Beiträge von alias

    Bist du in der GEWerkschaft? Hier ist professionelle Beratung gefragt. Was wie wo angerechnet wird, ist kompliziert - wirkt sich über die Jahre hinweg jedoch in mehreren Tausend € aus und kann Auswirkungen bis ins Rentenalter haben, falls du deswegen die letzte Dienstalterstufe nicht mehr bekommst. Zeiten im öffentlichen Dienst an Schulen (und staatlich anerkannten Ersatzschulen) wurden nach meiner Kenntnis immer angerechnet - wobei es hier auch zwischenzeitlich Änderungen gegeben haben mag. Ich bin auch nicht informiert, wie das bei euch mit QBAS / Seiteneinsteiger gehandhabt wird.
    Gefunden habe ich das:
    http://www.phv-nw.de/bildungaktuell…s_lehrermangels
    und
    http://www.tresselt.de/seiteneinsteiger.htm
    Daraus

    Zitat

    Bei entsprechenden Vorerfahrungen kann der Start aber bereits in einer höheren Stufe erfolgen. Anerkennungsfähige Zeiten von einem Jahr führen zur Stufe 2, von drei Jahren führen zur Stufe 3 und sechs Jahren führen zur Stufe 4. Da die Ausbildungszeit normalerweise als Vorerfahrung angerechnet wird, können Sie mit der Stufe 2 rechnen.

    Vor wenigen Tagen bin ich per Email von den Eltern einer Schülerin meiner Klasse wg. (vermeintlichen?) Mobbings ihrer Tochter durch Mitschüler massiv angegangen und in gewisser Weise auch bedroht worden ( so: Sollte XXX in irgendeiner Weise auch Schaden, bedingt durch diese Sache zugefügt werden, werde ich Sie persönlich dafür zu Verantwortung ziehen müssen!! Rechtliche Schritte sind eingeleitet ... ").

    Die Äußerung der Eltern lässt sich - bezüglich der "Drohung" - wohl doppeldeutig lesen.
    Festzuhalten ist, dass die Schülerin von Mitschülern "gemobbt" wurde - oder dies als Mobbing empfunden hat. Nun wird dir von den Eltern vorgehalten, dagegen nicht massiv genug eingeschritten zu sein. Die Eltern befürchten, dass ihre Tochter durch das Verhalten der Mitschüler Schaden nimmt.
    Dafür können die Eltern dich zunächst nicht persönlich in Haftung nehmen. Kinder sind manchmal gemein zueinander - und wir Lehrer werden nicht in erster Linie als Streitschlichter und Schiedsrichter bezahlt, obwohl uns diese Aufgabe oft zufällt. Dir ist (aus meiner Fernsicht) kein Fehlverhalten anzulasten - denn du bist nicht der Mobber.

    Daher ist auch die Drohung mit "rechtlichen Schritten" wohl eher gegen die mobbenden Mitschüler gerichtet - und nicht gegen dich. Beruhige dich.
    Vermutlich bereuen die Eltern diese unbedachte, schnell in der Wut geschriebene E-Mail bereits - falls diese überhaupt von den Eltern geschrieben wurde.

    Deine Forderung nach einer schriftlichen Entschuldigung halte ich für überzogen. Mit einer derartigen Forderung stellst du eine unüberwindbare Hürde auf, die den Gesichtsverlust und Kniefall des Gegenübers verlangt. Relativiere das möglichst schnell und sei mit einer persönlichen Entschuldigung im Gespräch zufrieden.

    Wenn du wegen dieser Kappeleien unter Pubertierenden (ich vermute wegen Schulstufe SekII mal diese Altersgruppe) derart auf stur schaltest und das Gespräch verweigerst, bekommst du demnächst eine Einladung ins Schulamt oder Regierungspräsidium zu einem Dienstgespräch. Das wird dann entweder durch deinen Schulleiter oder die Eltern veranlasst.

