Schreiben"
Lesen durch Schreiben (in diesem Thread hatte ich weitere, ältere Threads verlinkt) -
Vielleicht kann das jemand als Unterrichtseinstieg brauchen:
[Blockierte Grafik: http://4.bp.blogspot.com/-uGGbHFYDmn0/U…scher-sicht.jpg]
Quelle: http://sonner.antville.org/stories/2143962/ -
Der moderne Schulhausbau sieht in Zukunft wohl so aus:
[Blockierte Grafik: http://2.bp.blogspot.com/_leoGYAeiH44/Sms6w9eNgcI/AAAAAAAAGuY/7BrCdfdkG4Q/s1600/rotel%2Bbus.jpg]Der große Vorteil besteht darin, dass die Kollegen eine Teilerstattung der Kosten zur Absolvierung des Busführerscheins erhalten. 87.85 € werden dann erstattet - denn für die Restkosten werden private Interessen unterstellt. Man könnte schließlich - sobald man mit 74 Jahren pensioniert ist - nebenberuflich als Busfahrer ein Zubrot verdienen.
-
So ein Lehrwerk wäre wohl eine Marktlücke - für unsere Migrantenkinder würde mich so ein durchstrukturiertes Lehrwerk auch interessieren.
Der Hueber-Verlag hat etwas in der Richtung, das jedoch eher für die Erwachsenenbildung gedacht ist. Ich denke, dass auch die Materialien des Goethe-Instituts eher in Richtung Erwachsenenbildung zielen.Linktipps zu DAF / DAZ hatten wir schon hier - die stammen jedoch von 2006 und könnten teilweise veraltet (oder tot) sein:
Linktipps DaF/DaZIn der Linkbibliothek für Lehrer gibt's auch ein Kapitel dazu:
http://www.autenrieths.de/links/linksdeu.htm#DAF
Dort findest du auch Links zu kostenlosen Online-Übungen/Whiteboard-Seiten für Deutsch
http://www.autenrieths.de/links/wiideutsch.htmZum Thema Mathe für Migrantenkinder
Mathematik für Ausländerkinder -
Was können wir tun, um den Schaden abzuwenden?
Eigentlich nichts. Sicherheit geht vor. Irgendwann werden wohl auch die Bücher und Hefte verbannt, weil die aus Papier sind und eine Brandgefahr darstellen - die Akkus in den Smartphones und Tablets sowieso
Einzige Möglichkeit: Lass dir vom Schulträger eine zusätzliche Fensterfront in den Klassenraum einziehen, der den Ruhe- und Unterrichtsraum vom "Toberaum" mit den Sofas abtrennt. Wir können ja mal Argumente sammeln, mit denen wir die Sachbearbeiter der Genehmigungsstellen 'über den Tisch ziehen können".
Werbung