Beiträge von FüllerFuxi

    Hallo!


    Wenn man aus familiären Gründen Teilzeit arbeitet,hier in Niedersachsen ist das Paragraf 61- muss man überhaupt nicht auf Klassenfahrt fahren. Es hat ja seinen Grund,warum ausGründen der Kinderbetreuung keine volle Stelke arbeiten kann. Da macht eine mehrtägige Klassenfahrt schon gar keinen Sinn.
    Und auch meine VZ Kollegen sind überhaupt nicht verpflichtet auf Klassenfahrt zu fahren.
    Daher kann ich es mir nicht vorstellen, dass man als TZ Lehrerin in NRW verpflichtet ist zu fahren.
    Ich selbst habe zwei Kinder im Alter von 8 und 10 Jahren und fahre Ende Mai zum ersten Mal für zwei Tage/1 Übernachtung mit meiner Klasse weg. Mein Sohn ist dann zeitgleich auf Klassenfahrt und nur meine Tochter muss von meinem Mann trotz Arbeit betreut werden.
    5tägige Fahrten mache noch lange nicht. Da ist mir meine eigene Familie und der geordnete heimische Ablauf lieber.
    Ich an deiner Stelle hätte so eine Fahrt nicht gemacht.
    Aber nun gut.
    Jedenfalls kann man die genannten Kosten gewiss nirgends erstattet bekommen.
    Ich finde ohnehin,dass eine Berufskollegen merkwürdig über das Geld denken.. Die zweitägige Fahrt mit Bus,Musical kostet mich etwa 150€ und das zahle ich selbst. Wo ist das Problem? Immerhin verdienen wir Lehrer doch recht gut...;-)
    Und hinterher bekommt man bei der Steuererklärung etwas zurück und gut ist.


    LG

    Huhu...


    Möchte mich gerne auf das ein oder andere beziehen.


    Menschlich habe ich kein Problem mit dem Jungen, im Gegenteil er tut mir leid. Es tut mir leid, dass er durchaus regelkonform sein will,es aber durch seine "Erkrankung" ADHS nicht steuern kann. Er tut mir auch leid, dass er in einer eher ungünstigen Familienkonstellation aufwächst. .Denn ADHS wird gerade durch fehlende heimische Strukturen, Ruhepole und klare Regeln verstärkt.
    Die Mutter ist mit ihm und der ganzen Familie ( 5 Kinder,kein leiblicher Vater vorhanden, selbst gerade 30) überfordert.
    Der Junge wurde ja schon zeitweise zum Wohnen über mehrere Monate zur Oma "verschoben."
    Allerdings zeigte sich da ganz klar die Bestätigung bzgl ADHS: Bei Oma gab es klare Regeln, feste Strukturen, er bekam mehr Aufmerksamkeit, hatte mehr Ruhe...er war deutlich leichter "händelbar" in der Schule.
    Die Mutter kann nur fordern und frech drohen...
    Den E-Helfer hat sie nicht organisiert,sondern Oma!
    Sie legt sich sein ADHS zurecht, wie sie es braucht...Einmal spricht sie von seelischer Behinderung,jetzt hat er ja plötzlich nix und soll mit zur Klassenfahrt.
    Der Mutter geht es auch nicht wirklich um die Teilhabe für ihn Kind,sondern um ihr angebliches Recht! Zumindest ist das mein Eindruck.
    Sie macht viel heiße Luft, fordert und droht, schafft aber für ihr Kind nicht die kleinsten Basics.
    Wir führen ein Mitteilungsheft,damit sie immer informiert ist...Sie guckt nicht regelmäßig rein. :(
    Bis vor kurzem nahm der Junge Medikinet ein ( ähnlich Ritalin), umso wichtiger dass er bei so starken Medis vernünftig isst...Wir haben eine Mensa. Sie hat es nicht geschafft mit ihm Essen auszusuchen. Ihr Argument "Sie wolle keinen Druck auf ihn ausüben"...stattdessen kaufte er sich für das Geld Süsskram. Nicht grad förderlich, besonders wenn das Kind bis 15:30h Schule hat.


