Beiträge von bienchen83

    Alle Dinge die ich mache (und es sind mehr als genügend), die über die Unterrichtsverpflichtung hinaus gehen, stehen im Gutachten drin. Allerdings scheint das dem Schulamt jedoch nicht zu reichen. Aber ich finde auch nirgendwo etwas konkretes, was unter "besonderen Leistungen" zu verstehen ist, bzw das da "erwartet" wird... :(

    Ich hatte meine Revision schon, ich hab auch ein wirklich sehr gutes Gutachten bekommen, allerdings kam das ganze vom Schulamt zurück.
    Deshalb greift leider der Punkt "Schulamt stimmt der Empfehlung der SL zu" leider nicht. Außerdem kam es ohne Begründung zurück, nur mit dem Vermerk, dass es nicht ausreicht und die besonderen Leistungen dargestellt werden müssen in einer weiteren Anlage.


    Und nun steh ich da. Nirgendwo findet sich was Konkretes und keiner weiß was. :(

    Ich bin an einer Grundschule und dort passiert soetwas ja öfter. Ich muss sagen, dass es an unserer Schule einen sehr tollen Hausmeister gibt.
    Ich würde aber niemals auf die Idee kommen das betroffene Kind oder andere Kinder der Klasse das weg machen zu lassen, wenn unser Hausmeister gerade nicht zur Stelle ist, dann mache ich das.


    Mein Geheimtipp (der gar nicht so geheim ist): Katzenstreu! Das Zeug ist unglaublich gut, aufstreuen, warten und auffegen.

    Hallo,
    vielleicht weiß hier jemand Bescheid und kann helfen.


    Offensichtlich haben sich die dienstlichen Beurteilungen in NRW geändert und anstatt der bisher gängigen "Sätze" gibt es nun nur noch die zwei Formulierungen:
    "Die Beamtin/der Beamte hat sich im vollen Umfang bewährt.
    Die Beamtin/der Beamte hat sich nicht in vollem Umfang bewährt.


    Allerdings gibt es noch den Zusatz, dass der oder die Beurteilte sich "wegen besonderer Leistungen ausgezeichnet" hat.


    Aus den Schreiben des Schulamtes und auch bei der Google-Suche geht immer nur hervor, dass diese besonderen Leistungen bei der dienstlichen Beurteilungen zu begründen sind. Was heißt das konkret?
    Was für Kriterien gibt es, dass einem dieser Zusatz zusteht? Hat jemand den bekommen und was hat die Schulleitung als schriftliche Begründung eingereicht?


    Über einen Hinweis oder ggf. einen Link, in dem etwas Konkretes zu finden ist, würde ich mich freuen.
    Danke.

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