Hallo Susanna!
Hä? Na das ist aber seltsam. Also der Gewerkschaftsmann hat mit der Besoldungsstelle bzw. der dort ansässigen Familienkasse geredet und die haben gesagt, dass man nur das Teilzeitgehalt im Mutterschutz bekommt. Auch wenn man die Elternzeit in der Teilzeitarbeit kündigt. Also eigentlich dachte ich, dass die Ahnung haben. Woher weißt du das denn?
Ungerecht wäre das in jedem Fall, wenn man nur das Teilzeitmutterschutzgeld bekommen würde. Den die Ganz-Freigestellte bekommt ja auch volles Geld im MuSchu wenn sie die Elternzeit kündigt.
Wieso ist das nun eigentlich so, dass man den Luxus hat, die Elternzeit (zumindest definitiv in der Freistellungsphase) kündigen zu können, um vor und nach der Geburt paar Wochen jede Menge Geld zu bekommen? Ich kann es kaum glauben, dass man was "geschenkt" bekommt.
Ich bin übrigens Beamtin. Kann aber sein, dass ich vielleicht die falschen Fachausdrücke verwende bei Gehalt, Besoldung oder Mutterschaftsgeld. Sorry
Milo