Rechtlich ist es wohl so: Du musst nach dem OBAS für mindestens drei Jahre an der Schule bleiben. Dann kannst du einen Versetztungsantrag stellen, den allerdings deine Schulleitung ablehnen kann. Danach musst du fünf Jahre warten, bevor du erneut einen Antrag stellen kannst - dieser zweite Antrag kann wohl nicht mehr abgelehnt werden. Dann musst du "nur" noch an einer anderen Schule einen Platz finden.
Soweit ich informiert bin, ist das so nicht richtig:
Wir hatten letztes Jahr beispielsweise eine OBAS-Absolventin bei uns, die dann nach einem Jahr die Schule gewechselt hat, weil sie an der Schule noch die Chance auf die Verbeamtung hatte und bei uns im Bundesland aufgrund ner anderen Altersgrenze nicht mehr.
Ansonsten gelten die üblichen Versetzungsregeln, wie für Nicht-OBASler auch: Die drei Jahre nach Anstellung soll man bleiben, damit der Unterricht eine gewisse Kontinuität hat. Danach kann man Anträge stellen, die Schulleitung kann aber die Freigabe verweigern. Man muss aber nicht fünf Jahre warten bis zum nächsten Antrag, sondern kann jedes Jahr einen stellen. Nur nach fünf Jahren braucht man die Freigabe der Schule nicht mehr.
Es heisst aber nicht, dass man ohne Freigabe nicht wegkommt! Das ist durchaus möglich, wenn man zum Beispiel ne Schule hat, die einen anfordert. ![]()