Selbstverständlich hat ein Null-Bock-Fall oft wenig mit einer ausgewachsenen Depression zu tun, kann aber den Weg in die Depression weisen.
Im Null-Bock-Fall ist eine Abmeldung manchmal eine gute Möglichkeit, damit der Schüler sich umorientiert und tätig wird.
Im Fall einer Depression oder Schulangst kann es aber ebenfalls gut sein, den Schüler zu entlassen/zu entlasten: In eine Therapie, zur Reha, ins Elternhaus, auf eine andere Schule etc.
Ich gehe davon aus, dass verantwortungsbewusste Lehrer und Schulleiter intensiv mit dem Schüler gesprochen haben, evtl. auch mit Therapeuten, zumindest die Schulsozialarbeit/Beratungslehrer eingeschaltet sind und der Schüler nach seiner Entlassung nicht allein gelassen wird.
Ich erwarte in so einem Fall auch, dass eine SL im Abschiedsgespräch deutlich sagt: Bei uns finden Sie eine offene Tür - wenn es Ihnen besser geht.
Für Kranke gibt es Therapien und dort angeschlossenen Bildungsmöglichkeiten, über die man natürlich informieren muss. Die Beruflichen Schulen leiden hier etwas an der kurzen Veweildauer der Schüler, schon nach kurzer Zeit steht man vor den Prüfungen. Das fällt allgemeinbildenden Schulen geraden in der Mittelstufe etwas leichter, insbesondere am Gy.
Es gibt durchaus Fälle, in denen eine Beschulung quasi als Therapie ratsam ist, da bekomme ich das aber schriftlich vom Arzt und kann auch damit umgehen, dass der Schüler eventuell ein seltener Gast ist - der aber eben dann u.U. auch nicht zur Prüfung zugelassen wird.
Meike hat hier kranke Schüler mit kranken Kollegen verglichen. Ich finde es toll, Meike, dass du dich für kranke Kollegen einsetzt, die haben das oft dringend nötig, dass jemand für sie spricht.
Ich möchte aber einen Unterschied machen zwischen den Kollegen, für die Schule ihr Arbeitsort und das Lehrerdasein ihre Profession ist, mit der sie ihren Unterhalt verdienen.
Für die Schüler ist Schule Pflichtveranstaltung, um überhaupt erst einen Berufsweg einzuschlagen. Ihnen stehen noch alle Wege offen, es gibt auch für chronisch Kranke entsprechende Beschulungsmöglichkeiten - Klinikschulen, Hausunterricht, jeder Schüler darf auch als Externer antreten und muss die Schule nicht besucht haben, wenn er seine Schulpflicht erledigt hat. Grundsätzlich ist jeder unter 25 noch von seinen Eltern zu versorgen, es entfällt (für die meisten) auch die Last, für den eigenen Unterhalt sorgen zu müssen.
Kollegen stehen diese anderen Wege nicht zur Verfügung, das Lehrerdasein ist auch ein wenig eine Einbahnstraße, nach 25 Dienstjahren mit Familie an der Backe kann man nicht so einfach etwas anderes und bei 0 anfangen. Auch die eigenen Eltern werden es in dem Alter vielleicht nicht begrüßen, wenn ihr erwachsenes Kind mit Kind und Kegel und ohne Einkommen bei ihnen einzieht.
Insofern finde ich nicht, dass sich kranke Lehrer und kranke Schüler miteinander vergleichen lassen.