hallo susannea,
errst mal danke für deine antwort. da habe ich auch schon gestöbert. was die zustimmung angeht, die definitiv erforderlich sein muss, bin ich mir nicht sicher, ob die erst vorliegen muss und ich dann erst die versetzung beantragen kann oder ob ich die versetzung beantrage und gleichzeitig einen freistellungsantrag stelle, also dass das in einem automatisch geht. aber ich habe parallel auch kontakt zum personalrat aufgenommen. mal sehen, was der sagt. aber trotzdem danke für den tipp. wie viele jahre könnte es maximal dauern, bis ich wechseln darf? ich habe da drei jahre auf dem schirm, richtig?