Ich kegle mit den Kinder bei der Einführung der Umkehraufgabe. Umkegeln von 9 ausgehend ist Minus (9-3=6) und die Umkehrung ist alle Umgefallenen wieder aufzustellen (6+3=9) also Plus. Die Kinder sprechen dazu eigentlich gleich Aufgabe und Umkehraufgabe ohne zu wissen worauf es hinaus laufen wird. Ich schreibe sie an die Tafel und dann fangen wir an uns die Systematik dazu zu überlegen. Schnell stellen sie fest, dass das eine die Umkehrung des anderen ist. Steht auch in dem Auer-Buch "Unterrichtsmaterialien für Mathe" für die erste Klasse.
Beiträge von Pepi
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Das schafft nicht grad Mut das nächste Mal wieder anzurufen. Die Jugendämter sind wohl ganz schön fix am Handeln. Wohl auch verursacht durch die Versäumnisvorwürfe in der Presse in anderen Fällen. Man muss doch nicht gleich brüh warm den Namen sagen von wem der "Anruf" stammt. Gereicht hätte auch "aus der Schule".
In dem Fall, den ich mitgemacht habe, gings um Alkoholsucht der Mutter und Verwahrlosung des Kindes. Das lief die meiste Zeit zwar diplomatischer, aber das Kind wurde dann unter hanebüchenen Umständen in der Schule im Büro der schreienden Mutter entzogen und dem getrennt lebenden Vater übergeben. Puh, da schaut man schon tagelang genau hin wer einem auf der Straße begegnet. -
Mache mit meinen Kleinen die "Lustigen Brille" von 4teachers.
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Du darfst nur Erziehungsberechtigten gegenüber Auskunft über einen Schüler geben. Der Neue hat also nix verloren, außer er ist sorgeberechtigt. Und wenn er stänkern, dann gleich dreimal keine Auskunft geben. Ich hatte schon den Fall, dass ich am Elternsprechtag 2 Termine für solche Fälle machen "durfte" Einen für die Mutter und zeitlich weit auseinander für den geschiedenen Vater.
Was tut man nicht alles für seine Schüler.
Gruß
Pepi -
Ja, der Schulleiter kann bestimmen. Er ist für den ordnungsgemäßen Betrieb der Schule verantwortlich ist. Allerdings ist Einsicht und Einvernehmen mit dem Kollegium, warum etwas so und so läuft, die weitaus tragbarere Lösung. Hat sie/er euch keine Gründe für ihre Vorliebe genannt? Wahrscheinlich der einfacheren Organisation wegen, oder?
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Also meine Büro-bzw. Schulleiterstunden bekommen ich von der Regierung bzw. vom Schulamt zugeteilt. Sie richten sich nach der Schülerzahl.
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So bald du Geld verlangst musst du Gebühren zahlen. Die können schon recht hoch sein.
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Wo kann ich die Pflichten des Hausmeisters im Detail nachlesen? Dass ich als Schulleitung weisungsbefugt bin hab ich im Bay. Schulfinanzierungsgesetz gefunden. Aber ich würde mir eine Liste mit Beispielen wünschen. Der Sachaufwandsträger verfügt leider über keine Stellenbeschreibung.
Danke
Pepi -
Kennst du das Buch "Ich übernehme eine Klasse" Ich hatte es schon lange nicht mehr in der Hand und weiß nicht mehr genau, ob es nur für eine erste Klasse Grundschule gilt.
Gruß
Pepi -
Entweder im Buch oder Arbeitsheft was rechnen oder was Nettes ist auch
http://www2.zaubereinmaleins.de/pdf2/einmaleinsdrachen.pdf
Gruß Pepi -
Ich würde entweder sie zum Schulpsychologen oder zur Erziehungsberatung der AWO oder ähnlicher Stelle schicken. Klar fallen mir solche Kinder auf Grund der Erfahrung auf, aber eine Diagnose würde ich mir nicht zutrauen. Ein Fachmann soll erstmal mit fundierten Test rausfinden, was vorliegt.
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Ich schreib manchmal Sätze mit bekannten Buchstaben auf Papierstreifen. Die Kinder dürfen sich dann ein Plätzchen suchen oder auch rumgehen und alleine es sich erlesen. Wenn sie meinen es mir vorlesen zu können kommen sie zu mir und lesen vor. Dann gibts einen neuen Streifen. So müssen nicht alle warten bis ein einzelner vorgelesen hat und brauchen nicht unruhig werden. Außerdem hab ich ein paar Kids, die sich bei Bewegung leichter tun.