    Ein anderes für mich extremes Beispiel: Die Mutter ging nachts mit ihrem Typen auf Tour und er musste auf die 4 kleinen Geschwister aufpassen...Dabei ein Kleinkind,dass nachts noch eine Flasche bekommt. Sorry für mich ein No-Go und sowohl dem Jungen und den kleineren gegenüber verantwortungslos.


    Tut mir leid,dass ich so ins Detail gehe...Aber dann habt ihr einen besseren Eindruck.


    Was die E-Helferin macht? Sie unterstützt ihn beim Lernen und versucht intervenierend auf ihn einzuwirken. Er ist kein schlechter Schüler, kann sich aber aufgrund des ADHS nicht organisieren: Er wird natürlich zielgleich unterrichtet,grundsätzlich kognitiv auch kein Problem...ABER er kann sich sehr schlecht konzentrieren, arbeitet nicht zielgerichtet,lenkt sich und andere ab , schafft es nicht seine Sachen passend einzupacken und neigt zu impulsivem Verhalten mit unangenehmen Folgen.
    Beispiel vor kurzem: Er zog "aus Spaß" einem Mitschüler den Stuhl weg,der fiel schlimm auf den Hinterkopf und war mehrere Tage krank...Er klettert in der Pause auf Zäunen herum, nahm einem anderen Schüler eine Flasche aus der Tasche und zerstach sie mit Nadeln...
    Solche Sachen eben...


    Und daher meine Angst bei der 2tägigen Fährt ohne enge Betreuung. Ich befürchte tatsächlich, dass er vielleicht unkontrolliert auf die Straße rennt oder am Straßenrand rumtobt mit anderen, dass er vielleicht auf gefährlichen Zäunen oder Geländern herumklettert und sich ernsthaft verletzt oder schlimmeres...dass er sich vielleicht aus dem Fenster hangelt...Andere zu sowas anstiftet
    DAS sind natürlich Dinge, die anderen Kindern auch passieren können. Das ist schon klar. Aber bei einem Kind mit ADHS ist das Risiko deutlich größer.
    Und darum kann und werde ich die Verantwortung nicht ohne Einzelfallhelferin tragen. Ich kann den Jungen nicht die ganze Zeit im Blick behalten. Ich muss mich auch um die anderen kümmern, den ganzen Ablauf organisieren usw.
    Dieses Verhalten wird aber eine klassische Ordnungsmassnahme mit Beschluss zum Ausschluss nicht rechtfertigen...Schüler die zuvor jemanden heftig verprügelt haben, Lehrer beleidigen, klauen, sich bewusst nicht an Regeln halten...Das sind klassische Gründe dafür.
    Bei diesem Schüler liegt es aber ja ganz anders, viel grundsätzlicher.


    Minderheiten/ Masse:
    Wenn Inklusionskinder in eine Regelklasse gesetzt werden, dann ist es relativ klar was die Minderheit bzw. die Masse ist. Wir sind eine Oberschule und keine Förderschule.
    Und nein, ich habe kein Problem mit "besonderen" Schülern.
    Ich habe nur mit zwei Dingen ein Problem : Wenn Inklusionskinder nach dem Prinzip "Friss oder stirb" in Regelklassen gesetzt werden oder aber wenn erwartet wird,dass sich alles um eben jene Schüler dreht und die anderen aus dem Blick geraten.
    Beides ungesund,aber leider dank der praktizierten Inklusion Realität.
    So habe ich ein Mädchen mit extremen LE ( kurz vor GE im Lernbereich) in meiner Klasse...sie bekommt in der Woche drei Stunden Mathe mit dem Fö-Kollegen. Der Rest läuft nach dem Prinzip "Friss oder stirb."
    Sie hat übrigens keinen E-Helfer.
    Aber Inklusion ist ein weiiiites Thema...
    Dazu gibt es schon reichlich Threads.


    Der Fö-Kollege der bei uns sozusagen federführend im Bereich Inklusion u d E-Helfer ist, hat Kontakt mit der zuständigen Stelle aufgenommen. Es wird nun geprüft, ob die E-Helferin mitfahren kann oder nicht.
    Es muss da ja auch eine generelle Regelung her! Denn sonst bleiben die I-Kids die sonst eine E-Helferin haben, bei allen Klassenfahrten daheim. So war es in der Vergangenheit mit zwei Mädchen, die das Down Syndrom hatten auch.Da gab es vorab aber auch keine Diskussion. Da war es auch den Eltern klar, dass sie nicht ohne engmaschige Betreuung mitfahren konnten.