    Wobei ein kluger Schulleiter darauf bestehen wird, dass man sich gemeinsam mit ihm an einen Tisch setzt und vernünftig miteinander redet.
    Wenn beide Seiten auf Konfrontationskurs schalten, kommt es unvermeidbar zum Zusammenstoß mit Personenschaden.

    Du bist per Schulgesetz zur "vertrauensvollen Zusammenarbeit" verpflichtet.
    Falls du deinem Schulleiter nicht traust, kannst du einen Personalrat oder Schulpsychologen als Moderator/ Vermittler dazu bitten.

    Du wirst vermutlich auch als Kunsterzieher Probleme damit bekommen.

    Du kannst natürlich folgendes versuchen:
    Biete eine Fortbildung oder Workshops für die Schüler dazu an.
    Dann ist es notwendiges Arbeitsmittel.

    Dazu müsste jedoch auch auf den Rechnern der Schule das Programm "lizenzrechtlich einwandfrei" installiert sein.

    Für derartige Stellen kann es viele Gründe geben. Entweder geht die bisherige "Planstelleninhaberin" demnächst in Mutterschutz, hat sich woanders hin beworben und das Verfahren läuft noch (z.B. ans Seminar oder auf eine Schulleitungsstelle), es handelt sich um eine vermutlich länger dauernde Krankheit oder Frühpensionierung.
    In allen diesen Fällen ist die Planstelle noch nicht frei - es wird jedoch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine Lehrkraft benötigt.
    Du erhältst eine Zusage für ein Jahr im Angestelltenverhältnis - vermutlich sogar mit dem Vermerk, dass daraus spätestens im nächsten Jahr eine Verbeamtung erfolgt.

    Herzlichen Glückwunsch!
    Falls du dir nicht sicher bist, frag doch beim zuständigen Schulrat oder Personalsachbearbeiter im Regierungspräsidium nach.

    Der Rattenfänger ist SEHR bekannt - und wird oft und gerne verwendet. Auch als Motiv im Kunstunterricht.
    Erkundige dich, ob die Kinder diese Sage nicht bereits in irgendeiner Weise kennen gelernt haben.

    Kinder in der 3.Klasse sind sehr neugierig und an geheimnisvollen Geschichten, die in ihrer Umgebung gespielt haben, durchaus interessiert. Daher mein Vorschlag zu den Sagen-Sammlungen.
    Die Sagen, die bei zeno.org zu finden sind, müsen jedoch umgeschrieben werden - sie sind meist in der Sprache und Rechtschreibung des 18. und 19.Jahrhunderts verfasst.

    Daraus ließe sich jedoch auch eine Aufgabe für die Kinder erstellen:
    "Erzähle diese Sage möglichst spannend und ausführlich nach. Du kannst auch Sachen dazu erfinden."

    Man sollte also jeden Lehrer in erster Linie auf die Suche nach
    sich selbst schicken

    Das funktioniert doch nur bei solchen, deren Geist sich abgehoben hat, die sich verloren haben und nun orientierungslos herumsuchen - oder tot sind.

    Ich frage mich immer, wie das mit der "Selbstfindung" funktionieren soll.
    Ich klopf' mir auf den Bauch, schaue in den Spiegel und ringsrum und weiß, wo ich bin.

    Es kommt manchmal vor, dass ich glaube im Wald zu stehen - und keine Bäume um mich herum sehe, sondern lauter Typen auf Selbstfindung...
    Mit etwas Kopfschütteln ist das Gefühl in der Regel wieder verflogen und der Verstand schaltet wieder auf Normalmaß.

