ist das so in Ba-Wü?
Aber genau das sind die springenden Punkte *hüpf*. Bei uns in SN dürfen Kinder z.B. keine 2 Förderbedarfe haben. Einer hat Vorrang. Hier scheint noch so manches anders zu sein, ber egal. Jedenfalls sollte sich dein SL mit diesen Fragen auseinandersetzen.
Wenn die eine AVWS diagnostizieren, muss der IQ über 85 sein, da es sonst eine Lernbehinderung und keine isolierte Wahrnehmungsstörung ist. Ich kenne mich mit den LE-Kriterien in BW leider nicht aus. Also Kinder mit AVWS und einem IQ unter 85 müssen auf die LE-Schule oder eben Inklusion. Kinder mit AVWS und einem IQ über 85 dürfen zu uns.
Schüler mit einer organischen Hörstörung dürfen immer zu uns, da wir eine staatliche Ersatzschule sind.
Nun haben wir aber Kinder mit einer AVWS und einem IQ über 85, die irgendwann, warum auch immer, dem Unterricht nicht mehr folgen können. Sind die dann lernbehindert und müssen auf die LE-Schule wechseln (siehe oben)?
Da geht es dann ja auch um Schülerzahlen und Gelder...