ZitatOriginal von philosophus
Ich vermute mal, du verwechselst hier selbstständige Schule und Ersatzschulen (= Privatschulen). Selbstständige Schulen genießen in Detailfragen eine größere Selbstständigkeit, es handelt sich aber um staatliche Schulen; die Einstellung erfolgt also durch die jeweilige Bezirksregierung. Über Verbeamtung oder Anstellung entscheidet da v.a. das Alter und die amtsärztliche Begutachtung. Entsprechend gilt natürlich auch, dass du nicht entlassen wird, sollte die Landesregierung die Selbstständigkeit kippen.
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Hi!
Danke für die Antwort, aber ich verwechsel das nicht. Den Link kenne ich auch schon, aber wie das mit der Einstellung geregelt ist ist mir eben nicht ganz klar.
Zitat10. Welche neuen Aufgaben und Kompetenzen erhält der Schulleiter?
Den Schulleiterinnen und Schulleitern der am Modellvorhaben teilnehmenden Schulen werden die Aufgaben eines Dienstvorgesetzten übertragen. Sie haben damit bei der Gewinnung, Einstellung und Führung des Personals deutlich mehr Kompetenzen als bisher.
Was heißt das denn jetzt genau im Gegensatz zu "normalen" schulscharfen Ausschreibungen?
Ich habe eine Ausschreibung einer selbstständigen Schule im Netz gelesen, die sich für mich sehr interessant anhört. Da steht aber direkt bei, dass die Einstellung im Angestelltenverhältnis erfolgt. Es handelt sich aber nicht um eine Vertretungsstelle (also die STelle steht auch nicht unter verena sondern leo) sondern um eine reguläre und das verwirrt mich eben ein bißchen.
VG