Beiträge von Bo_Hansen

    Hallo zusammen,


    wie ist Ihre/Eure Meinung zum Thema "Lehrerrat" im oben genannten Kontext?


    Ist es für die Vita eher vorteilhaft, wenn man einmal in dem Gremium mitgewirkt hat oder ist dies bei Bewerbungen o. Ä. eher kontraproduktiv?


    In der Wirtschaft sind derartige Gremien ja gerade bei den Chefetagen eher unbeliebt...


    Man kann dies natürlich auch in Bewerbungen einfach verschweigen, aber ich wäre trotzdem an einem Meinungsbild interessiert.


    Freundliche Grüße

    Hallo,


    ich bin seit November "Studienrat i.K. a.P." und würde mich gerne für den Fall einer Dienst- bzw. Berufsunfähigkeit absichern (war mir im Ref noch zu kostspielig).


    Ich bin mir allerdings unsicher, ob eine DU auch für den Kirchendienst gilt (mein Versicherer wirkte diesbezüglich erschreckend unwissend).


    Im Falle der Riesterrente ist mir z. B. bekannt, dass das beamtenähnliche Verhältnis von der Förderung ausgeschlossen wird (passt als Beispiel vlt nicht ganz, da Riester natürlich auch staatliches Förderinstrument, aber ich bin mir dennoch unsicher, ob es bei einer DU für den Kirchendienst nicht auch einen Haken gibt).


    Könnt Ihr mir ggf. eine gute Absicherung für Kirchendienstler empfehlen?


    Vielen Dank im Voraus!
    Bo

    Hallo,


    diese Frage (Gehalt, Berufseinsteiger STR a.P., A13Z) wurde natürlich schon häufig gestellt, aber leider steige ich immer noch nicht ganz durch.


    Und zwar gibt es ja einen Gehaltsrechner für den öffentlichen Dienst und ich bin mir dort bei zwei Angaben unsicher:


    1. Bekomme ich als Berufseinsteiger A13 (Berufskolleg) einen Amtszuschlag? Und wenn ja, wie lautet die
    Bezeichnung (BBesO A/B Vorb. 13a?)?


    2. Ich habe mal gehört, dass man direkt - auch a. P. - auf Stufe 5 einsteigt. Stimmt das wirklich oder doch Stufe 0?


    Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.


    Vielen Dank im Voraus!

    Hallo zusammen,



    mehrere meiner Ausbildungslehrer tun sich etwas schwer mit der Frage, was man bei den einzelnen Kompetenzen im Beurteilungsbeitrag genau schreiben könnte.


    Hat jemand eventuell ein paar Beispiele, die er/sie per PN an mich weiterleiten kann, damit ich diese meinen ABLs als Orientierungshilfe geben kann?


    Bei Zeugnissen gibt es ja auch Musterformulierungen, die dann quasi in Noten umgemünzt werden könnten.
    Vielleicht hat ja wer etwas Gutes für kompetenzorientierte Beiträge.


    Vielen Dank im Voraus!

    Die Antworten helfen schon sehr.


    Gehalt und offizieller Status wären ja erstmal nebensächlich, solange es eine Möglichkeit gibt, bereits
    früher an der neuen Schule auszuhelfen (wenn die alte Schule einen nicht übernehmen kann,
    sollten diese und das Seminar einem ja eigentlich keine Steine in den Weg legen bezüglich einer
    Ausleihe oder ähnlichem).


    Durch die bürokratischen Vorgänge wusel ich mich ggf. zu gegebener Zeit.


    Erstmal schönen Dank!

    Ja, aber hat man durch die Ernennung nicht ein bindendes Verhältnis an seine Ausbildungsschule bis zur Aushändigung des 2.Staatsexamens (in meinem Fall den 31.10)?


    So wie Du/Sie das sagen, klingt es, als könnte man jederzeit die Schule wechseln... Oder heißt das, dass man auf keinen Fall vor der Aushändigung irgendwo eine Stelle
    antreten kann, auch wenn die UPP bestanden ist?

    Hallo,


    die Frage steht ja bereits in der Überschrift.


    Ausgangssituation: eine Übernahme an meiner Schule ist unsicher und ich kenne eine andere Schule,
    die mich (potentiell) gerne hätte, und wenn, am liebsten frühstmöglich.


    Habe Anfang September UPP und ich frage mich, ob ich bis zum 31.10. dann meinen Vertrag an der Ausbildungsschule erfüllen muss
    oder ob eine einvernehmliche Vertragsauflösung möglich wäre (z.B. zum 15.09.)?


    Wenn ja, wie kurzfristig wäre dies möglich und was ist dabei alles zu beachten? Und kann ich dann direkt an der neuen Schule anfangen,
    sofern diese eine Stelle ausschreiben konnte?