    LG

    Und zum woanders hinfahren ist es zu spät. Es ist ja schon alles gebucht. Allerdings lauern für einen Hyperaktiver Schüler auch irgendwo im Dorf Gefahren,die nicht einschätzbar sind...
    Da ist der Ort eigentlich egal.
    Außerdem kann und darf es nicht sein, dass wegen eines einzelnen Schülers die Fahrt leidet.
    Das ist Jandas generelle Problem der Inklusion...Man muss viel Gewese um Minderheiten machen und verliert die Masse aus dem Blick,denn die "laufen ja irgendwie mit."
    Aber das ist ein anderes Thema... :sauer:


    LG

    Genau wie Sonmertraum es beschreibt,ist es richtig!
    Der Junge läuft im Schultag mit einer E-Helferin...und da lauern nicht so viele Gefahren.
    Auf jeder Klassenfahrt gibt es Zeiten,wo die Kids nicht die ganze Zeit unter Aufsicht sind...
    Oder soll ich den Jungen entweder einschließen bzw in mein Zimmer holen? Eben!


    Und nein, ich drehe mich nicht im Kreis.
    Es muss möglicht gemacht werden,dass eine Einzelfallhelferin mit kann.
    Wenn nicht, bleibt er definitiv daheim. Und für letzteres muss ich mich rechtlich absichern. Und in der rechtlichen Absicherung kenne ich mich noch nicht so aus...
    Daher dieser Faden.


    LG

    Huhu!


    Also ein das Reiseziel nach dem S mit ADHS auszurichten,macht keinen Sinn...
    Er ist eine Gefärdung für sich und andere.


    Und gerade Musicalbesuch u Schokoladenmuseum finde ich für meine 6.Klässler sehr gut. Die Kids wohnen auf dem platten Land, viele kommen aus sozialschwachen u bildungsferneren Familien...Da möchte ich Ihnen gerne mal was Besonderes zeigen, etwas dass sie privat nimmer machen.


    Die 37 Kids unterteilen sich in drei verschiedene Klassen/Gruppen. Somit geht für jede Klasse ein Kollege/in logischerweise mit. Die sind aber ja für ihre Klasse bzw. Gruppe zuständig u können nicht die Beaufsichtigung meines schwierigen S mitübernehmen.


    Die E-Helferin muss unbedingt mit!
    Geht es nicht, muss Ersatz mit...Aber auch das geht sicher nicht..,
    Dann muss besagter S daheim bleiben.


    LG

    @Jazzy


    Genau das ist die Krux!
    Für den normalen Schulalltag ist die Arbeit und Absicherung der E-Helfer genau umschrieben.
    Für Klassenfahrten eben nicht.
    Das hieß in der Vergangenheit an meiner Schule:
    Die GE Kids konnten an Fahrten nicht teilnehmen, dies wurde aber von den Eltern nicht abgeklagt,sondern hingenommen. Es ist ja eindeutig,dass Kinder mit Down Syndrom nicht alleine mitfahren können.
    Anderer Fall bei einer Tagesfahrt,da fuhr eine E-Helferin auf eigenes Risiko mit.DAS kann man aber nicht erwarten und bei einer Fahrt mit Übernachtung noch weniger.
    Da lacht sich der Staat zum Thema Inklusion selbst aus. Und wir müssen es irgendwie ausbaden.

    @TwoEdgeWorld


    Du hast das sehr gut zusammengefasst.
    Was ich am allerliebsten möchte: Den Jungen MIT Betreuung der E-Helferin mitnehmen!
    Vielleicht kann man an der Schraube drehen?
    Irgendwie Druck machen auf das Amt,bei der die E-Helfer angestellt sind...damit sie versichert ist und die Fahrt übernommen wird. Wobei die Kosten das geringere Problem sind. Es geht vielmehr um den fehlenden Versicherungsschutz.