    Sagen aus Berlin und Brandenburg findest du hier:
    http://www.zeno.org/Literatur/M/Gr…9Fischen+Staats

    Norddeutsche und Märkische Sagen:
    http://www.zeno.org/Literatur/M/Ku…rchen+und+Sagen
    (Hier ist die Sprache eher an unser Schriftdeutsch angelehnt)

    Nele
    Wie Noah mit Preußen zusammenhängt, kannst du in dieser Sage nachlesen: 8)
    http://www.zeno.org/Literatur/M/Gr…rn+Deutschlands

    Nebenbei - in dieser Sage ist auch nachzulesen, weshalb die Berliner Probleme mit den Schwaben haben - das reicht weeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeit zurück!

    Weitere Links zu Sagen:
    http://www.autenrieths.de/links/linksli3.htm

    Leider werden hier Begrifflichkeiten wildest durcheinander geworfen - und je nach Bundesland - auch unterschiedlich eingesetzt.

    Vereinfacht lässt sich die Kompetenzorientierung in Baden-Württemberg so erklären: Es ist alter Wein in neuen Schläuchen.
    Da wird vom "Paradigmenwechsel der Input-Orientierung hin zur Outputorientierung" gebabbelt, dabei ist es letzendlich die alte Lernzielorientierung der 70er Jahre, die nun umformuliert wird.

    Damals lautete ein Lernziel der Klasse 1: "Der Schüler kann einstellige Zahlen addieren"
    Heute lautet diese Kompetenz im Level A: "Ich kann einstellige Zahlen addieren"

    Der große Unterschied zu damals ist, dass die Lernziele im Unterrichtsentwurf des Lehrers standen. Heute stehen sie als Kompetenz im Kompetenzraster des Schülers.

    Ich merke sehr deutlich, dass sich einige hier noch keine Kompetenzen in Sachen Kompetenzorientierung und Kompetenzrastern erworben haben, wie sie in Ba-Wü nun für die Gemeinschaftsschulen eingeführt werden. :aufgepasst:

    Hier geht es um sehr ausdifferenzierte, fachliche Ziele (Kompetenzen), die auf verschiedenen Niveaus bearbeitet und erworben werden.
    Für alle, die ihre Lesekompetenz etwas "ausruhen" wollen, gibt's einen Schimmer davon per Film:
    http://www.youtube.com/watch?v=a7XvFA5Ev4o

    Wie eine Kompetenzorientierung in Mathematik aussehen kann, ist hier ab Seite 51 nachzulesen:
    http://www.ls-bw.de/Handreichungen…eien/NL21V2.pdf

    Kopien sind Sachkosten. Diese müssen vom Sachkostenträger der Schule bezahlt werden. Nun kann der Sachkostenträger dem Leiter der Behörde eine Obergrenze für diese Kosten verordnen - die dieser an seine Untergebenen weiter vermittelt.

    Ich hole daher so weit aus, weil damit der Hebel aufgezeigt wird, an dem man ansetzen muss:
    Der Gemeinderat oder der Kreistag muss der Verwaltung deutlich signalisieren, dass mit den Mitteln für den Geburtstagsempfang des Bürgermeisters die Kopierkosten der Schule für ein Jahr abgedeckt wären... und dass hier die Prioritäten gerade gerückt werden müssen.

    Zur Anrechnung: an unserer Schule ist es üblich, dass AG-Stunden als halbe Unterrichtsstunden angerechnet werden, wenn möglich. Mehr ist nicht drin.

    Dann wäre bei mir nicht drin, dass ich eine AG anbiete.
    Wehret den Anfängen. Irgendwann heisst es sonst, dass auch beim Englisch-Unterricht zwei Stunden für eine Deputatsstunde zu halten sind, weil da in der Regel ja die Schüler reden sollen - und nicht der Lehrer 8)
    Von Sport, Musik und Kunst ganz zu schweigen.

    BTW: In der Regel rechnen die Schüler auch in Mathe still an ihren Übungsaufgaben. Da könnte man sogar drei Stunden für eine Deputatsstunde ansetzen.

    Der Schwabe sagt da: "Jo goht's no?" und die Antwort lautet: "Noi!"

    edit:typo

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