Vor wenigen Tagen bin ich per Email von den Eltern einer Schülerin meiner Klasse wg. (vermeintlichen?) Mobbings ihrer Tochter durch Mitschüler massiv angegangen und in gewisser Weise auch bedroht worden ( so: Sollte XXX in irgendeiner Weise auch Schaden, bedingt durch diese Sache zugefügt werden, werde ich Sie persönlich dafür zu Verantwortung ziehen müssen!! Rechtliche Schritte sind eingeleitet ... ").
Die Äußerung der Eltern lässt sich - bezüglich der "Drohung" - wohl doppeldeutig lesen.
Festzuhalten ist, dass die Schülerin von Mitschülern "gemobbt" wurde - oder dies als Mobbing empfunden hat. Nun wird dir von den Eltern vorgehalten, dagegen nicht massiv genug eingeschritten zu sein. Die Eltern befürchten, dass ihre Tochter durch das Verhalten der Mitschüler Schaden nimmt.
Dafür können die Eltern dich zunächst nicht persönlich in Haftung nehmen. Kinder sind manchmal gemein zueinander - und wir Lehrer werden nicht in erster Linie als Streitschlichter und Schiedsrichter bezahlt, obwohl uns diese Aufgabe oft zufällt. Dir ist (aus meiner Fernsicht) kein Fehlverhalten anzulasten - denn du bist nicht der Mobber.
Daher ist auch die Drohung mit "rechtlichen Schritten" wohl eher gegen die mobbenden Mitschüler gerichtet - und nicht gegen dich. Beruhige dich.
Vermutlich bereuen die Eltern diese unbedachte, schnell in der Wut geschriebene E-Mail bereits - falls diese überhaupt von den Eltern geschrieben wurde.
Deine Forderung nach einer schriftlichen Entschuldigung halte ich für überzogen. Mit einer derartigen Forderung stellst du eine unüberwindbare Hürde auf, die den Gesichtsverlust und Kniefall des Gegenübers verlangt. Relativiere das möglichst schnell und sei mit einer persönlichen Entschuldigung im Gespräch zufrieden.
Wenn du wegen dieser Kappeleien unter Pubertierenden (ich vermute wegen Schulstufe SekII mal diese Altersgruppe) derart auf stur schaltest und das Gespräch verweigerst, bekommst du demnächst eine Einladung ins Schulamt oder Regierungspräsidium zu einem Dienstgespräch. Das wird dann entweder durch deinen Schulleiter oder die Eltern veranlasst.