Beiträge von schubimaus

    Zurückgekehrt von einer an sich sehr schönen Klassenfahrt, stelle ich mir immer wieder die Frage, mit welchen rechtliche Konsequenzen ich rechnen muss, wenn es zu einem Unfall während einer solchen Schulveranstaltung kommt.


    Der konkrete Fall: Klassenfahrt mit einer 5.Klasse 24 Schüler. Bei einer Wanderung von der Roßtrappe nach Treseburg, entlang der Bode kletterte einer der Jungen hinter eine Absperrung in Form eines
    Edelstahl-Geländers, stellte sich an einen ca 50 m hohen Abhang und pinkelte herunter ................... Ich selbst kam dazu, vor Schreck brachte ich kein Wort heraus. Der Junge wurde noch
    am selben Tag von seiner Mutter abgeholt.


    Ich bin froh, dass diese Situation kein tragisches Ende genommen hat. Dennoch bereitet mir die Frage "Was wäre wenn....." einiges Kopfzerbrechen. Die Klasse war im Vorfeld von mir belehrt worden. Dass man nicht hinter zur Sicherheit aufgastellte Absperrungen gehen darf, habe ich nicht explizit gesagt. Nur auf der Roßtrappe habe ich die Kinder auf die Bedeutung der Geländer hingewiesen.
    Ich werde wohl nie wieder eine Klassenfahrt durchführen. Das Risiko , "Opfer" von Gedanken- und Respektlosigkeit zu werden möchte ich nicht mehr tragen. Die rechtliche Auslegung solcher Fälle ist schwammig und am Ende stehen wahrscheinlich Konsequenzen, mit denen man auch als einigermaßen gewissenhaft arbeitender Lehrer zu rechnen hat.


    Bitte teilt mir Eure Erfahrungen und Meinungen zum beschriebenen Thema mit. Ich bin gespannt......

    Ich finde die Regelung im Land Brandenburg, Projektarbeit, die über das Maß der normalerweise zu leistenden Arbeitszeit wird nicht als Mehrarbeit anerkannt, mehr als fragwürdig.
    Hat der Koöllege an einem solchen Projekttag regulär 4 Unterrichtsstunden zu absolvieren, ist es ohne Bedeutung, wenn er aber 2 oder mehr Stunden zusätzlich arbeitet. Die angerechnete Mehrarbeitszeit beträgt 0 Stunden.
    Bei der Häufung von Projekttagen kommt da schon einiges zusammen.
    Ist dort eine arbeitnehmerfreundlichere Regelung denkbar ?

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