    @TwoEdgeWorld


    Den Hinweis mit der SL verstehe ich nicht so ganz...stehe auf dem Schlauch. :autsch:
    Ich möchte gerne mit der Klasse diese 2 -Tagesfahrt machen und habe die Erlaubnis der SL dafür.
    Damit die Kosten sinken,will eine 5.Klasse und ein paar 8.Klässler mit. Es geht natürlich der jeweilige KL mit,die sind aber dann ja für Ihre Gruppe verantwortlich u können nicht meinen S mit ADHS mitbeaufsichtigen. Insgesamt sind es voraussichtlich 37 Schüler.( Haben kleine Klassen ;) )


    Habe dem SL schon gesagt,dass ich diesen S nicht ohne Betreuung mitnehmen will/kann.
    Er meinte nur,dass das ein "Verwaltungsakt" werden kann...was immer das genau bedeutet...
    ( Mutter kann es einklagen?)


    LG

    Naja eine geplante Klassenfahrt nicht durchführen zu müssen, kann ja mehrere Ursachen haben...
    Eigene Erkrankung, Erkrankung der eigenen Kinder, organisatorische Probleme...
    Aber DAS ist ja gar nicht mein Ziel. Erstens möchte ich gerne fahren (war bisher nur auf klassischer Tagesfahrt mit SuS) und zweitens bin ich nicht sicher,wie das mit den schon geleisteten Zahlungen ist...Möchte echt nicht für mehrere Tausend Euro haften.:-(

    Ja, wenn die Einzelfallhelferin krank ist,nimmt er ohne sie am Unterricht Teil.
    DAS ist generell auch bei "schwierigeren" Kindern der Fall...Vor geraumer Zeit hatten wir einen geistig behinderten Jungen mit DS. War die E-Helferin krank,mussten wir das eben so IRGENDWIE machen. Die Eltern waren berufstätig u setzten ihn jeden Morgen ins Taxi zur Schule.
    Schlimm war das!
    Wir Kollegen mussten uns total engmaschig absprechen,wer ihn vom Taxi holt, wer ihn mit zur Pause nimmt,wer ihn nach der Pause wo abholt usw.
    Hurra,sch...SS Inklusion!!! :sauer:
    Sorry,das macht mich sauer.


    Zum Schüler mit ADHS : In der Geundschule hatte er Förderschwerpunkt ES. Dazu gab es Berichte u Gutachten. Der Status wurde Ende der 4.Klasse aufgehoben und damit gelten die alten Gutachten ja auch nicht mehr.
    Die Einzelfallhilfe durchs Jugendamt wird jährlich neu genehmigt,indem ich als KLin kurz aufschreibe,dass er alleine nicht tragbar ist und nicht erfolgreich am Unterricht teilnehmen kann.
    Das war es. Nix ärztliches,nichts sonderpädagogisches.


    Im Prinzip purer Luxus,dass er eine E-Helferin hat. Normalerweise gibts das für nur ADHS nicht.

    Also,ich denke die Wertschätzung liegt in kleinen agreements. So arbeite ich TZ wegen meiner Kinder. Bei der Stundenplangestaltung habe ich bestimmte "Wünsche." Das ist z.b morgens erst zur zweiten Std anzufangen, den Nachmittagsunterricht an einem bestimmten Tag...Darauf wurde geachtet. Besser noch:Muss sogar täglich erst zur dritten Stunde anfangen. :aufgepasst:
    Außerdem kann ich mich recht frei entfalten. Bsp: An der weiterführenden Schule ist das Karneval feiern ja nicht mehr üblich. Ich mache das aber gern in meiner Klasse...Für meinen SL okay. Dann wird eben statt Unterricht ein paar Stunden Halligalli gemacht.
    Oder kürzlich gab es dicht hintereinander 3 lange Tage bis abends: Zeugniskonferenzen,Tag der offenen Tür und eine DB. Mit TZ u Kindern nicht grad witzig...Also fragte ich meinen SL,ob ich die DB abhängen darf. Durfte ich. :)
    Von anderen SL weiß ich,dass die auf Dienstpflicht gepocht hätten und fertig.
    Da hab ich es gut.

    Es gibt aber ja kein Gutachten im Sinne eines offiziellen Unterstützungsbedarfs. Der Junge hat weder ES,noch ist er irgendwie behindert. Er hat ADHS und hat nur dank resoluten Handelns der Oma beim Jugendamt eine Einzelfallhilfe bekommen.


