Beiträge von MaryAnne

    Mary Anne, das ist das normale Vorgehen nach einem Bewerbungsgespräch. Dieses Schreiben ist quasi ein Vordruck. Du kannst dich einklagen, wenn du z.B. weißt, dass die besagte Kandidatin nicht die angegebenen Qualifikationen besitzt oder du mehr Qualifikationen besitzt etc.

    Das mit dem Einklagen hätte in meinem Fall wahrscheinlich Erfolg: Da mir der Name der ausgewählten Kandidatin durch das fragwürdige Absageschreiben vorliegt und die Suchmaschinen gerne viele Informationen speichern, ist mir ihre Qualifikation inzwischen bekannt.
    Ich verzichte aber auf das Einklagen, denn das ist für mich keine Basis für eine langfristige Zusammenarbeit mit der Schule.
    Allerdings würde ich gerne das Protokoll einsehen, das offenbar von jedem Bewerber von der Auswahlkommission schriftlich angefertigt wird. Wo kann ich die Einsichtnahme oder eine Kopie davon beantragen? Bezirksregierungen?

    Ich hatte vor drei Tagen ein Vorstellungsgespräch auf eine schulscharfe Ausschreibung.
    Das Gespräch empfand ich als sehr unangenehm, wobei es kein Gespräch war, sondern ein 3. Staatsexamen: 10 Theoriefragen zu Lehrplänen, die in 10 Minuten vorbereitet werden mussten und dann vor der Auswahlkommission in knapp 25 Minuten referiert werden sollten.


    Am nächsten Morgen erhielt ich von der Schulleitung per eMail die Information, dass eine andere Bewerberin ausgewählt wurde von der Kommission.
    Daraufhin bedankte ich mich per eMail und wünschte schöne Ferien.


    Nun erhalte ich heute direkt Post von der Schule mit meinen Unterlagen.
    Das Anschreiben nennt gleich im 1. Satz die Kandidatin (Vor- und Nachname), die eingestellt werden soll (hallo ? Datenschutz?).


    Dann folgt der Abschnitt:
    "Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie, wenn Sie gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen wollen, diesen umgehend suchen müssen, da die Stelle schnellstmöglich besetzt werden soll".


    Was will die Schulleitung mir damit sagen? Dass ich Widerspruch einlegen kann bzw. soll? Oder ist das ein Standardanschreiben als Absage?
    Die Sache mit dem Namen der einzustellenden Lehrerin allein ist schon ein Fall für den Datenschutzbeauftragten, denn was es geht es die anderen Bewerber an, wie genau die eingestellte Person heißt? :ohh:

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