    Ich würde mich über Euren Rat freuen 8)


    Grüße
    Bo Hansen

    Hallo Leute!
    Ich habe gerade zum 31.03. mein Studium beendet, beginne im Mai mit dem Ref. und musste für das letzte Studienjahr einen KFW-Kredit machen [Nebenjob aufgegeben, um endlich fertig zu werden ;)].
    Jedenfalls war ich gerade super überrascht, dass ich heute (1.04.) noch eine Zahlung der KFW-Bank erhalten habe, da ich dachte, dass ich das letzte Mal im März was bekäme...
    Werden die mir das Geld wieder abziehen oder bekommt man tatsächlich auch noch für den Nachfolge-Monat eine letzte Zahlung (bzw. bekommt man das März-Geld im April; war mir bisher nie aufgefallen, dass das ein Monat später läuft)?
    Ich habe mich bei der KFW-Bank auch nicht abgemeldet, da es ja immer hieß, dass die die Zahlung automatisch einstellen, wenn man denen nicht rechtzeitig eine aktuelle Studienbescheinigung schickt (allerdings war die Deadline dieses Mal erst der 15.04)....
    Wäre sehr dankbar über Eure Erfahrungsberichte, ob das Geld noch zu diesem Sommersemester gehört oder nicht (nicht, dass ich das Geld ausgebe und dann wollen die es zurück)!
    Vielen Dank im Voraus...

    Ich bin gerade auf Folgendes gestoßen:


    "Bei der Bewerbung (SEVON) können Sie Wünsche zum Seminarstandort angeben. Nach Ihrer Bewerbung werden Sie von der einstellenden Behörde (Bezirksregierung) einem Seminarstandort zugewiesen.



    Falls Sie sich an das ZfsL Düsseldorf bewerben und uns zugewiesen werden, laden wir Sie zu einem Informationstag ein und senden Ihnen gleichzeitig einen Fragebogen, auf dem Sie Schulwünsche aus unserem Seminarbezirk (s. Ausbildungsschulen) angeben können. Diese berücksichtigen wir auch, sofern Ihre Ausbildung an der Wunschschule gewährleistet werden kann. Das hängt neben Ihren Fächern auch von der momentanen Ausbildungssituation an der Schule ab. Die Absprachen dazu mit den Schulen führt die Seminarleitung. Absprachen mit den Schulen von Ihrer Seite sind nicht nötig und werden auch nicht berücksichtigt!
    Ihre verbindliche Zuweisung an eine Ausbildungsschule erfolgt danach durch die Seminarleitung. Ein Zuweisung an Schulen außerhalb unseres Seminarbezirks erfolgt nur, wenn eine Ausbildung innerhalb des Bezirks nicht gewährleistet werden kann."



    Das klingt ja garnicht schlecht, allerdings habe ich in dem Kontext zufällig gesehen, dass es für BK-Pädagogik in Düsseldorf wohl garkein Fachseminar gibt. In dem Fall hätte ich besser auch mal Duisburg angeben sollen...

    Vielen Dank für die Antworten!





    Unterm Strich bleibt dann wohl nur abwarten und teetrinken ;)







    Jinny44: auf inoffiziellem Wege wollte ich es nicht
    versuchen. Hatte gehofft, dass später vielleicht noch eine offizielle
    Eingrenzung möglich ist. Wenn man bereits Kinder hat oder ähnliches ist es
    natürlich wichtiger, dass man in seine Wunschregion kommt.



    Ist halt trotzdem etwas ungünstig, dass meine Partnerin
    zurzeit täglich 3h auf der Autobahn verbringt. Deswegen würde ich am Liebsten
    nicht in unserem jetzigen Wohnort landen ;)

    Hallo,


    meine Frage wurde in ähnlicher Form wohl schon ein paar Mal gestellt, aber eine wirklich passende Antwort war leider nicht dabei, daher habe ich mich
    jetzt auch mal hier registriert und formuliere mein Anliegen noch einmal konkret:


    Ich habe diese Woche meine Bewerbung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst (Mai 2014) abgeschickt und zwar gehe ich ans Berufskolleg in NRW [sofern alles klappt natürlich ;)].


    Mein Wunschseminarort wäre Düsseldorf. Nehmen wir an, dass ich den Seminarort sogar bekomme, wann bekomme ich darüber Bescheid und bekommt man dann zugleich seine Schule mitgeteilt ODER hat man dann noch einmal die Möglichkeit einen Radius anzugeben, indem die Schule idealer Weise liegen sollte?


    Im BK ist der Bereich Düsseldorf ja riesig und es wäre schon nicht schlecht, wenn man zumindest versuchen könnte in den näheren Radius einer bestimmten Stadt zu kommen.


    Ich habe ein wenig die Sorge, dass die es bei der Bewerbung zu gut mit mir meinen und mich in meinem aktuellen Wohnort ansiedeln (diesen würde ich allerdings gerne verlassen, da meine Partnerin weiter weg arbeitet und wir gerne auch näher an ihren Arbeitsplatz ziehen würden).


    Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen (nach meiner Recherche bin ich nämlich ein wenig verwirrt, da es manchmal heißt, dass man noch Angaben zur Schule machen kann und manchmal heißt es, dass man direkt einer Schule zugeteilt wird).


    Besten Dank im Voraus!

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