    Die Mutter würde vlt prozessieren...Aber gegen uns,wenn wir ihren Sohn nicht mitnehmen. Aus ihrer Sicht kann/soll er ja so oder so mit. Für sie ist es egal,ob die Einzelfallhelferin mit kann oder nicht.


    Vielleicht habe ich als Klassenlehrerin ja ne Möglichkeit mit dem Jugendamt zu sprechen...Allerdings ist das hier ne knifflige Sondersituation: Das Jugendamt genehmigt dem Kind eine Einzelfallhilfe,aber bezahlt wird sie von einer anderen Einrichtung. Denn unsere E-Helfer sind bei der Kreisvolkshochschule angestellt. (Oder Sozialamt? Jedenfalls nicht vom Jugendamt.)


    Und nein,das Verhalten der Mutter ist nur begrenzt verständlich...Sie sollte ihr Kind nicht ohne Begleitung mitschicken. Inklusion hin oder her.

    Leider ist es in der Vergangenheit so gewesen,dass der Träger der für die Einzelfallhelfer zuständig ist, die Fahrten nicht übernimmt. Die Einzelfallhelfer dürfen natürlich auf eigenes Risiko mitfahren,sind Alberta dann nicht versichert.
    Es gab in der Vergangenheit zwei Mädchen mit Down Syndrom. Da konnten aus dem genannten Grund die E-Helfer nicht mitfahren. Folglich blieben auch die Mädels daheim.
    Allerdings gab es da mit den Eltern keine Probleme, da es ja auch für Sie klar war,dass ihre geistig behinderten Kinder nicht unbegleitet mitfahren können.


    Da beißt sich die Inklusion in den Schwanz: Inklusion im Altag-ja, aber bei Klassenfahrten werden I-Kids notgedrungen ausgeschlossen.


    LG

    @Krümel


    Huhu!


    Nein,die Oma ist berufstätig und würde nicht mitfahren. Der Junge sollte ja nachmittags wieder von ihr betreut werden,damit das schulische klappt. Aber dann gab es wohl irgendwelche Vorkommnisse zwischen Mutter u Oma,so dass es nicht zu Stande kam.


    Und ganz ehrlich: Ich möchte definitiv keine Eltern mitnehmen! Dann wird man nur beobachtet und einige sind so stumpf,das sie hinterher Dinge vorbringen wofür man sich rechtfertigen muss... :autsch:
    Noch recht aktuelles Beispiel von Dezember: Wir waren auf Tagesausflug u.a mit der 6.Klasse im Museum. Meine Kollegin fragte einen Schüler( nicht der mit ADHS), ob er wisse was das Exponat darstelle...
    Normale Lehrerfrage,oder?
    Ich nahm diesem Schüler auch noch die verbotene Cola weg...war eine zuvor angesagte Regel.
    Beides wurde von der Mutter heftigst kritisiert!!! Mit der Frage wollen wir ihren Sohn vorführen...Und Cola wäre jawohl voll normal... :grimmig:
    Sie drohte mit Beschwerde bei der Landesschulbehörde usw.


    Nein,Danke. Eltern nehme ich nicht mit.

    Das gibt es in Niedersachsen nicht. Mehrarbeit sind Plusstunden,die man ansammelt u im kommenden Halbjahr abbummeln kann. So musste ich im letzten Hj nur 11 Stunden geben,statt 14. Ist dann auch irgendwie bezahlt. ;)

    Ahhh...ich glaube,ich verstehe jetzt was ihr "Klassenleiter-Untericht"nennt...
    Wenn es z.B. Zeugnisse gibt,sind eben drei Stunden Unterricht beim Klassenlehrer oder bei Projekttagen, Methodentagen...
    Allerdings ist es so,wenn das auf meinen freien Tag fällt,dann macht das jemand anderes. Ich habe eine Co-Klassenlehrerin an meiner Seite.
    Lediglich in der Projektwoche bin ich letzte Woche an meinem freien Tag in die Schule gegangen. Meine Co und ich wollten mit der Klasse in die Küche,dann lasse ich sie dann nicht hängen.
    Dafür habe ich dann die DB am Nachmittag abhängen dürfen,Deal mit meinem netten SL.
    Ich habe eine 6.Klasse,folglich gab es schon drei Mal Zeugnisse mit Klassenlehrerunterricht...und musste bisher kein einziges Mal kommen.
    Offenbar habe ich eine sehr nette SL,wenn ich das hier so höre.