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Bei Anschauungsmitteln bin ich bei den günstigen Rechenmaschinen von Ikea gelandet. Meine Schwachen üben damit einen Rechenweg, den sie sicher gehen können. In der Not gebe ich auch einen vor. Zur Differenzierung mache ich oft Stationentrainig oder Lerntheken mit Selbstkontrolle. Die Guten können da mal richtig losrechnen und für die Schwachen hab ich dann Zeit.
Gruß
Pepi -
Dienstweg ist eigentlich über Schulleitung (bei Bewerbungen um Funktionsstellen aber eigentlich nicht) Schulamt, Regierung usw.
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Ist denn der Konrektor neu an deiner Schule? Ist das der Grund warum erst du den Elternabend zur Schulfähigkeit gemacht hast und er es jetzt als seine Aufgabe sieht? Beim Gespräch würde ich erst mal abwarten in welche Richtung es läuft. Und wenn es plötzlich Absprachen bzw. eine neue Verteilung der Geschäftsaufgaben innerhalb der Schulleitung gibt, dann bitte doch um Aufklärung, damit solche "Missverständnisse" nicht mehr vorkommen.
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Hallo Meike,
seit 3 Jahren arbeiten wir Kollegen einer Jahrgangsstufe zusammen. Kleinster gemeinsamer Nenner waren anfangs gemeinsamer Stoffverteilungsplan, gemeinsam verfasste Proben und deren gemeinsame Auswertungen.
In einer Konferenz kamen wir alle zu dem Schluss, dies mal auszuprobieren. Ziele waren erstens Arbeitserleichterung durch Arbeitsverteilung (jeder übernimmt etwas und geibt es weiter) und zweitens keine Diskussionen mit Eltern wegen Probenvergleich in der einen und anderen Parallelklassen. Klar gab es auch Skepsis.
Aber das Pflänzchen wuchs. Heute ist es so, dass wir Kollegen nicht nur die Sequenz zusammen besprechen, sondern uns einen Tag der Woche ausgesucht haben (je nach Stundenplan) und mittlerweile gemeinsam Wochenplan machen. Wie der einzelne Lehrer das dann im Unterricht umsetzt, ob Gruppen- Projekt- oder Frontalunterricht ist ganz egal. Keiner muss sich so verbiegen. Ganz wichtig ist aber ständige, offene und "wohlwollende" Kommunikation und Teambereitschaft. Jeder muss die Gewissheit haben, dass sich die anderen entweder an das Verabredete halten oder bei aufgetretenen Problemen neu verhandelt werden kann. Kollegium besteht übrigens aus allen Dienstaltersstufen.Vom LAA bis kurz vor der Pension.
Aber "erzwingen" kann man Zusammenarbeit natürlich nicht.
Gruß Pepi -
Man muss zwischen Freiwilligem Wiederholen und Pflichtwiederholung unterscheiden. Sie zählen zumindest in Bayern nicht gleichwertig. Aber deine Schulleitung muss das eigentlich genau wissen. Hast du mit ihr geredet?
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Ich habe solche Gutachten schon geschrieben. Allerdings bekam ich immer ein Formular, das verschiedene Stichworte enthielt: Unterrichtskompetenz, erzieh. Kompetenz, Sachkompetenz. Daran hab ich mich entlang gehangelt.
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Na klar:
Das Wochentag-Lied
Montag und Dienstag
so fängt die Woche an.Dann kommt der Mittwoch,
das weiß doch jedermann.
Am Donnerstag und Freitag
da freuen wir uns schon,Samstag und Sonntag
da können wir mal ruh’n.Dann geht das Liedchen
von vorne wieder los:Montag.......
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Hab grad das gleiche Thema in meiner ersten Klasse. Hätte ein Lied auf Hochdeutsch zu den Wochentagen auf die Melodie "Hänsel und Gretel" und das bairisches Lied der "Biermösl Blosn Was is heit füa a Dog" Ach ja: Und "Laurentia, liebe Laurentia mein" geht natürlich auch. Geht man bei letzterem immer schön in die Knie, wenn ein Wochentag kommt, ist auch gleich die Bewegungspause mitgemacht.
Gruß
Pepi
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