    Ich mache aus familiären Gründen TZ,habe eine Anfahrt pro Strecke von 40 Min...da erwartet keiner dass ich an meinem freien Tag komme.
    Sogar als die 3 Stunden Zeugnistag an meinem nicht-freien Tag lag,brauchte ich nicht kommen. Ich wollte gerne daheim bei meinen Kids sein,wenn die ihr Zeugnis erhalten u außerdem hatten sie schon nach der 2.Std Schluss. Ich hätte also für eine Stunde kommen können...Da sagte meine Co,ich solle mir die Fahrt schenken..Sie durfte dafür erst zur zweiten anfangen und hat dann die zwei Stunden gemacht.:-)


    LG

    Genau! Es geht für mich nicht um eine Strafmaßnahme, um diesen Schüler nicht mitnehmen zu müssen.
    Ich kann u möchte einfach ohne engmaschige Betreuung die Verantwortung nicht für diesen Jungen übernehmen.
    Natürlich ist mir klar ,dassman es so machen könnte:
    Erst mal sagen,er kommt mit. Kurz vorher wegen irgendeines scheinbaren Fehlverhaltens eine Konferenz einberufen u ihn dann spontan von der Fahrt ausschließen.
    Aber erstens ist das Verhalten des Jungen nicht so, dass eine sinnvolle Abstrafung durch Ausschluss gegeben wäre und zweitens wäre der Mutter sofort klar, dass das "gefaked' ist und sie würde uns die Juristerei auf den Hals hetzen. Klar, kurz vorher Konferenz,er bliebe daheim. Aber danach hätten wir große Probleme.
    Das Verhalten des Jungen ist durch das ADHS und die abgesetzte Medikation so, dass man einfach nicht vorher sehen kann, was ihm grad blödes einfällt. Das sind aber keine Dinge wie er verprügelt andere oder beleidigt uns,beides würde als Abstrafung den Ausschluss rechtfertigen.
    Das sind mehr so Dinge,dass ich befürchte er könnte auf der Fahrt unkontrolliert im Straßenverkehr agieren, auf Brücken oder Zäunen herumklettern usw.
    Versteht ihr was ich meine?


    Ich werde versuchen das mit dem SL so zu klären, dass -sollte es keine Betreuung geben- er definitiv und mit Ansage zu Hause bleibt.
    Diese vorgeschobene Konferenz ist zwar ein machbares Mittel,macht mir aber Bauchweh.
    Ich möchte lieber den direkten Weg gehen mit dem Argument:"Normaler Schulalltag geht nur mit Betreuung, dann geht eine 2tägige Fahrt ohne Betreuung logischerweise u definitiv nicht!!!"


    Und sollte ich das nicht durch kriegen, fahren wir gar nicht!!! Allerdings weiß ich nicht,ob das die Reiseversicherung trägt...es geht immerhin um ein paar Tausend Euro. :grimmig:
    Allerdings fände ich das auch gemein den anderen gegenüber u ich möchte auch gern fahren.


    LG

    @sunrise


    Naja, Taxi für 300km ist irgendwie nicht realistisch..wer soll das bezahlen? Wenn die Fahrt vom Amt bezahlt wird,dann ist da nix zu holen...


    Es ist auch für mich die erste Klassenfahrt. Da ich selbst 2 junge Kinder habe, nur 2 Tage. ;)
    Wir wohnen hier auf dem platten Land mit viel Natur und wenig kulturellen Angeboten. Und daher möchte ich den Kids das gerne bieten...mal eine echte Grossstadt sehen, wir gehen ins Musical, ins Schokoladenmuseum. Und ich als Lehrerin finde sowas auch viel toller als wandern oder Kanu bauen. ;)
    Und du hast recht, mit klaren Anweisungen ist es nicht getan. Gerade bei der fehlenden Impulskontrolle bei ADHS...Da sage ich vielleicht "Du rennst nicht auf die Straße" , dafür klettert er dann vielleicht auf einer hohen Brücke herum...


    Was ich allerdings auch total bekloppt finde: Inklusion um jeden Preis, im Unterricht mit Betreuern,aber bei Klassenfahrten können /dürfen jene Betreuer nicht mit u somit das Kind dann auch nicht... :autsch:

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